Nebenkosten-Guthaben

19. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Marion123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Nebenkosten-Guthaben

Hallo!
Beziehe Hartz 4. Bin Alleinerziehende mit 3 minderjährigen Kindern. Muss Miete mit Nebenkosten und Heizungskosten von 870 Euro zahlen. Das Jobcenter übernahm 2015 und 2016 jeweils monatlich 580 Euro. Ich habe dann vom Kindesunterhalt und vom Kindergeld die restlichen 290 Euro gezahlt. Nun habe ich jetzt endlich mal die Nebenkostenabrechnungen von 2015/16 vom Vermieter bekommen und dort ist nun ein beträchtliches Guthaben von rund 1900 Euro zu sehen. Muss der Vermieter dass dem Jobcenter zurückzahlen oder habe ich Anrecht darauf? Mit der Bitte um eine kompetente und schnelle Hilfe, da der Vermieter sich auch nicht kümmert.
Noch zur Ergänzung: Habe den neuen SGB II Antrag + die Nebenkostenabrechnungen von 2015/16 dem Jobcenter jetzt im Oktober 2018 zugesandt. Habe vor ein paar Tagen den Leistungsbescheid bekomnen. Da stand aber nichts von dem Guthaben...was damit passieren soll usw...bekomme ich da jetzt noch Post drüber? Oder bekommt der Vermieter Post vom Jobcenter!
Danke für eine schnelle Hilfe!
Liebe Grüße Marion

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31981 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Marion123mitglied):
dort ist nun ein beträchtliches Guthaben von rund 1900 Euro zu sehen.
Ein Guthaben? Das gehört im Normalfall dem Mieter. Zahlt allerdings das Jobcenter die Wohnkosten, dann gehört das Guthaben dem JC. Man müsste herausrechnen, was dem JC und was dir (wegen Zuzahlung) gehört.
Zitat (von Marion123mitglied):
Da stand aber nichts von dem Guthaben...was damit passieren soll

Das JC hat dir zunächst den Weiterbewilligungsbescheid geschickt. Jemand anders dort prüft nun die KDU und die BK und die Guthaben. Das dauert.
Hat der Vermieter dir das Guthaben schon aufs Konto überwiesen?

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#2
 Von 
Marion123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Anami ! Danke schon mal für die Info.
Ich habe das Guthaben noch nicht vom Vermieter bekommen. Er hat mir aber zugesagt, dass er es überweisen würde. Ich habe 2015 einen Anteil von Miete + Nebenkosten von ca. 560 Euro vom JC bekommen...Habe also ca. 300 Euro von meinem Einkommen (Kindergeld, Kindesunterhalt, Regelbedarf) selber dazu bezahlt. Habe ich denn eine Chance ein Teil des Geldes dann wenigstens zu behalten? Und wenn nicht, wie zieht mir das JC das Guthaben ab? Von den kompletten monatlichen Bezügen oder nur von den Nebenkosten? Danke für eine kompetente und schnelle Antwort.
Lieben Gruß Marion

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31981 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Marion123mitglied):
Ich habe das Guthaben noch nicht vom Vermieter bekommen.
Dann braucht er für die Überweisung hoffentlich nicht auch so lange...
Wenn dir das Geld zugeflossen ist, musst du das dem JC mitteilen. Erst dann. Und erst dann fängt das JC an, hin-und herzurechnen.
Falls sie das gesamte Guthaben anrechnen, wirst du Widerspruch einlegen.
Liste dir schon mal genau auf, wieviel du monatlich aus eigenem Einkommen draufgezahlt hast.
Das Guthaben ist doch nur aus den Betriebskosten/Nebenkosten entstanden.
Wie setzen sich deine 870,- zusammen? X-Kaltmiete+ Y-kalte Betriebskosten+Z-Heizkosten =870,-
Zahlst du das jetzt noch?

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#4
 Von 
Marion123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi...ja, ich zahle das immer noch. 550 Euro Grundmiete, 170 Euro Nebenkosten, 150 Euro Heizungskosten. Also z. B. 2015 habe ich ca. 565,00 Euro vom JC dafür bekommen. Also von meinem Einkommen (Kindergeld, Kindesunterhalt, Regelbedarf) habe ich dann den Rest von ca. 305,00 Euro gezahlt.
Bisher habe ich das so vereinbart, dass das JC meinem Vermieter direkt alles (720 Euro) bis auf die Heizungskosten überwiesen hat. Mir wurde dann noch „das Übrige" überwiesen. Wie lege ich Widerspruch ein? Einfach ein Brief aufsetzten und das argumentieren, was ich oben schon geschrieben habe?
Danke für die Hilfe!
Lieben Gruß
Marion

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31981 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Marion123mitglied):
Bisher habe ich das so vereinbart, dass das JC meinem Vermieter direkt alles (720 Euro) bis auf die Heizungskosten überwiesen hat.
Ich denke, das JC erkennt nur 580,- als angemessene Wohnkosten an? Warum zahlt es dann (direkt) 720,- an den Vermieter und noch das Übrige an dich? Das Übrige ist 870 abzgl. 720 = 150,-.
Wenn ich das richtig verstehe, was du hier erklärst, bezahlt das JC alle Wohnkosten. Also steht dem JC auch das gesamte Guthaben zu.
Dann brauchts keinen Widerspruch.
Bitte abwarten, bis das Guthaben auf deinem Konto sichtbar ist.

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#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Anami:

Zitat:
Ich denke, das JC erkennt nur 580,- als angemessene Wohnkosten an? Warum zahlt es dann (direkt) 720,- an den Vermieter und noch das Übrige an dich?


Weil das Jobcenter - vermutlich mit dem Einverständnis der TE - den Rest aus der Regelleistung abzweigt, damit der Vermieter nur eine Zahlung erhält.

Zitat:
Das Übrige ist 870 abzgl. 720 = 150,-.


Die 150,- € sind die Heizkosten, die möglicherweise nicht an den Vermieter sondern an ein Versorgungsunternehmen gezahlt werden.

@Marion:

Sind meine vorstehenden Annahmen korrekt?

Wichtig für die Beurteilung der Frage wem wieviel von dem Guthaben zusteht ist außerdem wie sich der vom Jobcenter berücksichtigte Betrag zusammensetzt. Wird die Grundmiete vollständig anerkannt und nur 15,- € Betriebskosten gezahlt, oder wird eine geringere Grundmiete, dafür aber die Nebenkosten vollständig anerkannt? Oder irgendwas dazwischen? Die vom Jobcenter berücksichtigten Einzelbeträge sollten sich aus dem Bewilligungsbescheid ergeben.

Nur dann, wenn Du einen Teil der Nebenkostenvorauszahlungen nicht vom Jobcenter erhalten hast, steht Dir in eben dieser Höhe das Guthaben zu.

Seit wann bist Du eigentlich im Leistungsbezug des Jobcenters und bist Du jemals aufgefordert worden, die Unterkunftskosten zu senken? Oder wurden die von Beginn an nur anteilig übernommen?

Bei monatlich rund 300,- € Unterkunftskosten die nicht vom Jobcenter übernommen, sondern aus eigenen Mitteln gezahlt werden, kann auch durchaus mal die Frage gestellt werden, woher das Geld dafür kommt. Kindergeld und Unterhalt werden - mit Ausnahme von 30,- € - auf den Leistungsanspruch angerechnet und führen demnach nicht dazu, dass Du mehr Geld zur Verfügung hast und über einen Zeitraum von mittlerweile 3 Jahren monatlich 300,- € KdU aus der Regelleistung zu zahlen, ist eigentlich nicht möglich.

Gruß,

Axel

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#7
 Von 
Marion123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Zusammen!
Vielleicht habe ich mich zu undeutlich ausgedrückt. Hier nochmal etwas ausführlicher:
Im Mietvertrag steht, dass mein Vermieter monatlich 550 Kaltmiete + 170 Nebekisten und 150 Heizungskosten bekommt. Die 720 Euro (550+170) wollte ich unbedingt, dass das JC es direkt zum Vetmieter überweist, da ich ein P-Konto habe. Die 150 Euro Heizungskosten habe ich dann immer von meinem Regelbedarf/Kindesunterhalt/ Kindergekd bezahlt. Und von den 720 Euro hat das JC auch ein Teil von meine Regelbedarf abgezogen. Ich habe übrigens noch 3 minderjährige Kinder und bin Alleinerziehend und habe einen Minijob ( aber er bringt nur 100 Euro im Monat). 2015 habe ich also insgesamt im Monat vom Jobcenter ca. 1105 Euro bekommen. Davon 391 Euro Regelbedarf, 140 Euro Mehrbedarf für Alleinerziehende, 9 Euro Warmwasserzulage und dann 564 Euro Unterkunft und Heizung. Meine Frage war ja, da ich die Differenz von 870 Euro und 564 Euro = 306 Euro von meinem Regelbedarf/Kindesunterhalt/Kindergeld bezahlt habe, ob mir dann vom Nebenkostenguthaben auch ein Teil zusteht?!

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31981 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Marion123mitglied):
Die 720 Euro (550+170) wollte ich unbedingt, dass das JC es direkt zum Vetmieter überweist,
Aha. Das kann man mit dem JC vereinbaren, das geht auch ohne P-Konto.
Zitat (von Marion123mitglied):
Meine Frage war ja, da ich die Differenz von 870 Euro und 564 Euro = 306 Euro von meinem Regelbedarf/Kindesunterhalt/Kindergeld bezahlt habe, ob mir dann vom Nebenkostenguthaben auch ein Teil zusteht?!
Ja.

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#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Marion:

Ich wiederhole meine Frage:

Zitat:
Wichtig für die Beurteilung der Frage wem wieviel von dem Guthaben zusteht ist außerdem wie sich der vom Jobcenter berücksichtigte Betrag zusammensetzt. Wird die Grundmiete vollständig anerkannt und nur 15,- € Betriebskosten gezahlt, oder wird eine geringere Grundmiete, dafür aber die Nebenkosten vollständig anerkannt? Oder irgendwas dazwischen? Die vom Jobcenter berücksichtigten Einzelbeträge sollten sich aus dem Bewilligungsbescheid ergeben.


Und auch:

Zitat:
Seit wann bist Du eigentlich im Leistungsbezug des Jobcenters und bist Du jemals aufgefordert worden, die Unterkunftskosten zu senken? Oder wurden die von Beginn an nur anteilig übernommen?


Üblicherweise stelle ich solche Nachfragen nicht aus Neugierde, Langeweile, oder um Dich zu ärgern, sondern weil die Antworten für eine vernünftige, vollständige und richtige Antwort auf Deine Fragen erforderlich sind.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Marion123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für eure Hilfe!
@Axel ich habe zum ersten Mal die Nebenkostenabrechnungen von 2015/16 bekommen. Beziehe seitdem auch Leistung. Mein Vermieter hat es schlichtweg vorher nicht auf die Reihe bekommen, mir diese Unterlagen zu geben..jetzt weiß ich ja auch warum und hat mich jahrelang immer zuviel zahlen lassen...jedenfalls hatte ich jetzt ein nettes Telefonat mit dem JC gehabt und sie sagten, dass die Bearbeitung der NK noch in der Bearbeitung sind und dass auf jedenfall dann auch die Nebenkosten dementsprechend gesenkt werden. Jetzt will mein Vermieter auch prompt ne Mieterhöhung verlangen...damit er „sein Geld" wieder reinbekommt.
Na ja...es wäre jedenfalls mal toll, wenn ich auch mal Glück hätte und ich könnte ein Teil des Guthabens behalten....ich habe 3 Mädels und Weihnachten steht vor der Türe....ich wäre so glücklich, wenn ich mal Wünsche erfüllen könnte...da wir auch seit Ewigkeiten kein Urlaub oder dergleichen hatten...würde ich auch gerne mal in einen Freizeitpark o.ä. fahren wollen...Meine Kinder sind sehr vernünftig und wissen auch, dass das Geld immer super knapp ist...alleine, weil meine Kinder so toll sind...würde ich Ihnen so gerne mal eine Freude bereiten..,meine Große macht jetzt Abitur und ist immer so fleißig und schreibt super Noten...meine Mittlere ist immer so hilfsbereit und hilft mir so viel im Haushalt usw...und meine Kleine ist auch schon so verständnisvoll...sie haben auch schon einiges mitgemacht...ich merke..ich schweife ab...jedenfalls danke ich von Herzen, dass ihr mir geholfen habt und wünsche euch alles, alles Gute ✌

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#11
 Von 
Marion123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Nun nochmal kurz zur Auflistung der Kosten...auf dem Bescheid, steht oberhalb, was ich eigentlich dem Vermieter zahlen muss also: 550+170+150 und dann steht unterhalb auf dem Bescheid, was ich ausgezahlt bekomme und wie es sich auflistet: Regelbedarf, Alleinerziehender Zuschlag, Warmwasserzuschlag und dann steht da nur Unterkunft und Heizung und der Betrag von 564 Euro, der ist nun aber nicht einzeln aufgelistet.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31981 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Marion123mitglied):
und dass auf jedenfall dann auch die Nebenkosten dementsprechend gesenkt werden.
Das kann nicht das JC machen. Du bist die Mieterin, du kannst das dem Vermieter mitteilen und selbst machen.
Zitat (von Marion123mitglied):
Jetzt will mein Vermieter auch prompt ne Mieterhöhung verlangen...damit er „sein Geld" wieder reinbekommt.
Nö, das passt nicht zusammen. Die Nebenkosten gibt er doch zum großen Teil weiter an die Versorger und Entsorger, an Versicherungen und an die Stadt.
Bitte abwarten, was der Vermieter dazu schreibt. Warum und wieviel er die *Miete* erhöhen will...

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#13
 Von 
Marion123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Das JC kann mir aber dadurch die Leistung für Unterkunft und Heizung kürzen. Wäre ja logisch..,ich warte mal ab, was das JC mir schreiben wird...

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#14
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Es hängt davon ab, welche Kosten das Jobcenter genau übernommen hat. Schau in Deinen Leistungsbescheid für 15/16. Wurde nur die Miete teilweise übernommen, die Nebenkosten aber vollständig, dann steht das gesamte Guthaben auch dem Jobcenter zu.

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#15
 Von 
Marion123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Nun nochmal kurz zur Auflistung der Kosten...auf dem Bescheid, steht oberhalb, was ich eigentlich dem Vermieter zahlen muss also: 550+170+150 und dann steht unterhalb auf dem Bescheid, was ich ausgezahlt bekomme und wie es sich auflistet: Regelbedarf, Alleinerziehender Zuschlag, Warmwasserzuschlag und dann steht da nur Unterkunft und Heizung und der Betrag von 564 Euro, der ist nun aber nicht einzeln aufgelistet. Also, denke ich, dass die Grundmiete voll übernommen worden ist und dann noch ein bisschen von den Nebenkosten.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Wer sagt denn, dass auch nur ein müder Cent der Gesamtunterkunfts- und Heizungskosten zusätzlich getragen werden musste?

Machen wir doch eine Vergleichsberechnung:
Kind 3, noch ein Zwerg unter 6, es gibt nur Unterhaltsvorschuss
240,00 € Regelsatz
- 194,00 € Kindergeld
- 154,00 € Unterhaltsvorschuss
-----------------------
- 108,00 € Einkommensüberhang
217,50 € Kosten der Unterkunft/Heizung
---------------
109,50 € Restkosten der Unterkunft/Heizung
========

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