Hallo mal wieder,
da ich leider keinen aktuellen Beitrag zu diesem Thema gesehen habe, eröffne ich einen neuen Thread.
Wenn man Wohngeld und Kindergeldzuschlag bezieht, kann man dann auch wie im AlgII-Bezug die Kostenübernahme der Nebenkostenabrechnung beantragen?
Wenn ja, wo?
Danke schonmal im Voraus für die beanspruchte Zeit und die hilfreichen Antworten.
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Nebenkostennachzahlung bei Wohngeldbezug
11. Juli 2013
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Frage vom 11. Juli 2013 | 22:52
Von
Status: Schüler (153 Beiträge, 59x hilfreich)
Nebenkostennachzahlung bei Wohngeldbezug
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#1
Antwort vom 11. Juli 2013 | 23:58
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Nein, diese Kosten übernimmt erstmal keine Stelle.
Aber:
http://www.zurecht.de/ratgeber/wohngeld/nebenkosten/
Zitat:Wurden im Mietvertrag diese Kosten zu gering veranschlagt und kommt es deshalb zu einer Nebenkostennachzahlung, so sind Empfänger von Wohngeld verpflichtet, die Kosten selbst zu tragen. Ist der Mieter dazu nicht in der Lage, so wird vom Amt geprüft, ob er in Arbeitslosengeld II (Hartz IV) einzustufen ist, da hier eine Nebenkostennachzahlung übernommen wird.
Sinnvoll ist, sollte weiterhin Wohngeld gezahlt werden, beim Fortsetzungsantrag die Betriebskostenrechnung vorzulegen, dann kann sich evtl. das Wohngeld erhöhen.
-- Editiert hamburgerin01 am 12.07.2013 00:00
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