Nebenjob und Wohngeld

6. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
LoneGunman
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Nebenjob und Wohngeld

Guten Morgen,

hätte da mal einen Frage.

Ich habe einen Job und bekomme 1.400 €, dazu bekommen wir noch etwa 350 € Wohngeld und 420 € Kinderzuschlag. Meine Frau geht der Kinder wegen nicht arbeiten.

Nun stellt sich mir die Frage, ob es sich lohnt, noch einen 400 € Job zu machen.

Wieviel wird dann davon auf das Wohngeld angerechnet? Und hat das auch Einfluss auf den Kinderzuschlag?

MfG
LoneGunman

-----------------
""

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

quote:
Nun stellt sich mir die Frage, ob es sich lohnt, noch einen 400 € Job zu machen.
Natürlich lohnt es diesen zu machen, selbst wenn dabei das Wohngeld gestrichen werden sollte, dann lohnt es sich aber trotzdem, da du die Allgemeinheit entlastest, was dja wohl auch dein Bestreben sein sollte!!!

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Wieviel wird dann davon auf das Wohngeld angerechnet? Das können Sie sich jederzeit an einem der Wohngeldrechner im Web ausrechnen.
Und hat das auch Einfluss auf den Kinderzuschlag? Na sicher - dachten Sie, der wäre unabhängig vom Einkommen?

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
LoneGunman
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Natürlich lohnt es diesen zu machen, selbst wenn dabei das Wohngeld gestrichen werden sollte, dann lohnt es sich aber trotzdem, da du die Allgemeinheit entlastest, was dja wohl auch dein Bestreben sein sollte!!!

Fühl mich grad verarscht.

Ich geh doch nicht im Schichtsystem arbeiten und bin mit meiner Familie grad mal 200 € übern Hartz-4-Satz. Und wenn ich mich dann noch bemühe, einen Nebenjob zu machen, ändert das auch nix dran, weil dann noch weniger Sozialleistungen gezahlt werden??? Dafür hab ich nicht jahrelang Sozialversicherung gezahlt ...

Dann sollte mal an den Leistungen für Hartz-4-Empfänger gestrichen werden, damit es sich wieder lohnt, arbeiten zu gehen.

Aber ich schweife vom Thema ab.

Dann verbringe ich die Zeit lieber mit meinen Kindern und suche mit keinen Nebenjob.

Aber vielen Dank für die Antworten.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
Dann sollte mal an den Leistungen für Hartz-4-Empfänger gestrichen werden, damit es sich wieder lohnt, arbeiten zu gehen.
Sagt Derjenige, der sich selber weigert einen Nebenjob anzunehmen, damit er die Sozialleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen müsste um seine Familie durchzubringen...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Ich geh doch nicht im Schichtsystem arbeiten und bin mit meiner Familie grad mal 200 € übern Hartz-4-Satz. Lohn, Wohngeld und Kinderzuschlag machen zusammen 2200 Euro. Dazu noch Kindergeld für mindestens 2 Kinder - da sind wir schon bei 2600 Euro. Ich wage zu bezweifeln, daß das "200 Euro übern Hartz-4-Satz" ist - es wird wohl viel mehr sein.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@muemmel:

quote:
Dazu noch Kindergeld für mindestens 2 Kinder


Der Höchstbetrag beim Kinderzuschlag beträgt 140,- € pro Kind. Demnach können wir wohl von 3 Kindern ausgehen. ;)

@LoneGunman:

quote:
Dann sollte mal an den Leistungen für Hartz-4-Empfänger gestrichen werden, damit es sich wieder lohnt, arbeiten zu gehen.


Das dürfte der gundsätzlich falsche Denkansatz sein. Vielmehr sollten sich die Arbeitgeber mal wieder ihrer sozialen Verantwortung besinnen und bedarfsdeckende Löhne zahlen.

Aber Hartz IV Empfänger und Geringverdiener gegeneinander auszuspielen entspricht ja durchaus der politischen Propaganda. Ansonsten haben solche Aussagen allenfalls Stammtisch- oder Bildzeitungsniveau.

quote:
Ich geh doch nicht im Schichtsystem arbeiten und bin mit meiner Familie grad mal 200 € übern Hartz-4-Satz.


Dein Gesamteinkommen, inkl. Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld beträgt 2.728,- €.

Der Hartz IV Bedarf der gesamten Familie liegt - je nach Alter der Kinder und Höhe der Unterkunftskosten - bei rund 2.200,- €, womit Du nicht um 200, sondern um rund 500,- € über dem Hartz IV Bedarf liegst.

Sollten die Unterkunftskosten deutlich über den von mir angenommenen rund 700,- € liegen und/oder Deine Kinder alle über 13 sein, relativiert sich die Rechnung natürlich. Dann könntest Du Dich unter Umständen sogar mit ergänzendem ALG II besser stehen als mit Wohngeld und Kinderzuschlag.

Gruß,

Axel


-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.713 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.