Nebenkostenerstattung von dem Hartz 4 Satz abgezogen

31. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
LucaHess
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenerstattung von dem Hartz 4 Satz abgezogen

Hallo zusammen,
dieses Jahr habe ich meinen Hochschulabschluss an einer Schule für erwachsene beendet, und habe für die Übergangszeit (07.2016-09.2016) bis zum Studium Hartz 4 beantragt.
Von meinem Vermieter habe ich im Monat 05.2016 einen Scheck (über 130 Euro) für eine Nebenkostenerstattung bekommen. Dieser lag bei mir zuhause herum, bis ich nun zum Monat 08.2016 kein Geld mehr auf dem Konto hatte und ihn eingelöst habe, um die Miete zahlen zu können. In einer „Anhörung zu einer Überzahlung" (Überschrift des Schreibens) wurde mir nun geschrieben, dass mir dieses Geld vom Hartz 4 Satz abgezogen wird.
Als ich den Sachverhalt meiner Sachbearbeiterin erklärte, sagte diese mir, wenn ich den Scheck direkt eingelöst hätte wäre mir das Geld geblieben, jetzt wird es jedoch angerechnet.
Nun möchte ich gerne wissen ob dies so rechtens ist oder ob ich dagegen vorgehen kann.
Vielen Dank im Voraus.

-- Editier von LucaHess am 31.08.2016 17:22

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Nun möchte ich gerne wissen ob dies so rechtens ist Ist es - es zählt der Monat, wo Einkommen zufließt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@muemmel:

Und jetzt können wir trefflich drüber streiten, wann der Zeitpunkt des Zuflusses war, als der TE den Scheeck erhalten hat, oder als der Betrag dem Konto gutgeschrieben wurde.

@LucaHess:

Ich würde die Anrechnung so ohne Weiteres erstmal nicht akzeptieren, sondern Widerspruch gegen den entsprechenden Bewilligungs- bzw. Rückforderungsbescheid einlegen. Begründung: Der Einkommenszufluss war bereits vor Antragstellung, nämlich mit Erhalt des Schecks im Monat Mai. Dieser Scheck, respektive der Wert des Schecks, stellte somit Vermögen da und die Einreichung bei der Bank und Gutschrift auf dem Konto eine leistungsrechlich unschädliche Vermögensumwandlung.

Gruß,

Axel

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