Neues Gehalt und Nachzahlung alter AG - Krankengeldberechnung

23. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
hanafrag
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 7x hilfreich)
Neues Gehalt und Nachzahlung alter AG - Krankengeldberechnung

Hallo,

ich habe am 01.07.2023 meine neue Arbeitsstelle angetreten, jedoch mit etwas weniger Arbeitszeit als bei der alten Stelle, bei welcher ich bis 30.06.2023 war.

Leider musste ich meinen neuen Job aus gesundheitlichen Gründen wieder kündigen.

Nun bekomme ich Krankengeld von der Krankenkasse - leider auf Basis des neuen Arbeitsvertrags, also weniger, weil ich ja den AG-Wechsel hatte.


Nun ist es so, dass ich zum Ende beim alten AG noch Resturlaub und Überstunden hatte.

Der Personaler dort hat mir Ende Juni noch mein "normales" Gehalt überwiesen.

Im Juli hat er mir dann die Summe aus Resturlaub und Überstunden als ganze Summe ausbezahlt und die Juni-Abrechnung dann quasi "korrigiert".

Nun ist meine Frage: die Summe ist ja steuerpflichtig (sozialsteuerflichtig) und wurde im Juli ausbezahlt - auch wenn sie rechnerisch zum Juni gehört.

Wie verhält es sich mit der Krankenkasse, also dem Krankengeld?

Denn eigentlich habe ich ja dann im Juli nicht "nur" mein neues Gehalt beim "neuen" Arbeitgeber bekommen, sondern auch das "Gehalt" vom alten AG (Summe aus Resturlaub und Überstunden Auszahlung im Juli)


In diesem Monat habe ich also quasi 2 x verdient: "neues Gehalt" + eine Zahlung vom alten AG....

Wird das bei der Berechnung des Krankengeldes berücksichtigt?

Dankeschön für Antworten.

-- Editiert von User am 23. August 2023 11:05

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30451 Beiträge, 5441x hilfreich)

Zitat (von hanafrag):
Wie verhält es sich mit der Krankenkasse, also dem Krankengeld?
Man teilt der KK die Einkünfte von altem und neuem AG mit.
Die KK rechnet uU neu aus, wie viel Krankengeld dir ab xxDatum zu zahlen ist.

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