Meine Mutter hat für meinen Vater bei der Grundsicherung einen Antrag auf Übernahme der Nebenkostennachzahlung für 2007 gestellt. Selbiges tat sie bei der ARGE für sich selbst, jeweils mit der Nebenkostenabrechnung in Kopie beigefügt. Die ARGE hat ohne Probleme die Nachzahlung genehmigt und überwiesen, die Grundsicherung will nun Nachweise haben, z.B. Heizkostenabrechnung ect. . Und den Bescheid der ARGE will sie auch.
Darf die Grundsicherung Nachweise verlangen wenn die eigentliche Nebenkostenabrechnung vorgelegen hat? Und warum verlangt die GS den Bescheid der ARGE? GS bekommt nur mein Vater, ergänzend zur EU-Rente. Und im letzten Jahr hat die ARGE und GS die Nachzahlung je zur Hälfte übernommen. Es handelt sich insg. um 127 Euro.
Danke und Gruß
Annasusanna
Nebenkosten Nachzahlung bei Grundsicherung
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



@Annasusanna:
quote:
Darf die Grundsicherung Nachweise verlangen wenn die eigentliche Nebenkostenabrechnung vorgelegen hat?
Die eigentliche Frage dürfte wohl sein, ob Deine Mutter überhaupt Zugriff auf diese Nachweise hat. Logischerweise kann der Leistungsempfänger nur solche Unterlagen vorlegen, die er in Bestitz hat. Und ein Mieter hat zwar Anspruch auf Einsicht in die abrechnungsrelevanten Unterlagen, diese muss der Vermieter (oder geht es um Wohneigentum?) aber nicht aushändigen. Will der Mieter Kopien haben, muss er die Kosten dafür tragen. Wenn es tatsächlich um Wohneigentum geht, hat Deine Mutter mit Sicherheit Zugriff auf die geforderten Unterlagen und wird diese m.E. auch vorlegen müssen.
quote:
Und warum verlangt die GS den Bescheid der ARGE?
Ist doch logisch: Natürlich soll geprüft werden, ob und in welcher Höhe die ARGE bereits geleistet hat, damit nicht doppelt bezahlt wird. Allerdings könnte das Sozialamt sich diese Information auch direkt von der ARGE holen. Ist aber letztendlich auch egal.
quote:
Es handelt sich insg. um 127 Euro.
Und wieviel hat die ARGE übernommen?
Gruß,
Axel
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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
Hallo Axel,
es handelt sich um eine Mietwohnung. Die GS möchte eine Heizkostenabrechnung haben. Diese gibt es aber nicht, weil der Vermieter diese nach Wohnfläche berechnet (2-Fam-Haus und Vermieter wohnt mit im Haus). Alle anderen Unterlagen (Grundsteuer, Versicherungen usw.) dürfte sie sicher einsehen. Aber das sind ja ganz normale Kosten, die wohl in jeder Nebenkostenabrechnung enthalten sind. Dann kommt noch Treppenhausreinigung und Gartenpflege dazu. Meine Mutter nutzt einen Garten zur Wohnung, der Vermieter läßt ihn pflegen und teilt die Kosten durch 2, obwohl meine Mutter den Garten allein benutzt. Dann kommt noch Waschmaschinenbenutzung für mon. 5 Euro und und Kosten für eine EBK von mon. 10 Euro dazu. Wie soll man das denn nachweisen?
Die ARGE hat die Hälfte der Kosten übernommen.
Danke und Gruß
Annasusanna
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Weiß das Sozialamt, was so alles in der Miete enthalten ist? :o) Sehr interessant...
Es wurde die ganz normale Nebenkostenabrechnung vorgelegt? Aus der hervorgeht, was für Kosten entstanden sind und welche Vorausleistungen geleistet wurden und wie es somit zu einer Nachzahlung kommt?
Ja das Soz.amt weiß das. Steht alles so im Mietvertrag drin und wurde bisher problemlos übernommen. Die Kosten für Gartenpflege sind auch nur 5 Euro im Monat, darin enthalten Reinigung von Hof und Rasenmähen.
Ja es wurde die Nebenkostenabrechnung vorgelegt, wo alle Kosten einzeln aufgeschlüsselt sind. Und man sieht auch, welche Vorauszahlungen geleistet wurden, nämlich so wie im Mietvertrag angegeben.
Dann weiß ich auch nicht, was die für ein Problem haben...
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