Nachweis über Arbeitsvertrag und Lohnabrechnung an KreisJobCenter

26. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
aynr99
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachweis über Arbeitsvertrag und Lohnabrechnung an KreisJobCenter

Hallo,

Ich war vom 22.August bis zum 25.Oktober bei einer Firma beschäftigt, Namen möchte ich nicht nennen, es ist ein Subunternehmen. Hauptsächlich studiere ich noch und wollte neben meinem Studium Geld verdienen. Ich habe bei der Firma im August angefangen und bekam nach 2 Wochen ein Arbeitsvertrag. Ich habe den Arbeitsvertrag unterschrieben und im September dem Chef abgegeben . Nach 2 Monate habe ich kein Gehalt und auch keine Kopie vom Arbeitsvertrag bekommen. Ich habe den Chef mehrmals aufgefordert, er hat mich aber meist nur hingehalten.Ich habe dann am 25.Oktober fristlos gekündigt.

Ich Wohne zurzeit bei meiner Mutter. Meine Mutter bezieht SGB II vom Jobcenter,ich selber bekomme keine Leistung,Miete und andere Rechnungen bezahle ich selber. Durch den Datenabgleich haben die herausgefunden dass ich bei der Firma gearbeitet habe und jetzt wollen die Lohnabrechnungen und den Arbeitsvertrag haben. Ich habe dem JobCenter die Sachen geschildert aber die glauben mir nicht richtig und pochen unbedingt auf ein Arbeitsvertrag und Lohnabrechnung, da sie sonst die Leistung meiner Mutter verweigern. Also ich wollte nächste Woche zum Anwalt gehen und die Sache schildern.Kann mir jmd Tipps geben wie ich aus der Sache rauskomme?

MfG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@aynr:

Wie alt bist du?

Zitat:
ich selber bekomme keine Leistung,


Weil Du als Student vom ALG II ausgeschlossen bist, oder gibt es andere Gründe dafür? Stehst Du namentlich im Bescheid Deiner Mutter, ober ohne entsprechende Beträge?

Zitat:
Miete und andere Rechnungen bezahle ich selber.


Von was für Geld? BAföG? Kindergeld? Sonstiges Einkommen?

Wie hoch ist Dein Gesamteinkommen und wie hoch sind Eure Unterkunftskosten? Leben außer Dir und Deine Mutter noch weitere Personen in der BG?

Zitat:
jetzt wollen die Lohnabrechnungen und den Arbeitsvertrag haben.


Was sich nicht in Deinem Besitz befindet, kannst Du auch nicht vorlegen. Ggf. solltest Du Deine Kontoauszüge als Nachweis dafür vorlegen, dass Du tatsächlich keinen Lohn erhalten hast. Auf den Arbeitsvertrag hat das Jobcenter aus meiner Sicht ohnehin keinen Anspruch.

Zitat:
da sie sonst die Leistung meiner Mutter verweigern.


Was auch meiner Sicht eindeutig rechtswidrig wäre. Die Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht - soweit die überhaupt besteht - liegt nicht in Deiner Verantwortung, weil Du halt keine Unterlagen vorlegen kannst, die Du nicht hast. Außerdem ist auch offensichtlich, dass eine vollständige Leistungseinstellung auch unverhältnismäßig wäre, weil Dein Einkommen nicht bei der Mutter angerechnet werden darf. Je nach Höhe des Gesamteinkommens könnte maximal das Kindergeld bei der Mutter angerechnet werden. Eine darüber hinausgehende Leistungseinstellung wäre rechtswidrig.

Gruß,

Axel

Das wäre wohl ziemlich eindeutig

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
aynr99
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin 24 Jahre alt. Ja genau, weil ich Student bin werde ich von der ALG II ausgeschlossen.Ich selber bekomme noch Kindergeld und lebe noch vom ersparten. Im November habe ich einen Teilbetrag von meinem Lohn bekommen. Mein Chef hat mir 1000 Euro überwiesen, aber er will mir trotzdem keine Lohnabrechnung oder Arbeitsvertrag rausrücken.Ich denke er befürchtet, dass ich Ihn Anzeigen kann und dann vor Gericht gehe. Meine Kontoauszüge habe ich beim JobCenter vorgelegt, aber wollen trotzdem den Arbeitsvertrag und Lohnabrechnung, da sie sonst die Leistung meiner Mutter verweigern. Beim Haushalt lebt noch meine Schwester, sie bekommt Grundsicherung.Unsere Unterkunftskosten betragen etwa 600€, eine genaue Zahl möchte ich nicht nennen. Die Unterkunftskosten werden durch 3 geteilt.Ich bezahle etwa 200€ Unterkunftskosten.

-- Editiert von aynr99 am 27.11.2016 19:16

-- Editiert von aynr99 am 27.11.2016 19:16

-- Editiert von aynr99 am 27.11.2016 19:17

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@aynr:

Zitat:
Ich bin 24 Jahre alt.


Also unter 25, weshalb Du weiterhin zur BG Deiner Mutter gehörst.

Zitat:
Ich selber bekomme noch Kindergeld und lebe noch vom ersparten.


Das Kindergeld ist demzufolge - vorerst mal unabhängig vom sporadisch gezahlten Lohn - Dein einziges Einkommen. Dieses ist nun definitiv nicht bedarfsdeckend, weshalb keine Anrechnung bei Deiner Mutter erfolgt.

Zitat:
Mein Chef hat mir 1000 Euro überwiesen,


Dieses Einkommen im Monat Dezember übersteigt auch nach Abzug der Freibeträge noch Deinen fiktiven ALG II Bedarf um rund 200,- € also mehr als das Kindergeld, welches Du erhälst. Dieses Kindergeld ist demzufolge in voller Höhe, abzgl. 30,- € Versicherungspauschale, sofern Deine Mutter ansonsten über kein Einkommen verfügt, auf den Bedarf Deiner Mutter anzurechnen.

Damit ist dann aber auch schon Ende der Fahnenstange.

Zitat:
aber wollen trotzdem den Arbeitsvertrag


Nochmal: Dein Arbeitsvertrag ist für den Leistungsanspruch Deiner Mutter gänzlich irrelevant, sodass diesbezüglich auch keine Mitwirkungspflicht besteht. Darüber hinaus kann ein Arbeitsvertrag ohne Weiteres auch mündlich geschlossen werden, was bei Dir nunmal der Fall war. Daran wird auch das Jobcenter nichts ändern können. Es existiert kein schriftlicher Arbeitsvertrag, ergo kann auch keiner vorgelegt werden.

Zitat:
und Lohnabrechnung,


Ein Nachweis über die Lohnhöhe ist natürlich erforderlich, eben um zu prüfen, ob eine Übertragung Deines Kindergeldes auf Deine Mutter zu erfolgen hat. Da der Arbeitgeber sich offensichtlich weigert eine solche zu erstellen, wozu er eigentlich verpflichtet ist, kannst Du jedoch keine vorlegen. Das Jobcenter kann die benötigten Auskünfte allerdings gem. § 57 SGB II ohne Weiteres auch vom Arbeitgeber einfordern. Darauf solltest Du mal hinweisen, es sei denn, Du entschließt Dich doch noch, die Erstellung der Abrechnungen und Auszahlung des vereinbarten Lohnes gegen den Ex-Arbeitgeber geltend zu machen, was ohne Weiteres möglich sein dürfte.

Zitat:
da sie sonst die Leistung meiner Mutter verweigern.


In welcher Form gibt es diese Information? Schriftlich? Als Bescheid, oder als Mitwirkungsaufforderung? An wen adressiert?

Nochmal: Die vollständige Leistungseinstellung wäre aus meiner Sicht evident rechtswidrig.

Gruß,

Axel

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