Neue Arbeitsstelle - Umzugskosten -

25. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Obdachloser
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 131x hilfreich)
Neue Arbeitsstelle - Umzugskosten -

Meine lieben Forum Freunde, ich grüße Euch alle hier auf der Seite 123recht.net ... durch einen Betriebsbedingte Entlassung werde ich in kürze (30.05) meine Stelle verlieren ... eine neue Arbeitsstelle habe ich schon unterschrieben und werde diese bald (01.06) antreten ... nur ist das Problem das ich kein Geld für einen Umzug (Donauwörth >>> Aachen) habe ... Frage an Euch alle, bis zur welcher Höhe € zahlt die Agentur für Arbeit die reinen Umzugskosten? ... ich danke euch allen im voraus herzlichst für Eure Beiträge und Hilfe ...

-- Editiert von Moderator am 25.03.2016 13:59

-- Thema wurde verschoben am 25.03.2016 13:59

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

https://www.ummelden.de/umzugskosten-uebernahme-arge.html

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#2
 Von 
Obdachloser
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 131x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
https://www.ummelden.de/umzugskosten-uebernahme-arge.html


Danke für den Link. Steht leider keine Summe ...

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Hier läuft einiges kunterbunt.
Ich versuchs mal aufzudröseln:
Es gibt keine Argen mehr, die heißen jetzt Jobcenter.
Unter dem Link wird das so einfach dargestellt, das Problem ist regelhaft, dass man erstmal in Bezug von AlgII sein muss, um überhaupt diese Leistung ( wie unter dem Link dargestellt) zu kriegen.
Arbeitslosigkeit ist auch bei der AfA normalerweise eine Voraussetzung für diese Unterstützung. Versuchen kann man es ja mal, wenn man da auf Härtefall macht und darstellt, dass man sonst ja die neue Stelle nicht antreten kann. Es gibt keine deutschlandweite einheitliche Suppe, über die Höhe entscheiden die Behörden vor Ort.

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#4
 Von 
Obdachloser
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 131x hilfreich)

Danke für die super Antwort ...

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#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@altona:

Bei der Agentur für Arbeit ist es regelmäßig ausreichend, konkret von Arbeitslosigkeit bedroht zu sein, damit derartige Kosten übernommen werden (können). ;)

Gruß,

Axel

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#6
 Von 
Obdachloser
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 131x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
@altona:
Bei der Agentur für Arbeit ist es regelmäßig ausreichend, konkret von Arbeitslosigkeit bedroht zu sein, damit derartige Kosten übernommen werden (können).
Gruß,
Axel


Habe jetzt einen Termin bekommen. Der Berater möchte nur das ich meinen neuen Arbeitsvertrag mitbringe. Vorab was wird sonst so gebraucht? Mietvertrag oder Umzugs - Kostenvoranschläge? Wie läuft das heute ab? Bei meinem ersten Umzug nach Bayern zahlte ich vorab und das Amt überwies mir nachhinein das Geld auf mein Konto. Heißt die Umzugsbeihilfe jetzt Vermittlungsbudget?!

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