Hallo liebe Leute,
und danke jetzt schon für Ihre Antwort.
Ich erhalte aufstockende Leistungen zu einem Midijob. Da in diesem Midijob übers Jahr verteilt der Bruttolohn sich manchmal ändert, verlange ich nach Abschluss eine Bericht über den tatsächlich erhaltenen Brutto- bzw. Netto- Lohn.
Deshalb muss das Jobcenter mir jetzt eine Nachzahlung gewähren, in diesem Jahr ca 80 €, die ich vom Jobcenter zurück erhalte. Bisher in den vergangenen Jahren wurde mir dieses Geld in einem Betrag auf mein Konto zurücküberwiesen.
Dieses Jahr jedoch will das Jobcenter mir diesen Betrag laut Bescheid auf 6 Monate verteilt zurückzahlen.
Das finde ich nicht in Ordnung. Darf das Jobcenter das und wenn nein , welchen Paragraphen kann ich anführen bei meinem Widerspruch gegen diese Aufteilung dieser Nachzahlung an mich in mehrere Monate anstatt eines einmaligen Betrages. Schließlich haben diese Beträge jeden Monat gefehlt.
Vielen Dank jetzt schon für Ihre Antwort.
Nachzahlung durch Jobcenter, abschließende Bewilligung
Bescheid anfechten?
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@Lisamary:
Zitat:Deshalb muss das Jobcenter mir jetzt eine Nachzahlung gewähren, in diesem Jahr ca 80 €, die ich vom Jobcenter zurück erhalte.
Über welchen Zeitraum ist dieser Nachzahlungsanspruch entstanden? Waren die Leistungen vom Jobcente für den entsprechenden Zeitraum vorläufig bewilligt?
Zitat:Dieses Jahr jedoch will das Jobcenter mir diesen Betrag laut Bescheid auf 6 Monate verteilt zurückzahlen.
Was für eine Art Bescheid ist das? Der "normale" Bewilligungsbescheid für den Folgezeitraum, in dem die Nachzahlung mit berücksichtigt wird? Ein endgültiger Festsetzungsbescheid für den Zeitraum, in dem dieser Anspruch entstanden ist? Oder ein ganz gesondertern Bescheid, in dem nur geregelt wird, dass dieser Anspruch entstanden ist und wie der bedient wird?
Kannst Du den Bescheid anonymisiert bei einem Bilderdienst hochladen und hier verlinken?
Zitat:Das finde ich nicht in Ordnung.
Nachvollziehbar.
Zitat:Darf das Jobcenter das
Nein. Erst recht nicht gegen Deinen Willen und erst recht nicht, wenn es um Leistungsansprüche für bereits abgelaufene Zeiträume geht.
Zitat:welchen Paragraphen kann ich anführen bei meinem Widerspruch gegen diese Aufteilung dieser Nachzahlung an mich
Du musst keine §§ anführen. Wahrscheinlich gibt es auch keine, die man sinnvoll anführen könnte, denn letztendlich gibt es für dieses mehr als sonderbare Vorgehen des Jobcenters schlichtweg keine Rechtsgrundlage. Wie begründet denn das Jobcenter dieses Vorhaben? Das würde mich schon mal interessieren.
Gruß,
Axel
Das ist für den beschriebenen Fall völlig sinnfrei. Das wären 13,30€ mehr pro Monat.ZitatDieses Jahr jedoch will das Jobcenter mir diesen Betrag laut Bescheid auf 6 Monate verteilt zurückzahlen. :
Warum hast du das verlangt? Das macht das JC von sich aus.
Wie bitte? Jeden Monat haben genau 80,- gefehlt? Bei schwankendem Einkommen?ZitatSchließlich haben diese Beträge jeden Monat gefehlt. :
Wie heißt denn der Bescheid?
Ab wann will das JC die Verteilung machen?
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Zitat@Lisamary: :
Zitat:Deshalb muss das Jobcenter mir jetzt eine Nachzahlung gewähren, in diesem Jahr ca 80 €, die ich vom Jobcenter zurück erhalte.
Über welchen Zeitraum ist dieser Nachzahlungsanspruch entstanden? Waren die Leistungen vom Jobcente für den entsprechenden Zeitraum vorläufig bewilligt?
Zitat:Dieses Jahr jedoch will das Jobcenter mir diesen Betrag laut Bescheid auf 6 Monate verteilt zurückzahlen.
Was für eine Art Bescheid ist das? Der "normale" Bewilligungsbescheid für den Folgezeitraum, in dem die Nachzahlung mit berücksichtigt wird? Ein endgültiger Festsetzungsbescheid für den Zeitraum, in dem dieser Anspruch entstanden ist? Oder ein ganz gesondertern Bescheid, in dem nur geregelt wird, dass dieser Anspruch entstanden ist und wie der bedient wird?
Kannst Du den Bescheid anonymisiert bei einem Bilderdienst hochladen und hier verlinken?
Zitat:Das finde ich nicht in Ordnung.
Nachvollziehbar.
Zitat:Darf das Jobcenter das
Nein. Erst recht nicht gegen Deinen Willen und erst recht nicht, wenn es um Leistungsansprüche für bereits abgelaufene Zeiträume geht.
Zitat:welchen Paragraphen kann ich anführen bei meinem Widerspruch gegen diese Aufteilung dieser Nachzahlung an mich
Du musst keine §§ anführen. Wahrscheinlich gibt es auch keine, die man sinnvoll anführen könnte, denn letztendlich gibt es für dieses mehr als sonderbare Vorgehen des Jobcenters schlichtweg keine Rechtsgrundlage. Wie begründet denn das Jobcenter dieses Vorhaben? Das würde mich schon mal interessieren.
Gruß,
Axel
Hallo Axel,
vielen lieben Dank für die Antwort und hier meine Antwort auf ihre Nachfragen:
Es handelt sich um eine abschließende Bewilligung zur Sicherung des Lebensunterhaltes für die Zeit vom 1.12 2019 bis 31.05 2020 als abschließende Entscheidung nach den vorläufigen Entscheidungen vom 22.11. 2019, 23.11.2019 und 18.12.2019 bei endgültiger Festsetzung der Leistungen für diesen Bewilligungsabschnitt.
Ich hatte am Ende des Bewilligungsabschnitts verlangt, dass man mein tatsächliches Brutto und Netto neu nachberechnet, damit ich die Berechnungen überhaupt nachvollziehen kann. Tatsächlich handelt es sich um den durch das Jobcenter an mich nachzuzahlenden Gesamt-Betrag von € 77, 04 für den gesamten oben angegebenen zurückliegenden Zeitraum (nicht 80 - ich hatte als ich hier das erste Mal schrieb, meine Unterlagen nicht dabei), und das Jobcenter will mir die €77,04 monatlich gestückelt in EUR 12,84 zurückzahlen in den kommenden Monaten. Und das finde ich nicht okay und ich wollte sicher gehen, dass ich vom Jobcenter verlangen kann, dass man mir diesen Betrag als einmaligen Betrag (wie in den Vorjahren auch) jetzt überweist und nicht gestückelt? Und muss ich da einen einfachen Widerspruch einlegen noch vor Ablauf des Monats. Dieser Bescheid der endgültigen Festsetzung erfolgte am 08.12.2020? Oder verrechnet das Jobcenter das
Viele weihnachtliche Grüße
und ein schönes Fest
Lisamary
-- Editiert von Lisamary am 24.12.2020 21:15
Zitat:Das ist für den beschriebenen Fall völlig sinnfrei. Das wären 13,30€ mehr pro Monat.ZitatDieses Jahr jedoch will das Jobcenter mir diesen Betrag laut Bescheid auf 6 Monate verteilt zurückzahlen. :
Warum hast du das verlangt? Das macht das JC von sich aus.
Wie bitte? Jeden Monat haben genau 80,- gefehlt? Bei schwankendem Einkommen?ZitatSchließlich haben diese Beträge jeden Monat gefehlt. :
Wie heißt denn der Bescheid?
Ab wann will das JC die Verteilung machen?
Hallo Anami,
danke für Ihre Antwort und Nachfrage. Siehe meine Antwort unter "Axel". Der zurückzuzahlende Betrag an mich ist natürlich nur ein Gesamtbetrag über alle Monate hinweg nur einmal.
Lisa, ich hab so den Eindruck, dass da seitens des JC was verwechselt wird. Das Aufsplitten von Beträgen erfolgt dann, wenn der Berechtigte (hier Du) zu viel bekommen hat und zurückzahlen muss. Aber nicht, wenn es umgekehrt ist, wie hier.
wirdwerden
Zitat:ich hab so den Eindruck, dass da seitens des JC was verwechselt wird.
Der Eindruck drängt sich ein Stück weit auf, ja.
@Lisa:
Für mich ist immer noch nicht so richtig klar, woraus sich ergibt, dass das Jobcenter die Nachzahlung aufteilen will.
Zitat:Es handelt sich um eine abschließende Bewilligung zur Sicherung des Lebensunterhaltes für die Zeit vom 1.12 2019 bis 31.05 2020 als abschließende Entscheidung nach den vorläufigen Entscheidungen vom 22.11. 2019, 23.11.2019 und 18.12.2019 bei endgültiger Festsetzung der Leistungen für diesen Bewilligungsabschnitt.
Das heißt, es gibt nunmehr für den genannten Zeitraum einen abschließenden Bewilligungsbescheid, in dem monatlich 12,84 Euro mehr bewilligt werden, als in der bisher vorläufigen Bewilligung, richtig? Dabei geht es um einen Zeitraum, der längst abgelaufen ist. Da kann und darf nichts mehr aufgeteilt werden.
Zitat:und das Jobcenter will mir die €77,04 monatlich gestückelt in EUR 12,84 zurückzahlen in den kommenden Monaten.
Wo steht das? In dem abschließenden Bescheid? Oder gibt es dazu ein gesondertes Schreiben? Bitte mal genau beschreiben und wörtlich abschreiben, was das Jobcenter Dir in welchem Bescheid zu dieser Nachzahlung mitteilt.
Gruß,
Axel
@Lisamary: Bist Du sicher, dass Du eine Erstattung vom JC erhältst? Für mich klingt das eher danach, dass Du an das JC zahlen musst.
ZitatDieses Jahr jedoch will das Jobcenter mir diesen Betrag laut Bescheid auf 6 Monate verteilt zurückzahlen. :
Man muss nicht, aber man kann. Reiche doch einen schriftlichen Widerspruch innerhalb 1 Monat nach Erhalt ein.ZitatUnd muss ich da einen einfachen Widerspruch einlegen noch vor Ablauf des Monats. :
A) Rückerstattung/*Nachzahlung* erfolgt in 1 Summe.
B) Rückforderung wegen Überzahlung erfolgt nach Anhörung § 24 SGB X. Trifft die Überzahlung zu, ist mit 10% des maßg. RB aufzurechnen.
C) Fließt Einkommen zu und würde der Anspruch auf Alg2 dadurch für zb. einen Monat entfallen, wird die Einkommenssumme auf 6 Monate verteilt, Anspruch und Leistungszahlung bleibt erhalten.
Keine Variante passt hier.
? Vielleicht mal den Bescheid anonymisieren und mit einem Bilderdienst aus dem Netz hier einstellen?
Zitat:C) Fließt Einkommen zu und würde der Anspruch auf Alg2 dadurch für zb. einen Monat entfallen, wird die Einkommenssumme auf 6 Monate verteilt,
Allerdings nur dann, wenn es sich um einmaliges Einkommens handelt, was bei Lohnzahlungen definitiv nicht der Fall ist.
Zitat:Anspruch und Leistungszahlung bleibt erhalten.
Je nach Höhe der einmaligen Einnahme KANN der Leistungsanspruch auch durchaus entfallen.
Alles in allem Beispiele, die hier hinten und vorne offensichtlich nicht passen und nur verwirren.
Zitat:Vielleicht mal den Bescheid anonymisieren und mit einem Bilderdienst aus dem Netz hier einstellen?
Hatte ich in #1 bereits geschrieben. Ist offensichtlich nicht gewollt.
Gruß,
Axel
Für die Antworten von Ihnen allen möchte ich mich herzlich bedanken. Sie haben mir schon weitergeholfen. Ich werde schriftlich in jedem Fall Widerspruch einlegen, um auf der sicheren Seite zu sein und habe mit Ihren Erläuterungen bzw. Erklärungen auch eine Handhabe. Danke auch für den Vorschlag, ich solle meinen Bescheid hier anonymisiert einstellen, und nein das möchte ich nicht so gerne machen. Ich werde heute auch noch einmal versuchen, telefonischen Kontakt mit dem Jobcenter zu bekommen.
Also vielen Dank noch einmal, dass sie sich jetzt in den Weihnachtstagen die Zeit für mich genommen haben. Sie haben mir schon sehr weitergeholfen und ich wünsche Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Mit besten Grüßen
Lisamary
-- Editiert von Lisamary am 28.12.2020 10:49
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