Neuen Anspruch auf Krankengeld

6. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
andrealc
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Neuen Anspruch auf Krankengeld

Hallo Leute

Ich habe Probleme den Passus genau zu verstehen

Im SGB V §48 steht , das ich erneuten Anspruch auf Krankengeld nach Anbruch eines neuen 3-Jahres-Zeitraumes habe, wenn ich

A) bei Eintritt einer AU im neuen Zeitraum krankenversichert bin

- ist klar

B) ich in der Zwischenzeit 6 Monate erwerbstätig war

( alte Blockfrist geht bis 25.07.2010 )
krank bis 05.11.2009 - gearbeitet von 06.11.2009 bis 07.02.2010 (94 Tage)
Erneut krank vom 08.02.2010 bis jetzt wegen derselben Krankheit.( 63 Tage)
Neuer Arbeitsversuch am 13.04.2010.
Wenn ich dann bis zum Beginn der Blockfrist nicht wieder krank werden würde, erneut 104 Tage erwerbstätig.

[color=red]Würden die 94 Tage und die 104 Tage zusammengezählt, und somit mehr als 6 Monate ergeben trotz der Unterbrechung wegen derselben Krankheit???? oder würden die 6 Monate erst ab dem 13.04.2010 wieder laufen.
Müsste ich also vom 13.04.2010 bis 13.10.2010 ohne Unterbrechung wegen derselben Krankheit erneut erwerbstätig sein?
[/color]


C) man in der Zwischenzeit mindestens 6 Monate nicht wegen derselben Krankheit krank war.

[color=green]Bedeutet dies, das ich wie oben dargestellt, zusammengezählt mindestens 6 Monate erwerbstätig war und somit mindestens 6 Monate lang nicht an dieser Krankheit erkrankt war

oder soll es heissen, das ich nach der Aussteuerung nach 78 Wochen wegen derselben Krankheit und anschließender Erwerbstätigkeit insgesamt nicht mehr als 6 Monate wegen derselben Krankheit erneut krank sein darf.

In meinem Fall war ich ja jetzt vom 08.02.2010 bis fiktiv 13.04.2010 krank = 63 Tage.
Wäre ich also wegen derselben Krankheit bis zum Eintritt der neuen Blockfrist noch mehr als insgesamt 123 Tage krank + die oben genannten 63 Tage = 6 Monate, dann würde ich trotz neuer Blockfrist keinen Anspruch auf Krankengeld haben??[/color]

Der Passus - In der Zwischenzeit mindestens 6 Monate nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig scheint mir doppeldeutig zu sein.

Hat jemand schonmal Erfahrung damit gemacht und kann mir die genaue Bedeutung dieses Abschnittes erklären??

Ich hoffe, ich habe mich nicht zu verkorkst ausgedrückt :???:

Vielen Dank im Voraus für eure Beiträge






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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
andrealc
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke Sunbee

Dort steht

[color=red]Der Zeitraum von sechs Monaten (= 180 Kalendertage) muss nicht ununterbrochen verlaufen sein, er kann sich auch aus mehreren Teilabschnitten zusammensetzen.
[/color]


Gilt dies sowohl für

- nicht wegen der bisherigen Krankheit arbeitsunfähig und außerdem

als auch für

- entweder erwerbstätig war oder der Arbeitsvermittlung im Sinne des SGB III zur Verfügung stand

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