Ich wurde zuerst fristlos gekündigt, habe bei der Agentur für Arbeit eine Sperre bekommen. Im Arbeitsgerichtsprozess einigte man sich auf eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung. Nun habe ich 4 1/2 Monatsgehälter nachbezahlt bekommen (nicht als Einmalzahlung sondern tatsächlich als Gehalt), die Sperre von der Agentur wurde aufgehoben und der Zeitraum für ALG1 wurde verlängert. Zusätzlich habe ich das zu viel bezahlte Arbeitslosengeld für den Zeitraum bis 31.3.17 zurückbezahlt.
Meines Rechtsempfindens nach muss doch nun auch der Zeitraum März16 - März17 für die Berechnung rangezogen werden statt November15 - November16, oder? Falls dem so ist, müsste ich doch eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes erhalten, da ich in den 4 1/2 Monaten Gehaltsnachzahlung deutlich mehr verdient habe (Vollzeitbeschäftigung da Ende Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit) als in dem vorhergehenden Zeitraum?
Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage?
Danke für Antworten!
-- Editiert von Moderator am 29.11.2017 14:14
-- Thema wurde verschoben am 29.11.2017 14:14
Nachzahlung Gehalt = Nachzahlung ALG1
29. November 2017
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Frage vom 29. November 2017 | 14:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachzahlung Gehalt = Nachzahlung ALG1
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#1
Antwort vom 29. November 2017 | 15:06
Von
Status: Unbeschreiblich (124676 Beiträge, 40388x hilfreich)
Das gehört ins Sozialrecht. Admins bitte verschieben.
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