Im Rahmen des Antragsverfahrens für Kind 2 werden vom Kindesvater u.a. Abrechnungen angefordert, die die Elternzeit für Kind 1 betreffen.
Aufgrund eines Fehlers der Buchhaltung wurde die Elternzeit in der Gehaltsabrechnung falsch ausgewiesen. Die Buchhaltung hat Elterngeld für einen Kalendermonat und nicht für einen Lebensmonat berechnet.
Die Elterngeldstelle interpretiert den Fehler der Abrechnung als Einkommenserzielung während der Elternzeit und erstellt ohne weitere Anhörung einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid für den entsprechenden Lebensmonat.
Es wird fristgerecht ein ausführlich begründeter Widerspruch eingereicht. Eine detaillierte Bestätigung des Arbeitgebers, der den Fehler erläutert wird beigefügt. Die Abrechnungen werden durch die Buchhaltung korrigiert und der Elterngeldstelle vorgelegt.
Die Elterngeldstelle bleibt bei ihrer Entscheidung und begründet dies wiefolgt:
- Der Sachverhalt wurde korrekt erfasst, es wird weiterhin unterstellt, die Elternzeit wurde beim Arbeitgeber abgeändert und währenddessen Einkommen erzielt
- Der Widerspruch sei "nun" verfristet (Belege wurden innerhalb einer von der Elterngeldstelle gesetzten Frist nachgereicht)
- Die Korrektur der Abrechnungen (August und September 2022) wäre nicht möglich, weil das Steuerjahr 2022 geschlossen sei
Neuberechnung Elterngeld wegen falscher Abrechnung
22. Juli 2024
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Frage vom 22. Juli 2024 | 21:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuberechnung Elterngeld wegen falscher Abrechnung
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#1
Antwort vom 22. Juli 2024 | 21:06
Von
Status: Praktikant (809 Beiträge, 346x hilfreich)
Das ist natürlich richtig blöd gelaufen. Richtige rechtliche Tipps kann ich leider nicht geben, man hört aber immer wieder, dass die Elterngeldstellen recht strikt und unflexibel sind.
Ein Ratschlag für die nächste Elternzeit und überhaupt fürs Leben: die Abrechnugen vom Arbeitgeber nicht nur genau kontrollieren, sondern im Zweifel auch reklamieren. Wäre euch der Fehler gleich aufgefallen und der Arbeitgeber hätte es dann korrigiert, dann würde das Problem nun nicht bestehen.
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