Neuer Job, Alg1 Sperre durch Eigenkündigung

29. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
go514170-72
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Job, Alg1 Sperre durch Eigenkündigung

Hallo allerseits

Da ich in meinem derzeitigen Arbeitsverhältnis unzufrieden bin, unter anderem durch Fahrzeiten von bis zu 20 Stunden die Woche, die nicht vergütet werden, würde ich gerne kündigen.
Mittlerweile habe ich schon in Erfahrung gebracht, das eine Sperre nicht eintritt, wenn ein neuer Job in Aussicht ist, was bei mir auch der Fall wäre.
Meine Frage ist jedoch nun, wie weit darf die neue Stelle in der Zukunft liegen um die Sperrzeit zu umgehen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32182 Beiträge, 5656x hilfreich)

Die Möglichkeiten sind hier zu finden:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
go514170-72
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Beantwortet leider nicht meine Frage, dennoch Dankeschön.

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@go:

Zitat:
Mittlerweile habe ich schon in Erfahrung gebracht, das eine Sperre nicht eintritt, wenn ein neuer Job in Aussicht ist, was bei mir auch der Fall wäre.


"In Aussicht sein" dürfte wohl kaum ausreichen. Der neue Job sollte schon fix sein, also mit unterschriebenem Vertrag, bevor das bisherige Arbeitsverhältnis gekündigt wird.

Zitat:
Meine Frage ist jedoch nun, wie weit darf die neue Stelle in der Zukunft liegen um die Sperrzeit zu umgehen?


Idealerweise schließt der neue Job unmittelbar an den alten an. Alles andere wäre ein wenig spekulativ und ist nicht klar gesetzlich geregelt. Mindestens mal sollte der Übergang so gestaltet sein, dass - unter Einhaltung der Kündigungsfrist - die Unterbrechung so kurz wie möglich gehalten wird.

Wie ist Deine aktuelle Kündigungsfrist und wann soll der neue Job beginnen?

Gruß,

Axel

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#4
 Von 
go514170-72
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine aktuelle Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen und ab 1.6. könnte ich die neue Stelle antreten.
im Grunde wäre es mir sogar möglich einen unterschriebenen Vertrag inklusive Eintrittstermin vorzulegen, die Frage ist nur, ob das Arbeitsamt dann nicht erst recht sagen wird, dass ich bis dahin auch hätte im alten Betrieb bleiben können.

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von go514170-72):
die Frage ist nur, ob das Arbeitsamt dann nicht erst recht sagen wird, dass ich bis dahin auch hätte im alten Betrieb bleiben können.

Das würde wohl so sein, ja. Man kann aber mit den Sachbearbeitern sprechen - sollte sich jedoch jegliche Zusicherung schriftlich geben lassen, um selektiver Amnesie vorzubeugen ;) . Aber es sind ja eh nur noch 4 Wochen bis Sie die neue Arbeit beginnen können...je nachdem, wie lange man auf einen persönlichen Gesprächstermin warten muss, stellt sich die Frage, ob es sich lohnt, da noch Wirbel zu machen.

-- Editiert von fb367463-2 am 29.04.2019 23:23

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32182 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von go514170-72):
Meine aktuelle Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen und ab 1.6. könnte ich die neue Stelle antreten.
Musst du dich denn unbedingt arbeitslos melden?
d.h. brauchst du unbedingt für die kurze Zeit das ALG1? Also für 2 Wochen die 60 bzw. 67% deines Nettolohnes.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
pa439836-64
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die Möglichkeiten sind hier zu finden:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html


vielleicht ist ja der Link hilfreicher
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/FW-SGB-III-159_ba015166.pdf

Signatur:

Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, ABER nicht auf eigene Fakten.

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#8
 Von 
Peterpan99
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 13x hilfreich)

2 Wochen Kündigungsfrist idR zum 01. oder 15. eines Monats, damit ist der 15.05. schon (heute) nicht mehr möglich. Kündige doch zum 01.06., letzter Arbeitstag ist der 31.05. und es geht nahtlos in das neue Arbeitsverhältnis...

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32182 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Peterpan99):
damit ist der 15.05. schon (heute)
Der TE hat am 29.4.2019 / 23:08 hier gefargt.
Er konnte am 30.4. seine Kündigung abgeben.

Da er sich nicht wieder gemeldet hat, weiß man nicht, ob das mit der Arbeitsagentur und Sperrzeit überhaupt relevant ist.
Schließlich MUSS sich nicht jeder arbeitslos melden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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