Nebenkostenabrechnung

22. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
kerstin22
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 6x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung

Hallo zusammen, kurze Frage:
Wir haben von Juni bis Dezember Arbeitslosengeld+Hartz4 bezogen. Unsere Nebenkostenabrechnung haben wir im Mai bekommen und beim Amt eingereicht. Heute kam der Beschluß, dass der Antrag abgelehnt werden muss, da die Rechung kam als mein Mann wieder Arbeit gehabt hat.
Kommt mir ein bisschen komisch vor, da Nebenkosten ja von letztem Jahr sind.
Vielen Dank im Voraus
Kerstin




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13284 Beiträge, 4520x hilfreich)

@Kerstin:

Das heißt, Ihr seid jetzt komplett aus dem Leistungsbezug heraus?

Wurden seinerzeit die Unterkunftskosten in voller Höhe von der ARGE übernommen, oder nur teilweise?

Die Kosten der Unterkunft sind - nach § 22 SGB II - in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, sofern sie angemessen sind. Die Nebenkosten sind immer in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, sofern nicht die ARGE im konkreten Einzelfall den Nachweis unangemessenen Verhaltens führt. Pauschalierungen jeder Art bei den Nebenkosten sind ebenso unzulässig, wie der Verweis auf irgendwelche Durchschnittswerte.

Es werden Vorauszahlungen auf die zu erwartenden Nebenkosten vom Mieter gezahlt. Die Abrechnung und Feststellung der tatsächlichen Höhe der Nebenkosten erfolgt in der Regel einmal jährlich. Insofern ist ein Bewilligungsbescheid für ALG II hinsichtlich der Höhe der Unterkunftskosten eigentlich immer nur vorläufig. Nach Abrechnung der Nebenkosten sind diese nachträglich in der dann festgestellten, tatsächlichen Höhe zu übernehmen. Das heißt, auch Nebenkostennachzahlungen müssen - für den Leistungszeitraum - übernommen werden. Das Ihr heute keine Leistungen mehr bezieht, spielt dabei m.E. keine Rolle. Die Kosten sind - zumindest teilweise - während des Leistungsbezuges entstanden. Ihr habt also - ohne das irgendjemand daran Schuld wäre - zu wenig Leistungen bekommen und die sind jetzt - in Form der NK-Nachzahlung - von der ARGE nachzuzahlen. Da ich davon ausgehe, dass sich die Abrechnung auf das gesamte Jahr 2007 bezieht, steht Euch die Nachzahlung selbstverständlich nur anteilig für die Dauer des Leistungsbezuges zu.

quote:<hr size=1 noshade>Heute kam der Beschluß, dass der Antrag abgelehnt werden muss, <hr size=1 noshade>


Ich gehe davon aus, dass Du mit Beschluss tatsächlich einen Ablehnungsbescheid meinst? Oder handelt es sich um einen gerichtlichen Beschluss?

Gegen einen Ablehnungsbescheid kann, und sollte, innerhalt eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Über den Widerspruch ist spätestens innerhalb 3 Monaten zu entscheiden.

Sind die Nebenkosten an den Vermieter schon bezahlt?

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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