Neues Auto trotz Hartz IV?

7. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
bazonk
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 68x hilfreich)
Neues Auto trotz Hartz IV?

Ein Freund von mir ist Hartz IV Empfänger. Durch seine Verwandtschaft möchte er sich ein neues Auto im Wert von ca. 15.000 Euro kaufen. Ist dies ohne Probleme für ihn möglich oder könnte das Arbeitsamt oder irgendeine andere Behörde ihm einen Strich durch die Rechnung machen?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

Oh man, manche Leute haben echt Nerven.

Ist das ne Scherzfrage, willst mal bissel für Aufregung im Forum sorgen ?

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Scherzfrage wahrscheinlich.

Falls nicht: Natürlich ist ein Kauf problemlos möglich, wenn man das Geld dazu hat (ich vermute mal, das ist mit "durch die Verwandschaft" gemeint, wer nimmt schon eine Schwiegermutter in Zahlung).

Die Arge wird lediglich fragen, seit wann er das Geld hat, und dann für den Zeitraum, in dem er das Geld schon hatte, die Zahlungen zurückfordern; außerdem werden die Hartz IV Zahlungen natürlich eingestellt, da ja Vermögen vorhanden war, welches vorrangig aufzubrauchen war. Aber das ist ja nicht die Frage.

Also sei beruhigt: Die KÖNNEN gar keine "Strich durch die Rechnung" machen, das ist ein gültiger Kaufvertrag und damit auch eine gültige Rechnung.

12x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
Die Arge wird lediglich fragen, seit wann er das Geld hat, und dann für den Zeitraum, in dem er das Geld schon hatte, die Zahlungen zurückfordern; außerdem werden die Hartz IV Zahlungen natürlich eingestellt, da ja Vermögen vorhanden war, welches vorrangig aufzubrauchen war.


Sofern er den Autokauf bei der Arge angibt. Macht er es nicht, ist das Betrug.

ALG 2 Empfänger sind gesetzlich verpflichtet, jede Änderung ihrer Verhältnisse, die für die Gewährung von Leistungen von Bedeutung sein könnten, der zuständigen Stelle mitzuteilen. Unterlassen sie dies, machen sie sich wegen Betruges durch Unterlassen strafbar.


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7x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bazonk
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 68x hilfreich)

Dürfte er seinen Hartz IV Status behalten, wenn er das Auto im Wert von 15.000,- Euro von seiner Mutter geschenkt bekäme?

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8x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
Dürfte er seinen Hartz IV Status behalten, wenn er das Auto im Wert von 15.000,- Euro von seiner Mutter geschenkt bekäme?


Nein.


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6x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@bazonk:

Jetzt mal in aller Deutlichkeit:

1. Jegliche Einnahmen während des Leistungsbezuges sind der ARGE unverzüglich anzuzeigen und werden auf die Leistungen angerechnet. Als Einnahmen gelten auch Sachgeschenke, die einen geldwerten Vorteil aufweisen, wozu ein Auto unzweifelhaft gehört.

2. Jeder Hartz IV Empfänger darf ein angemessenes Auto besitzen. Als angemessen gilt ein Auto mit einem Wert von bis zu 7.500,- €. Dieses wäre als priviligiertes Vermögen - zusätzlich zu den sonstigen Freibeträgen - geschützt. Ein, während des Leistungsbezuges, geschenktes Auto im Wert von 7.500,- € dürfte allerdings nicht unter die Anrechnungsfreiheit handeln, weil es sich dabei nicht um Vermögen, sondern um Einkommen handelt.

Ein Auto im Wert von 15.000,- € während des Leistungsbezuges geschenkt zu bekommen, aber weiterhin Sozialleistungen beziehen zu wollen, passt nicht wirklich zusammen.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

Ob das Auto "verwertbares Vermögen" ist, wäre im Einzelfall zu prüfen. Es gibt auch Hartz-IV-ler, die ihr Auto behalten dürfen. Immerhin muß man ja ggfs. auch für Jobs zur Verfügung stehen, für die man unmittelbar (Ausübung des Jobs selbst) oder mittelbar (Anreise) ein Auto benötigt.

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
Es gibt auch Hartz-IV-ler, die ihr Auto behalten dürfen.


Darf man auch wie AxelK schon schrieb bis 7500 € .
Es ist aber ein Unterschied ob ich vorher schon ein Auto hatte oder eins im laufenden Leistungsbezug geschenkt bekomme.

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5x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@DoctorWho:

Ein - während des Leistungsbezuges - geschenktes Auto ist überhaupt kein Vermögen, sondern Einkommen. Eine Verwertbarkeitsprüfung findet da überhaupt nicht statt.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bazonk
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 68x hilfreich)

Verstehe ich das richtig, wenn mein Freund das Auto von seiner Mutter geschenkt bekäme, dann könnte er das Auto behalten und würde auch seinen Hartz IV Bezüge behalten dürfen?

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16x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Verstehe ich das richtig, wenn mein Freund das Auto von seiner Mutter geschenkt bekäme, dann könnte er das Auto behalten und würde auch seinen Hartz IV Bezüge behalten dürfen?



Die Antwort gabs doch bereits.

quote:
Dürfte er seinen Hartz IV Status behalten, wenn er das Auto im Wert von 15.000,- Euro von seiner Mutter geschenkt bekäme?

Nein.


Tuts eigentlich kein gebrauchter? So für 5000,-?

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"gruß azrael"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@bazonk:

quote:
Verstehe ich das richtig, wenn mein Freund das Auto von seiner Mutter geschenkt bekäme, dann könnte er das Auto behalten und würde auch seinen Hartz IV Bezüge behalten dürfen?


Ich würd's mal mit lesen versuchen. Eigentlich waren die Antworten doch unmissverständlich.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
bazonk
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 68x hilfreich)

Entschudligt bitte, ich habe hier wohl den Überblick verloren.

Ich bedanke mich bei allen, die so fleissig meine Frage hier beantwortet haben.

herzlicehn Dank dafür!

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