Hallo,habe damal ein Anliegen. Und zwar soll ich erneut eine Reha zur medizinischen Rehabilatin machen. Der Fall: in bin seit Nov 2020 arbeitsunfähig krankgeschrieben und auch ausgesteuert.
Habe 2021 eine Aufenthalt von10Tagen in einer Schmerzklink gehabt,
danach eine 5 wöchige Reha von der Rentenversicherung in einer pychosomatischen Klink,dort wurde ich arbeitsunfähig entlassen und später ausgesteuert.Bin auch zur Zeit in pychiatrischer Behandlung.Nun hat das Arbeitsamt nach Gutachten einen Antrag zur reha oder emr Rente beantragen.Meine Sozialarbeiterin meinte sollte EMR beantragen,da ich ja schon reha hatte und dort au entlassen wurde und dadurch EMR zustehen würde. Genau wie mein Pychiater .Jetzt will die DRv das ich noch eine Reha machen soll,
Danach könnte sie erst über die Rente entscheiden.Nochmal Reha wäre keine alternative eigentlich.Denn dort sitz mann eigentlich nur Zeit ab. bin auch kein Gruppentherapiefreund die dort Pflicht sind,genau wie Kunst oder werken,wo mann wie ein Kind behandelt wird.Und immer über sein Wohlbefinden täglich reden muss.Helfen tut es nicht.Ich habe lieber meine Ruhe und bin für mich. Was kann ich jezt wohl tun? wenn reha nicht in betracht gezogen wird,Kann ich die erneute Reha ablehnen ? und was was passiert dann ?
Nochmalige Reha vor nach Emr antrag
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Zitat.Meine Sozialarbeiterin meinte sollte EMR beantragen,da ich ja schon reha hatte und dort au entlassen wurde und dadurch EMR zustehen würde. :
Arbeitsunfähig ist nicht erwerbsunfähig und darauf kommt es an, somit ist die Aussage o.gen. Personen sehr leichtsinnig.
Zitatdie DRv das ich noch eine Reha machen soll, :
Danach könnte sie erst über die Rente entscheiden
So ist es, in der Reha würde ihr Restleistungsvermögen überprüft, bei unter 3 Stunden volle EMR, bei 3 bis 6 Stunden Teil EMR und darüber keine.
Zitatwenn reha nicht in betracht gezogen wird,Kann ich die erneute Reha ablehnen ? und was was passiert dann ? :
eher keine EMR, es gilt noch immer Reha vor Rente. Die Reha ablehnen, ginge nur bei einer Rehaunfähigkeit, allerdings kann die DRV diese durch einen Gutachter überprüfen lassen.
Wer eine EMR will, hat eine Mitwirkungspflicht. Es kann doch sein, dass diese Reha ganz anders gestaltet ist.
ZitatIch habe lieber meine Ruhe und bin für mich. :
So etwas zu einem Gutachter gesagt, kann schädlich sein.
Es kommt auch auf ihr Alter an, evtl. kommt eine Umschulung noch in Frage.
Z.B. bei Depressionen wurde festgestellt, dass diese häufig besser werden, wenn man sich in einem Arbeitsprozess befindet, weil man abgelenkt ist.
ZitatSo ist es, in der Reha würde ihr Restleistungsvermögen überprüft, bei unter 3 Stunden volle EMR, bei 3 bis 6 Stunden Teil EMR und darüber keine. :
Auzug aus dem Reha Bericht Heerrr..wird grundsätzlich als teilschichtig,(von 3-6 std auf dem Arbeitsmarkt als leistungsfähig gesehen,aber die Leistung momentan nicht umsetzen kann und wird arbeitsunfähig und benötigt weitere Therapie um diese Leistungsvermögen zu realiesieren und chroniefiezierung entgegen zu wirken.
Ich bin seit entlassung 2021 in Therapie und keine wesentlichen Veränderungen. Bin seit dem immer noch au geschrieben.im Gegenteil nehme täglich schmerzmittel und antidep. Sogar Gutachten anfang2023 vom Jobcenter 3-6+ Stunden mit wesentlichen einschränkungen und genau wie von der Afa ,das unter 15 std wöchentlich.Darauf kam erst der Hinweis eine Emr zu beantragen,da ja die Vorraussetzungen gegebn sind
Zitateher keine EMR, es gilt noch immer Reha vor Rente :
Aber das wäre doch erfüllt. Kann mann anstatt eine nochmalige Reha zu machen die sinnlos erscheint,sich nicht begutachten lassen für die Entscheidung?
Denn für die Entscheidung kann ja noch reichlich Zeit ins Land gehen.Die ist auch fast abgelaufen für ALG1Nahtlosigkeit).Denn ich erhalte nur noch bis Ende 8 alg1 und danach Bürgergeld . Wenn es doch in Betracht gezogen werde die Reha abzulehnen vor Ablauf der Mitwirkungspflicht von 3 Wochen,da sie für mich Unsinnig ist.Denn Der Verlauf zieht sich schon auf 3 Jahre mit Au und Bürokratenkram für Deutsche (bei anderen anders) macht mich klirre und hab da langsam keine Lust mehr drauf.Die DRV denke betreibt willkür.
Was würde mit al1 passieren? Würde ich denn dann auch kein Bürgergeld erhalten ?
Genau wie wäre es ,wenn ich Reha mache und die Anstalt,dann als leistungsfähig entscheidet ob wohl ich es garnicht bin.EMr wird abgelehnt und der Bürokram,wäre umsonst.Dann widerspruch wieder Zeit ,gegebenenfalls Klage und vielleicht auch verlieren.Dann Zeit investiert für nichts. Wer soll mich denn dann vermitteln bei Einschränkungen.Was nicht geht geht halt nicht.Jetzt bin ich mal auf ihre Info gespannt,hoffe ist etwas verständlich gewesen
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Zitatuzug aus dem Reha Bericht Heerrr..wird grundsätzlich als teilschichtig,(von 3-6 std auf dem Arbeitsmarkt als leistungsfähig gesehen,aber die Leistung momentan nicht umsetzen kann und wird arbeitsunfähig und benötigt weitere Therapie um diese Leistungsvermögen zu realiesieren und chroniefiezierung entgegen zu wirken. :
Wurde die weitere Therapie in Anspruch genommen? Häufig wartet die DRV auf das Ergebnis.
ZitatKann mann anstatt eine nochmalige Reha zu machen die sinnlos erscheint,sich nicht begutachten lassen für die Entscheidung? :
Dafür könnte ihr Arzt eine Rehaunfähigkeit feststellen und stattdessen eine Begutachtung vorschlagen. Müssen sie mit ihrem Arzt besprechen. Natürlich kann die Rehaunfähigkeit überprüft werden.
ZitatDer Verlauf zieht sich schon auf 3 Jahre mit Au und Bürokratenkram für Deutsche (bei anderen anders :
Stammtischparolen sind daneben, so etwas können sie sich sparen.
ZitatDie DRV denke betreibt willkür. :
Nein, ein ganz normaler Vorgang.
So ergeht es vielen, bei rund 400 000 EMR Anträgen im Jahr, muss ungefähr die Hälfte mit einer Ablehnung rechnen u.a. auch weil die Beitragszeiten fehlen.
ZitatDann Zeit investiert für nichts. Wer soll mich denn dann vermitteln bei Einschränkungen. :
Eine Klage kann natürlich sehr lange dauern, hat man einen Sozialrechtschutz kann man idR ein eigenes Gutachten erstellen lassen, manchmal hilft es - aber nicht immer.
Angenommen sie sind noch 3 bis unter 6 Stunden arbeitsfähig, gäbe es eine Teil - EMR, wenn dann der Arbeitsmarkt geschlossen ist, käme die sog. Arbeitsmarktrente dazu. Selbige ist natürlich immer befristet.
Was meint ihr behandelnder Arzt, zum Thema EMR.
-- Editiert von User am 24. Juni 2023 12:49
Wurde die weitere Therapie in Anspruch genommen? Häufig wartet die DRV auf das Ergebnis.
Ja bin ja in Therapie und DRV hat auch Statement vom Pychiater angefordert gehabt schon im März
ZitatDafür könnte ihr Arzt eine Rehaunfähigkeit feststellen und stattdessen eine Begutachtung vorschlagen. Müssen sie mit ihrem Arzt besprechen. Natürlich kann die Rehaunfähigkeit überprüft werden. :
Rehaunfähigkeit ist denke nicht so leicht oder.
Wenn die Drv es überprüfen würde ist es ja doch schon ein Gutachten das zählen müsster für eine Entscheidung oder nicht.werde es mal am Dienstag beim Termin besprechen,was er meint
ZitatAngenommen sie sind noch 3 bis unter 6 Stunden arbeitsfähig, gäbe es eine Teil - EMR, wenn dann der Arbeitsmarkt geschlossen ist, käme die sog. Arbeitsmarktrente dazu. Selbige ist natürlich immer befristet. :
Was meint ihr behandelnder Arzt, zum Thema EMR.
Was heisst das denn genau ? 3-6 std und Arbeitsmarkt geschlossen ist?
Wie hoch wäre Arbeitsmarktrente? wann trete die in Kraft,bei geschlossem Arbeitsmarkt für 3 bis 6 std
Durch meinem Arzt kam das mit der EMr erst in Spiel.da sich nichts geändert hatSo ein Gedanke hatte ich garnicht. Dann wurde eine Sozialarbeiterin hinzugezogen und die meinte laut Rehabericht stände mir auf jeden Fall schonmal Teilrente zu und den Antrag hätte mann schon erstellen müssen.Allein schon durchs Jobcenter oder AFA,aber das war nicht der Fall,nach der Aussteuerung.Und nun nimmtsorry war bisschen drüberZitatDer Verlauf zieht sich schon auf 3 Jahre mit Au und Bürokratenkram für Deutsche (bei anderen anders :
Stammtischparolen sind daneben, so etwas können sie sich sparen.
Dann wirst du das wohl tun, wenn du EMR willst.ZitatJetzt will die DRv das ich noch eine Reha machen soll, :
Das sieht die DRV aber ganz anders. Die sieht ja Psychiatrische Behandlung, psychosomatische Reha, usw.ZitatNochmal Reha wäre keine alternative eigentlich :
Reha ablehnen ist möglich und zulässig und erlaubt. Und dann wird die DRV den EMR-Antrag ablehnen.ZitatKann ich die erneute Reha ablehnen ? und was was passiert dann ? :
Ich lese eher aus deinen Fragen und Antworten: Was ich nicht will, das mach ich nicht. Ich will nur meine Ruhe und EM-Rente...ZitatWas nicht geht geht halt nicht. :
SO gehts nun mal nicht.
In meinen Zitaten stehen ihre Antworten, somit etwas schwer zum lesen. Zitieren und dann drunter schreiben, wäre besser.
Die DRV kann eine Rehaunfähigkeit überprüfen, ob sie das macht, weiß man nicht. Selbiges ist dann kein Gutachten, sondern nur eine Feststellung ob sie derzeit eine Reha absolvieren können. Dazu kommt, ob ihnen ihr Arzt überhaupt eine Rehaunfähigkeit ausstellen würde.
Natürlich hätte man, nach dem Entlassungsbericht der letzten Reha eine EMR beantrage können, ob sie gewährt worden wäre, ist allerdings ungewiss.
Lt. DRV soll die geforderte Reha darüber Klarheit bringen.
Wie ich schrieb, ist ihre Mitwirkung erforderlich, eine Ablehnung der Reha ist genau das Gegenteil.
Auch wenn ihnen manches in der letzten Reha nicht gefiel, bei dieser geht es um ihr Restleistungsvermögen, deshalb ist die Forderung der DRV korrekt.
Zu sagen, sie wollen ihre Ruhe haben, geht bei so einem Verfahren nicht.
Sie meinen mit einer Begutachtung wäre es einfacher, könnte allerdings genau das Gegenteil bewirken - auch durch eigene Fehler.
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