Hallo!
Ich bin neu hier und wende mich mal gleich mit einer wichtigen Frage an Euch!
Ich habe von 2015 bis 2019 eine Erwerbsminderungsrente bezogen.
Zwar hatte ich noch vor Ablauf einen Verlängerungsantrag gestellt,
dieser wurde aber abgelehnt. Ich habe gegen diesen Ablehnungsbescheid vor dem Sozialgericht geklagt.
Aus jetziger Sicht habe ich sehr schlechte Chancen auf Erfolg.
Ich werde aus finanziellen Gründen die Klage zurückziehen.
Hier nun meine Frage:
Sollte sich mein Gesundheitszustand im nächsten halben Jahr nicht verbessern,
kann ich dann einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen?
Bzw. würde ich da überhaupt was an Rente bekommen?
Soweit mir bekannt ist, muss man mindestens 5 Jahre gearbeitet haben und mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben bevor ein Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente besteht.
In meinem Fall ist es so:
Von 2015 bis 2019 habe ich ja schon die Erwerbsminderungsrente erhalten.
Müsste ich jetzt praktisch wieder bei Null anfangen und 5 Jahre arbeiten um an einen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente zu haben?
Und wie würde sich das dann finanziell auswirken? Also auf die Höhe der Rente?
Lieben Dank für Eure Tipps
Neu Antrag auf die Erwerbesminderungsrente
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Woher bekommen sie derzeit Geld?
Haben sie sich nach Ablehnung der EMR, bei der Agentur für Arbeit - arbeitsuchend ohne Leistungsbezug gemeldet. Denn diese Zeit wird angerechnet. Sollten sie ALG 2 bekommen, mag es anders ausschauen.
Bei einer geringfügigen Beschäftigung kann man ebenfalls Pflichtbeträge entrichten und diese werden angerechnet, wäre eine Möglichkeit wenn sie keinen Vollzeitjob finden.
Natürlich kann man bei einer Verschlechterung einen neuen EMR Antrag stellen, allerdings wird der abgelehnt wenn die Pflichtzeiten nicht erfüllt sind.
ZitatWoher bekommen sie derzeit Geld? :
Haben sie sich nach Ablehnung der EMR, bei der Agentur für Arbeit - arbeitsuchend ohne Leistungsbezug gemeldet. Denn diese Zeit wird angerechnet. Sollten sie ALG 2 bekommen, mag es anders ausschauen.
Bei einer geringfügigen Beschäftigung kann man ebenfalls Pflichtbeträge entrichten und diese werden angerechnet, wäre eine Möglichkeit wenn sie keinen Vollzeitjob finden.
Natürlich kann man bei einer Verschlechterung einen neuen EMR Antrag stellen, allerdings wird der abgelehnt wenn die Pflichtzeiten nicht erfüllt sind.
Nach der Ablehnung der EMR musste ich mich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden.
Hier habe ich ALG 1 bezogen und muste mich auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
ZitatWoher bekommen sie derzeit Geld? :
Haben sie sich nach Ablehnung der EMR, bei der Agentur für Arbeit - arbeitsuchend ohne Leistungsbezug gemeldet. Denn diese Zeit wird angerechnet. Sollten sie ALG 2 bekommen, mag es anders ausschauen.
Bei einer geringfügigen Beschäftigung kann man ebenfalls Pflichtbeträge entrichten und diese werden angerechnet, wäre eine Möglichkeit wenn sie keinen Vollzeitjob finden.
Natürlich kann man bei einer Verschlechterung einen neuen EMR Antrag stellen, allerdings wird der abgelehnt wenn die Pflichtzeiten nicht erfüllt sind.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatHier habe ich ALG 1 bezogen und muste mich auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. :
Ein ganz normaler Vorgang.
Wie schaut es dann mit Arbeit aus? Ich schrieb auch von geringfügig, damit sie auf ihre Pflichtbeiträge kommen?
Zitat:ZitatHier habe ich ALG 1 bezogen und muste mich auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. :
Ein ganz normaler Vorgang.
Wie schaut es dann mit Arbeit aus? Ich schrieb auch von geringfügig, damit sie auf ihre Pflichtbeiträge kommen?
Ich habe jetzt in der 5 Woche eine AU und werde in kürze wohl bei der Agentur für Arbeit abgemeldet. Ab da bekomme ich Krankengeld.
Ebenfalls steht in kürze bei mir eine stationäre Behandlung an.
Ich muss mich jetzt erstmal im meine Genesung kümmern und danach sehen wir weiter.
Viel Hoffnung auf einen Job ist da aber nicht mehr.
Ich bin 58 Jahre und habe jetzt über 5 Jahre nicht mehr gearbeitet.
Hatte ja schon oben geschrieben, dass mir von 2015 bis 2019 die EMR bewilligt wurde.
Im März 2019 musste ich mich arbeitslos melden und habe über den ganzen Zeitraum
ALG 1 bezogen.
Hallo der 5-Jahreszeitraum verlängert sich automatisch um bestimmte Zeiten, z.B. die Zeit des Rentenbezugs, vgl. § 43 Abs.4 Nr.1 SGB VI.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
7 Antworten
-
1 Antworten