Nachzahlung, Anrechnung bei ALG2

7. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mich0501
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachzahlung, Anrechnung bei ALG2

Ich muss im Januar einen Antrag auf ALG 2 stellen um einen Zuschuss zu erhalten, da mein Elterngeld nicht ausreicht.
Im Januar bekomme ich aber noch eine Nachzahlung von 408€ Kindergeld (Nov. / Dez.) in diesen Zeitraum bezog ich keine Hilfen.

Wird mir nun die KG Nachzahlung vom Dez. + November beim Hartz 4 Amt wieder abgezogen ?
Bis jetzt lebte ich vom BAföG was ab Januar wegfällt mehr als 600€ hatte ich nicht , den Rest habe ich mir von Oma geborgt, da ich erst ab 18 einen eigenen Alg2 Antrag stellendarf.

-- Editiert von Mich0501 am 08.12.2019 00:46

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Mich0501):
Wird mir nun die KG Nachzahlung vom Dez. + November beim Hartz 4 Amt wieder abgezogen ?
Nein, wenn der Antrag erst im Januar gestellt wird und das eigene Vermögen den Schonbetrag nicht übersteigt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32128 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Mich0501):
Wird mir nun die KG Nachzahlung vom Dez. + November beim Hartz 4 Amt wieder abgezogen ?
Kindergeld ist Einkommen. Es gilt das Zuflussprinzip.
Fließt Einkommen im Januar zu--- ist es Einkommen im Januar.
Es ist auch zu berücksichtigen/anzurechnen.
Das Kindergeld wird vom JC als Einkommen des Kindes berücksichtigt-
Im Januar zahlt die Famkasse regulär Kindergeld monatlich.

Es ist also kein Vermögen, wenn du im Januar schon Alg2 willst...

Wenn du noch warten kannst und ab 1.2. Alg2 beantragst--- dann gehört die Nachzahlung zu deinem Vermögen.
Dann wird nur das laufende Kindergeld mtl. angerechnet.

Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss--- wer zahlt den ?

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#3
 Von 
Mich0501
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten, ist schon irgendwie doof da ich im Dezember vom gesparten Geld lebe und unsere Ämter nicht die schnellsten sind.die Anträge sind alle abgegeben aber es dauert meinten Sie, von was man jetzt lebt fragt da keiner, den Antrag erst im Februar zustellen ist auch zu unsicher, wenn die Bearbeitung vom KG und Unterhalt länger dauern sollte.

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Oh, stimmt natürlich, die Nachzahlung kommt im Januar (wie komme ich auf Dezember?). Dann geht der Antrag erst im Februar, da hat Anami völlig Recht! Sorry for the confusion!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32128 Beiträge, 5651x hilfreich)

Da du die Anträge bereits abgegeben hast und Leistungen AB Januar haben willst--- könntest du das Kindergeld retten, wenn du eben die Leistungen erst AB 1.2. haben willst.
Das kannst du morgen schon machen--- die Änderung/Leistungsbeginn mitteilen.

Natürlich ist alles immer eine Hin-und-Her-Rechnerei.

Wovon du im Dezember lebst, ist dem JC egal--- denn du willst ja erst ab Januar etwas von denen.

Du hättest doch auch eher schon Alg2 beantragen können...Oder? Wo war denn der Haken?

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#6
 Von 
Mich0501
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich werde erst am 4.1.2020 18 Jahre alt und die Dame im Jobcenter sagte das mir erst ab 18 ALG2 zusteht, unter 18 müssen meine Eltern für alles aufkommen, mein Kind sollte erst im Januar zur Welt kommen kam aber November da bekam ich nochmals BAföG , im Dezember nur mein Kindergeld den Rest haben meine Eltern ausgelegt,

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32128 Beiträge, 5651x hilfreich)

Im Mai hattest du bei deiner Oma mietfrei gewohnt. Wo wohnst du denn jetzt? Bei der Oma oder bei/mit deinem Freund in Ausbildung? Oder wo?
Was hast du dir von der Oma geborgt? Und was haben deine Eltern *ausgelegt*?

Wenn du bisher schon nicht bei deinen Eltern gewohnt hast--- hast du natürlich Anspruch auf Alg2. Dazu muss man nicht 18 sein. Hat die JC- Dame denn nicht gewusst, wo du wohnst?
Zahlen deine Eltern dir Unterhalt?

Du hast hier gefragt, ob die 408,- Nachzahlung Kindergeld angerechnet werden--- deshalb empfahl ich, erst ab 1.2. Alg2 zu beantragen.

Übrigens: Wenn du weiterhin für dich Kindergeld erhalten solltest--- würde das auch als Einkommen auf Alg2 angerechnet, dann mit 30,- Freibetrag.

Nachträglich herzlichen Glückwunsch zum Baby!

-- Editiert von Anami am 09.12.2019 12:59

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#8
 Von 
Mich0501
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön erstmal, bin im September in eine größere Wohnung gezogen,konnte finanziell bis jetzt auch alles von meine 600€ BAföG und Kindergeld Stämmen, nur jetzt im Dezember habe ich mein Kindergeld was ab Januar wegfällt da ich bis August Babypause mache ,meine oma hat mir 300€ geborgt und meine Eltern zahlen die Lebensmittel, wollte im Januar den ALG 2 Antrag stellen , weil die Dame sagte wenn ich dann 18 bin und das Kind habe steht mir auch was zu, dass mein kleiner zu früh kam ahnte ja niemand .

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32128 Beiträge, 5651x hilfreich)

Du hast jetzt alle Angaben.
Du kannst dir ausrechnen, ob du erst ab 1.2. oder schon ab Januar das Alg2 willst.

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