Nachweis Bewerbungsbemühungen für Jugendamt

30. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
dollz-world
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachweis Bewerbungsbemühungen für Jugendamt

Ich habe 2 Kinde. Das eine Kind lebt bei mir und das andere Kind in einem anderen Bundesland bei seiner Mutter.
Ich bin seit 3 Jahren Arbeitslos und bekomme Hartz 4.
Ich bin alleinerziehend und mein Kind ist 10 Jahre alt.

Nun verlangt das Jugendamt aus dem anderen Bundesland, das ich jeden Monat 10 bis 20 Bewerbungen vorlegen muss und wenn in meinem Umfeld nichts an Arbeit zu finden ist, das ich mich auch Bundesweit bewerben muss.
Wenn ich dies nicht nach kommen würde, dann würden sie die Unterhaltszahlungen an mein Kind das bei meiner Ex-Frau lebt, einstellen bzw. die würden das dann bei mir wieder holen.

Ich arbeite mit meinem Arbeitsamt zusammen und derzeit bekomme ich einfach keine Arbeitsstelle und wärend der Corona Zeit bekomme ich auf Bewerbungen nicht mal eine Rückmeldung. Das Arbeitsamt hat in den letzten 3 Jahren auch nur 1 Jobangebot für mich gehabt.

Ist es wirklich so, das ich dem Jugendamt / Unterhaltsvorschusskasse aus einem anderen Bundesland Bewerbungsnachweise vorlegen muss und deren Auflagen erfüllen muss?
Oder reicht es aus, das ich die Unterlagen vom Arbeitsamt denen zusende was ich Monatlich zuverfügung habe ?

Danke schon mal

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Senseless83
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von dollz-world):
Nun verlangt das Jugendamt aus dem anderen Bundesland, das ich jeden 10 bis 20 Bewerbungen vorlegen muss und wenn in meinem Umfeld nichts an Arbeit zu finden ist, das ich mich Bundesweit bewerben muss.


Du kannst die Arbeit in einem anderem Bundesland nur dann antreten, wenn Du dort auch eine Wohnung findest. Vermutlich musst Du dann auch nachweisen das Du Dich um eine Wohnung dort bemüht hast. Der Nachweis das Du Dich um eine Wohnung bemüht hast, dürfte jedoch aufgrund des sehr angespannten Wohnungsmarktes sehr einfach sein. Von 500 Anfragen auf eine Wohnung wird oft nur eine beantwortet. Denke mal auch hier wirst Du Dich um 10 bis 20 Wohnungen bewerben müssen nachdem Dir ein Arbeitgeber zugesagt hat. Ich frage mich nur wie das in der Praxis funktionieren soll. Kein Arbeitgeber wartet so lange bis der Bewerber eine Wohnung gefunden hat. Das müsste dem Jugendamt doch auch klar sein.

-- Editiert von Senseless83 am 30.04.2022 12:16

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3977 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von dollz-world):
Das Arbeitsamt hat in den letzten 3 Jahren auch nur 1 Jobangebot für mich gehabt.


Wie schaut es mit Eigeninitiative aus? Im Gastgewerbe wird immer gesucht, nach der langen Zeit ohne Job, eine berufsfremde Arbeit annehmen sollte möglich sein.

-- Editiert von Loni12 am 30.04.2022 12:25

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#3
 Von 
dollz-world
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich soll keine Arbeit in einem anderen Bundesland annehmen. Das Jugendamt für die Unterhaltsvorschusstelle sitzt in einem anderen Bundesland und das will Bewerbungsnachweise haben und ich soll mich auch in meinem ganzen Bundesland bewerben.

Ich besitze keinen Führerschein und kein Auto und bin alleinerziehend. Ich kann mir es nicht leisten einen Führerschein zu machen und das Jobcenter unterstützt mich da auch nicht. Auch kan ich mir es nicht leisten in eine andere Stadt zu ziehen. Die Umzugskosten habe ich nicht.

Vor Corona hätte ich Arbeit bekommen doch dann kam Corna und die Firma machte zu. In der ganzen Coronazeit hatte ich einige Bewerbungen getätigt aber nie eine Antwort zurück bekommen. Hier gibt es so gut wie keine Arbeit im Moment und der Gastro kann ich nicht arbeiten. Wüsste nicht, wie ich das als Alleinerziehender mit einem 10 Jährigrn Kind machen könnte.

Meine Hoffnung ist natürlich jetzt wieder da seit die ganzen Regelungen fast weg sind so das die Firmen wieder richtig los starten können.

Aber hat das Jugendamt aus einem anderen Bundesland das Recht mir vorzuschreiben wie viele Bewerbungen ich im Monat schreiben muss und in meinem ganzen Bundesland und auch das ich umziehen soll?

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3977 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von dollz-world):
Hier gibt es so gut wie keine Arbeit im Moment und der Gastro kann ich nicht arbeiten. Wüsste nicht, wie ich das als Alleinerziehender mit einem 10 Jährigrn Kind machen

Es gibt Gastbetriebe welche auf solche Familienverhältnisse Rücksicht nehmen. Z.B. keine Abendarbeit.
Mal einen Samstag oder Sonntag, dürfte ein 10 jähriger ohne Aufsicht bewältigen können.
Restaurants in Warenhäuser haben geregelte Arbeitszeiten.
Zitat (von dollz-world):
Meine Hoffnung ist natürlich jetzt wieder da seit die ganzen Regelungen fast weg sind so das die Firmen wieder richtig los starten können.

Liegt mit an Putin, wenn die Firmen kein Material mehr aus der Ukraine bekommen, mag es bei einigen Firmen schlecht ausschauen.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40508 Beiträge, 14366x hilfreich)

Mir ist das alles noch zu unbestimmt. Existiert denn ein Titel, aus welchem vollstreckt werden kann? Das wäre die erste Frage, die zu beantworten ist. Also, ist ein Gerichtsurteil in der Welt oder hast Du beim Jugendamt etwas unterschrieben oder existiert ein Bescheid der Unterhaltsvorschusskasse?

wirdwerden

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128173 Beiträge, 40942x hilfreich)

Zitat (von dollz-world):
Ich besitze keinen Führerschein und kein Auto

In der Tat eine kleine Einschränkung.



Zitat (von dollz-world):
und der Gastro kann ich nicht arbeiten. Wüsste nicht, wie ich das als Alleinerziehender mit einem 10 Jährigrn Kind machen könnte.

Diese Ausrede wird einem das Amt nicht abnehmen, zum da tausende andere Alleinerziehende das auch schaffen.
Ansonsten gibt es ja noch 6.425 andere Bereiche außer der Gastro.



Zitat (von dollz-world):
Aber hat das Jugendamt aus einem anderen Bundesland das Recht mir vorzuschreiben wie viele Bewerbungen ich im Monat schreiben muss und in meinem ganzen Bundesland und auch das ich umziehen soll?

Nö, haben sie natürlich nicht, der Beschreibung nach hat das Amt das aber auch gar nicht vorgeschrieben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36460 Beiträge, 6150x hilfreich)

Zitat (von dollz-world):
ich soll mich auch in meinem ganzen Bundesland bewerben.
Dann solltest du das tun. Du sollst dich sogar bundesweit bewerben.
Zitat (von dollz-world):
Oder reicht es aus, das ich die Unterlagen vom Arbeitsamt denen zusende was ich Monatlich zuverfügung habe ?
Nein, das reicht nicht aus.
1. gibt es kein Arbeitsamt mehr, 2.) verlangt das JC garantiert auch, dass du dich mehr als 1 x in 3 Jahren bewirbst und was du monatlich zur Verfügung hast, weiß das JA selbst so ungefähr.
Zitat (von dollz-world):
dann würden sie die Unterhaltszahlungen an mein Kind das bei meiner Ex-Frau lebt, einstellen
Sowas schreibt dir das Jugendamt??
Zitat (von dollz-world):
Vor Corona hätte ich Arbeit bekommen
Und warum hast du damals keine angenommen?

Bewerben-- ist angesagt.
Geht am einfachsten und preiswertesten per E-Mail.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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