Nachzahlung EU-Rente

17. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
Berlinerin74
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachzahlung EU-Rente

Guten morgen,
habe folgende Frage/Anliegen.
Habe meine EU - Rente bewilligt bekommen, sie wird Rückwirkend zum März 2023 gezahlt. Das es sich daraus eine Nachzahlung ergibt , ist völlig klar und auch, das diese mit dem Krankgeld und dem ALG1 (wegen Aussteuerung) abgerechnet wird auch.

Nun meine Fragen...

1) EU Rente wird ab 01.08.2024 gezahlt, erste Auszahlung erfolgt am 31.08. Nun hat das Arbeitsamt mit sofortiger Wirkung das ALG1 eingestellt und lässt mich ohne Geld für Juli stehen. Arbeitsamt sagt, das alles so richtig ist und die Rentenversicherung für den Monat Juli bereits aufkommen muss. Rentenversicherung sagt das es nicht richtig ist. Was ist denn nun richtig?

2) Für die Nachzahlung wird bei der Krankenkasse ja das Krankengeld in Brutto angegeben und gegen das Netto von der Rentenversicherung gerechnet. Man bekommt dadurch etwas von der Krankenkasse zurück. Aber wie verhält sich das beim Arbeitsamt? Denn da wird ja auch alles abgezogen. Theoretisch müsste dort doch das Netto genommen werden oder man müsste auch etwas wiederbekommen?

Vielen Dank im voraus und Entschuldigung für den langen Text

LG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34038 Beiträge, 5879x hilfreich)

Zitat (von Berlinerin74):
Habe meine EU - Rente bewilligt bekommen
Damit ist vermutlich die Erwerbsminderungsrente/EMR gemeint.

zu 1: Man müsste lesen können, was in den Bescheiden der beiden Behörden steht.
Warum die Agentur f. Arbeit meint, die DRV müsse schon ab Juli zahlen...könnte sich aus dem DRV-Schreiben ergeben.

zu 2: Nach § 145 (3) SGB III (sog. Nahtlosigkeitsregel) findet sich der Erstattungsanspruch der Agentur für Arbeit.
In deinem Bescheid zur Leistungseinstellung dürfte sich das auch finden.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__145.html

Hast du mit Arbeitsagentur und DRV telefoniert?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Berlinerin74
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Damit ist vermutlich die Erwerbsminderungsrente/EMR gemeint.


Ja ist damit gemeint.

Ich hatte mit der Agentur für Arbeit telefoniert gehabt. Die sagen das alles so richtig ist. Sie sagen das die DRV bereits im Juli zahlen muss, weil ich ja Rückwirkend die Erwerbsminderungsrente erhalte.

Zitat (von Anami):
In deinem Bescheid zur Leistungseinstellung dürfte sich das auch finden.


Da stand nur drin, das sie das Bemeßungsgeld an die DRV gesendet haben.

Ich habe auch mit der DRV telefoniert, die sagen : das die Agentur bis Ende Juli hätten zahlen müssen, da ja die DRV erst ab August zahlt.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34038 Beiträge, 5879x hilfreich)

Leider sind Aussagen am Telefon nichts wert. Vor allem nicht, wenn es gegensätzliche Aussagen sind.
Du hast aber 2 schriftliche Bescheide... 1x von der Arbeitsagentur und 1x von der DRV.

Vielleicht fragst du mal jemanden, der weiß, wie man hier die Bescheide einstellt, damit man was LESEN kann.

Zitat (von Berlinerin74):
Da stand nur drin, das sie das Bemeßungsgeld an die DRV gesendet haben.
Nö. Sowas schreibt die Agentur für Arbeit auch nicht nur.

WANN hast du denn den DRV-Bescheid erhalten und ihn lesen können?
Und welche EMR ist nun bewilligt? Volle oder teilweise?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Berlinerin74
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und welche EMR ist nun bewilligt? Volle oder teilweise?


Die Volle wurde bewilligt.

In dem Schreiben von der Agentur für Arbeit, wurde aufgelistet, welche Gelde ich erhalten habe (von wann bis wann) und das es sich da um das Bemessungsgeld handelt.

Ich habe die Möglichkeit bei uns im Ort direkt zur DRV Sprechstunde zugehen. Und werde mir auch einen Termin bei der Agentur für Arbeit holen zum Gespräch.

Vielen Dank für die Antworten

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34038 Beiträge, 5879x hilfreich)

Zitat (von Berlinerin74):
Ich habe die Möglichkeit bei uns im Ort direkt zur DRV Sprechstunde zugehen. Und werde mir auch einen Termin bei der Agentur für Arbeit holen zum Gespräch.
Ja, das geht auch. Bitte die aktuellen Bescheide zu jeder Stelle mitnehmen.

Dass die Arbeitsagentur dir noch einen Gesprächstermin gibt, möchte ich bezweifeln.
Aber Versuch macht kluch.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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