Hallo zusammen,
Es geht darum das ich von ALG1 eine Nachzahlung in Höhe von 6,450€ erhalten die ich für private Schulden benutzt habe die sich in der corona-Zeit gehäuft haben.
Jetzt bin ich wieder arbeitslos geworden und das Jobcenter rechnet mir die Summe als monatliches Einkommen an.
Unser Bedarf : 1743 Euro
Das Jobcenter will aber nur 500€ zahlen.
Ich lebe mit meiner Partnerin(in Elternzeit und kein Einkommen) und ein 1 jähriges Kind zusammen.
Wie soll ich mit 500 Euro die Miete und den Rest zahlen ?
Nachzahlung von ALG1 erhalten Wird bei ALG2 als monatliches Einkommen berechnet.
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Wovon hast Du denn in dem Zeitraum gelebt, für den die Nachzahlung erfolgte?
wirdwerden
Vom Jobcenter .. ich hatte ALG2 beantragt obwohl ich Anspruch auf ALG1 hatte .. habe die Differenz davon ausgezahlt bekommen.
ZitatWovon hast Du denn in dem Zeitraum gelebt, für den die Nachzahlung erfolgte? :
wirdwerden
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Warum sollte der Steuerzahler deine privaten Schulden finanzieren?
Was hält dich davon ab wieder private Schulden zu machen?
Wieso meine Schulden zu bezahlen ? Das ist eine Nachzahlung von der Arbeitsagentur in der ich in die Arbeitslosenversicherung gezahlt habe .. das zahlt nicht der Steuerzahler.
ZitatWarum sollte der Steuerzahler deine privaten Schulden finanzieren? :
Was hält dich davon ab wieder private Schulden zu machen?
Solche Gründe/Schulden interessieren das JC leider nicht. Das JC geht davon aus, dass dieses Geld zugeflossen ist und zum Verbrauch vorhanden ist.Zitatdie ich für private Schulden benutzt habe die sich in der corona-Zeit gehäuft haben. :
Es ist nun mal Einkommen. Das JC berücksichtigt das und die Summe soll auf 6 Monate verteilt werden.
Was heißt *will*? Was MACHT das JC tatsächlich?ZitatDas Jobcenter will aber nur 500€ zahlen. :
6.450,- auf 6 Monate verteilt wären 1.075,- monatlich als Anrechnung.
Wenn es sonst kein Einkommen gibt für dich, muss monatlich ein Freibetrag von 30,- berücksichtigt werden.
Wenn du nachweisen kannst, dass du das Geld von anderen nur leihweise erhalten hast, (Darlehensvertrag), könnte über Widerspruch abgeholfen werden.
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Vermutlich von dem Geliehenen, was durchaus auch als auch Schulden bezeichnet wird.ZitatWovon hast Du denn in dem Zeitraum gelebt, für den die Nachzahlung erfolgte? :
Die Schilderung ist absolut nicht nachvollziehbar.
Wie kommt das Jobcenter ins Spiel, bei Arbeitslosigkeit ist das Arbeitsamt mit ALG I zuständig?
ZitatDas Jobcenter will aber nur 500€ zahlen. :
Was bedeutet "will"?
Einfach so vom SB daher gesagt?
Oder mit Bescheid und Nennung der angewendeten Rechtsgrundlage?
1. ich erkläre es mal ganz einfach:nach meiner Kündigung beim alten Arbeitgeber habe ich ein Antrag für Für ALG2 beantragt.nach einigen Monaten stellte sich raus das ich Anspruch auf ALG1 habe da ich das nicht wusste da ich bis zu dem Zeitpunkt nie arbeitslos war.
Das Arbeitsamt hat die Differenz von der Nachzahlung und von den Monaten die ich ALG2 bekommen habe berechnet und somit das was mir noch zusteht nachgezahlt. Nach dem Erhalt habe ich 3 Monate in einem Betrieb gearbeitet da die Firma Corona bedingt mich nicht weiterhin beschäftigen konnte habe ich mich wieder ans Jobcenter gewendet da ich ja kein volles Jahr bei der letzten Firma tätig war. Und somit kommt wieder das Jobcenter ins Spiel. Das Jobcenter ist jetzt der Meinung das ich diese Nachzahlung die ich vor 3 Monaten bekommen habe. Als monatliches Einkommen berechnet wird(1075€)somit ergibt sich es das ich nur 500 Euro bekommen werde laut Bewilligungsbescheid.
ZitatDie Schilderung ist absolut nicht nachvollziehbar. :
Wie kommt das Jobcenter ins Spiel, bei Arbeitslosigkeit ist das Arbeitsamt mit ALG I zuständig?
ZitatDas Jobcenter will aber nur 500€ zahlen. :
Was bedeutet "will"?
Einfach so vom SB daher gesagt?
Oder mit Bescheid und Nennung der angewendeten Rechtsgrundlage?
Danke für die Zusammenfassung.
ZitatDas Jobcenter ist jetzt der Meinung...als monatliches Einkommen berechnet wird(1075€ somit ergibt sich es das ich nur 500 Euro bekommen werde laut Bewilligungsbescheid. :
Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Gleichzeitig wird die Zahlung angewiesen. Das ergänzende Alg2 wird also dem Konto zufließen.
Es gibt doch auch Einkommen aus Kindergeld mit 204,-?
Dann ergäbe sich 1.075+204+500= 1.779,- ./. 30 Freibetrag = 1.749,-
Dieses wäre nachvollziehbar.
Es bleibt:
Wenn du einen Darlehensvertrag mit den Geldgebern (Überbrückungsdarlehen) hast, aus dem hervorgeht, dass du die am xxDatum geliehene Summe zurückzahlen musst, sobald *die Ämter* nachzahlen... kannst du innerhalb 1 Monat nach Erhalt des Bescheides Widerspruch erheben.
Dann müsste das JC prüfen und ggfls. den Bescheid aufgrund des Darlehens ändern. Dann wäre es eben kein anrechenbares Einkommen.
Euer Alg2-Bedarf ergibt sich aus 389+389+250=1.028 + Wohnkosten/KdU = 1.750,-
Und jetzt?
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