Nur 100€ EU Rente und davon Haus bezahlen, was kann man beantragen ?

5. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
sinister00
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Nur 100€ EU Rente und davon Haus bezahlen, was kann man beantragen ?

Hallo, ich würde gerne wissen ob ich meine Rente aufbessern kann, da wir ein Haus zu finanzieren haben. Vielleicht kann ich Wohngeld beantragen, um besser über die Runden zu kommen?

Folgende Situation:
-- ich bekomme EU Rente aber nur 100€ weil ich 20 Jahre krank bin, kaum was einzahlen konnte
-- habe Schwerbehinderten Ausweis ohne Merkzeichen
-- werde in das Haus meiner Mutter ziehen, wir haben dort 2 Wohnungen

- jetzt kommen die Ideen:
-- wenn ich bei meiner Mutter eine Bedarfgemeinschaft eingehe, wird doch sicher ihr Vermögen bei mir angerechnet. Wie hoch darf das sein, würde ich danach noch Zusatz zu meinen 100€ bekommen? Sie hat eine Rente von 1400€. (Witwe)
-- wenn ich mit meiner Freundin in die andere Wohnung ziehe, wird sicher ihr Einkommen angerechnet werden, sie hat wohl so 2500€ netto denke ich.
-- Die Wohnungen sind voneinander getrennt, eigenes Treppenhaus, und Bad.

Habe ich da eine Chance, noch Hilfe vom Staat zu bekommen? Ich komme mit 100€ nicht klar, kann weder Miete an meine Mutter zahlen, noch bei meiner Freundin im Lebensunterhalt mithelfen.

Da ich sowohl körperlich und psychisch einige chronische Krankheiten habe und wie gesagt GdB, komme ich aktuell an keinenn Zuverdienst ran. Habe ständig Fehlzeiten, nehme viele Tabletten, schaffe es kaum noch zu meinen Ärzten, gebe sehr viel Geld für Taxikosten aus und brauche für alle Arbeiten einen Handwerker. Dazu kommen freiverkäufliche Medikamente.

Was kann ich machen um diese 100€ aufzubessern? Danke für Ideen.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37560 Beiträge, 13798x hilfreich)

Nun, da greifen die normalen Mechanismen. Man kann aufstockend Sozialgeld oder Bürgergeld beantragen. Man bildet keine Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter. Ob mit der Freundin, das kann ich nicht abschätzen, da ich nicht weiß, ob Ihr zusammen lebt.

wirdwerden

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#2
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 328x hilfreich)

Von was lebst du denn bisher?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30511 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von sinister00):
Vielleicht kann ich Wohngeld beantragen, um besser über die Runden zu kommen?
Mit einem Einkommen von 100,- und Wohnkosten von X € wirst du nicht wohngeldberechtigt sein.
Zu zweit in der Wohnung deiner Mutter könntet ihr wohngeldberechtigt sein.

Zusammen mit deiner Freundin in der anderen Wohnung (wie viel Miete?) dürfte es vermutlich kein Wohngeld oder Bürgergeld oder Sozialhilfe (EM-GruSi) geben.

Welches Einkommen außer Rente hast du denn jetzt? Und wo wohnst/arbeitest du jetzt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3311 Beiträge, 519x hilfreich)

Wovon leben sie bisher? Sie wollen erst in das Haus ihrer Mutter ziehen, ergo haben sie nun eine eigene Wohnung/Unterkunft.
Von 100 € ist u.st. wohl nicht machbar.

Zitat (von sinister00):
Dazu kommen freiverkäufliche Medikamente.

Zitat (von sinister00):
gebe sehr viel Geld für Taxikosten aus

Zitat (von sinister00):
Da ich sowohl körperlich und psychisch einige chronische Krankheiten habe und wie gesagt GdB, komme ich aktuell an keinenn Zuverdienst ran.

Es gibt etliche Berufe, welche für Schwerbehinderte machbar sind. Schon mal bei der Kommune nachgefragt. Sie dürfen ja einen Zuverdienst zur ihrer EMR haben.
Möchte ihre Mutter, das sie zu ihr ziehen? Mit der Freundin eine Wohnung teilen, mag etwa heikel sein, wenn die ca. 2500 € netto hat, könnte sie eine eigene Wohnung eher bevorzugen.
Sie sollten zuerst klären, was ihnen an Geld zusteht, evtl. zuerst zum Sozialamt, wenn sich selbiges nicht als zuständig erklärt, zum Jobcenter wg. Bürgergeld.
Bei den freiverkäuflichen Medikamenten sollte man abklären ob diese wirklich sinnvoll sind.

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#5
 Von 
sinister00
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

zu #1:
Wir werden dann zusammen leben. In einer Wohnung im Haus meiner Mutter. Daher stellt sich mir ja die Frage ob ich da Unterstützung bekommen würde oder ob ich besser mit der Mutter leben sollte und die Freundin für sich alleine im Haus. Wie gesagt 2 Wohnungen getrennt. Denn mit den 100€ Rente komme ich nicht weit.

zu #2:
100€ EU Rente und die Mietkosten für meine aktuelle Wohnung werden vom Sozialamt übernommen, dazu stocke ich mit Sozialhilfe auf. Dabei wird die Rente wieder abgezogen. Wohne noch alleine.

zu #3:
Ich habe sonst kein Einkommen, da ich den ganzen Tag voll mit Schmerzmitteln und Betäubungsmitteln bin und eine Eu-Rente bekomme. Wie gesagt dazu kommt Sozialhilfe. Rente bekomme ich weil ich schwerbehindert bin. Körperlich chronisch krank und dazu die Psyche.

zu #4:
Genau, ich habe eine separate Wohnung, aber plane nun ins Haus der Mutter zu ziehen. Dort wird auch mit mir die Freundin einziehen. Wir wissen nur nicht, wie man das am besten aufteilt zwecks Unterstützung. Wenn ich dann eine Gemeinschaft mit der Freundin wäre, würde ich wohl nichts bekommen, sondern müsste mit der Mutter die andere Wohnung im Haus beziehen?

generell: Wir wollen ja alle in 1 Haus wohnen aber eben in 2 Wohnungen getrennt. Da stellt sich die Frage was ich trotz Behinderung beantragen könnte. Ich brauche aktuell für alles Hilfe, fahre mit Taxi, lasse Einkauf machen, gehe nicht großartig raus, mache Therapie, habe viele Arzttermine. Bisher musste ich alles abbrechen was ich als Zuverdienst plante, weil ich durch die Betäubungsmittel eingeschränkt bin.

Wie könnte man also den Lebensunterhalt gestalten und die 100€ aufstocken? Danke.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30511 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von sinister00):
Wir werden dann zusammen leben.
Du und deine Freundin in 1 Wohnung? Dann wird deine Freundin/Partnerin wohl für euch beide aufkommen, denn sie hat ein ordentliches Einkommen.
ODER:
Du und deine Mutter in 1 Wohnung? Ihr könntet für diese Wohnung vielleicht Wohngeld als Mietzuschuss bekommen.
ODER:
Du und deine Mutter in 1 Wohnung? Das Sozialamt würde vermuten, dass deine Mutter dich unterstützt. Sie könnte darlegen/offenlegen, dass sie es nicht kann. Dann würde das Sozialamt für beide ergänzend leisten.

Zitat (von sinister00):
generell:
Wer hat denn diese Idee mit dem Zusammenziehen in Mutters Haus?

Warum willst du nicht in der jetzigen Wohnung bleiben, weiterhin mit Sozialhilfe aufstocken und endlich mal
mit Mutter+Freundin über Pflegeleistungen wegen deines Krankheitszustandes nachdenken?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
sinister00
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wer hat denn diese Idee mit dem Zusammenziehen in Mutters Haus?

Meine Mutter braucht nun Hilfe und hätte gerne dass sie nicht mehr alleine wohnt.
Zudem möchte ich gerne mit meiner Freundin zusammen wohnen.
So könnten wir uns alle gegenseitig helfen. Außerdem möchten wir in ihre Stadt weil es bei uns laut ist.

So also dann muss die Freundin für mich aufkommen. Dachte ich mir. Und dazu kann ich dann Pflegegeld beantragen wegen meinen vielen Erkrankungen? Mit Mutter zusammen ziehen und Freundin unten alleine wohnen lassen ist dann wohl noch komplizierter. Ich dachte man kann nur Pflegegeld bekommen, wenn ein Träger mich pflegt, aber nicht Mutter und/oder Partnerin?

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30511 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von sinister00):
Meine Mutter braucht nun Hilfe
Ach so. Bisher las sich deine Schilderung so, als ob du nicht mehr kannst und Hilfe brauchst...
Zitat (von sinister00):
Ich dachte man kann nur Pflegegeld bekommen, wenn ein Träger mich pflegt, aber nicht Mutter und/oder Partnerin?
Das ist nicht so. Die meisten pflegebedürftigen Personen werden zu Hause von Angehörigen gepflegt.
Theoretisch könnte also deine Mutter dich pflegen
oder du deine Mutter
oder deine Freundin dich
oder deine Freundin deine Mutter

Lasst euch doch mal beraten ---zB beim Pflegestützpunkt.

Zitat (von sinister00):
Mit Mutter zusammen ziehen und Freundin unten alleine wohnen lassen ist dann wohl noch komplizierter.
Nö. Deine Freundin hat ein eigenes Einkommen, braucht nichts vom Staat, könnte die untere Wohnung mieten, deine Mutter als ihre Vermieterin hätte dann Mieteinnahmen X€ , also mehr als nur ihre 1400,-Rente.
Dann wärt ihr auch zu dritt zusammen in dem Haus mit 2 Wohnungen und könntet euch gegenseitig helfen.

Aber wegen der lauten Stadt gibts keine staatliche Unterstützung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3311 Beiträge, 519x hilfreich)

Zitat (von sinister00):
So also dann muss die Freundin für mich aufkommen. Dachte ich mir. Und dazu kann ich dann Pflegegeld beantragen wegen meinen vielen Erkrankungen?

Also wg. diverser Krankheiten gibt es kein Pflegegeld.
Benutzen sie mal einen Pflegegradrechner und spielen die Module durch. Und je nach PG kommt entweder alle 6 Monate oder alle 3 Monate eine Pflegeberatung zu ihnen.
Und häufig liegt eine GdB mit MZ vor, wie hoch ist denn ihr GdB?
Die Freundin sollte eine eigene Wohnung beziehen, wie Anami schon schrieb.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116308 Beiträge, 39245x hilfreich)

Zitat (von sinister00):
So also dann muss die Freundin für mich aufkommen.

Die gut verdienenden Freundin ist - abhängig vom relevanten Einkommen - Dir als Bedürftigem durchaus zum Unterhalt verpflichtet.
Das müsste man dann mal ausrechnen, ein pauschales "die verdient gut. also muss sie den Freund finanzieren" entspricht nicht der Rechtslage, auch wenn es gerne mal so von den Ämtern kommt.


Der Mietvertrag mit der Mutter sollte dem entsprechen, wie man ihm auch mit unbekannten Dritten schließen würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
sinister00
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

So wie ich das nun verstehe, muss meine Freundin, auch wenn sie ein ganz gutes Einkommen hat, weder mich noch meine Mutter unterstützen, wenn sie alleine in der Wohnung im Haus lebt.
Meine Mutter und ich würden uns dann die größere Wohnung teilen.
Aber würde dann nicht das Mieteinkommen meiner Mutter und ihre Rente zu hoch sein, so dass sie mich dann noch durchbringen müsste? oder kann ich dann zu meinen 100€ Rente noch Unterstützung erwarten? Und wie wäre das zwecks besuchen, übernachten, gemeinsame Einrichtung? Oder ist es einfach das wichtigste, dass die Wohnungen je Bett/Bad/Küche haben?

Meine Mutter hat keinen GdB oder Pflegegrad, ich soll sie unterstützen, weil ihr Mann gestorben ist und sie nicht mehr alleine sein kann/will. Da auch ich unter der Einsamkeit leide, da ich eh wegen der psychische als schwerbehindert eingestuft bin, passt das alles. Endlich mit Freundin in einem Haus leben, Mutter helfen, aber auch Hilfe bekommen und das Haus der Eltern weiter pflegen. Das mit der lauten Stadt ist natürlich kein Unterstützungsgrund aber für uns ein Umzugsgrund, weshalb wir endlich hier abhauen wollen.

Kontakt mit dem Pflegedienst hatte ich schon, sie gehen von Pflegegrad 1 oder 2 aus, allerdings aufs alleine wohnen bezogen. Da lebte Vater noch, nun ändert sich viel mit dem Haus. Würde ich jetzt nicht mehr beantragen sondern erst wenn Umzug vollzogen wurde.

Zusammenfassung: Mutter+Kind in 1 Wohnung, Freundin getrennt in andere Wohnung und dann für mich Pflegegrad? Sie darf aber trotzdem bei mir übernachten? Und was ist mit dem Erspartebn der Mutter? Wird mir das nicht als BeadrfsGem. angerechnet wenn wir zusammen wohnen?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3311 Beiträge, 519x hilfreich)

Zitat (von sinister00):
Dachte ich mir. Und dazu kann ich dann Pflegegeld beantragen wegen meinen vielen Erkrankungen?

Zitat (von sinister00):
ich soll sie unterstützen, weil ihr Mann gestorben ist und sie nicht mehr alleine sein kann/will.

Sie wollen für sich einen Pflegegrad, allerdings der Mutter helfen, sowie das Haus weiter pflegen?
Das passt nicht zusammen.
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Geld, nur die 125 € Entlastungsbeitrag für Leistungen welche andere erbringen.
Pflegegeld wird zwar ihnen überwiesen, gedacht ist es allerdings dafür, dass es die Personen erhalten welche sie pflegen, bei ihnen soll es umgekehrt sein.
Zitat (von sinister00):
Das mit der lauten Stadt ist natürlich kein Unterstützungsgrund aber für uns ein Umzugsgrund, weshalb wir endlich hier abhauen wollen.

Kann die Freundin beruflich in einer anderen Stadt wohnen oder pendelt sie zu ihrem Arbeitsplatz?
Zitat (von sinister00):
wird sicher ihr Einkommen angerechnet werden, sie hat wohl so 2500€ netto denke ich.

Sie wissen also nicht genau was ihre Freundin verdient? Will die überhaupt in das Haus mit einziehen oder ist das nur ihre Vorstellung?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30511 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von sinister00):
Zusammenfassung:
Wenn deine Mutter das erlaubt, dann darf deine Freundin auch mal bei dir übernachten. Sogar du dürftest bei deiner Freundin übernachten, falls die das erlaubt.
Was sollen solche Fragen? :augenroll:
Es ist doch ein erheblicher Unterschied, ob man mit jemandem zusammen in 1 Wohnung lebt oder ob man mal zu Besuch ist...oder Besuch bekommt.

Zu deiner ewigen Frage: Nein, für dich selbst/allein wirst du zu deiner Rente nichts dazubekommen, wenn du ins Haus der Mutter ziehst.

Nochmal mein Vorschlag: Setzt euch zu dritt zusammen, klärt die Punkte, über die ihr euch einig seid.
Dann legt alle Einkommen auf den Tisch--- dann ergibt/errechnet sich, ob und was es an staatlicher Unterstützung gäbe. Oder ob man evtl. keine benötigt.
Anders wird das vermutlich nichts.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
sinister00
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Sie wollen für sich einen Pflegegrad, allerdings der Mutter helfen, sowie das Haus weiter pflegen?
Das passt nicht zusammen.

Das passt sehrwohl zusammen, da ich aufgrund meiner Psyche einen Schwerbehinderungsgrad habe und daher nicht arbeiten kann bzw die Rente bekomme. Körperlich bin ich zwar auch stark eingeschränkt, aber da könnte ich mich an einem Minijob versuchen, ob das zumutbar wäre. Meiner Mutter möchte ich helfen, da ich beim Staubputzen etc keine Einschränkung wegen der Psyche habe. Es wäre also win-win mit der gegenseitigen Hilfe.

Zitat (von Loni12):
Kann die Freundin beruflich in einer anderen Stadt wohnen oder pendelt sie zu ihrem Arbeitsplatz?
Sie kann in der neuen Stadt arbeiten, allerdings wissen wir noch icht genau, welche Dienste sie dort antreten könnte.

Zitat (von Loni12):
Sie wissen also nicht genau was ihre Freundin verdient? Will die überhaupt in das Haus mit einziehen oder ist das nur ihre Vorstellung?

Genau, ich kenne ihr Grundgehalt was aber sehr stark von den Zuschlägen abhängt. Das pendelt zwischen 2200 und 3400€ würde ich sagen.

Zitat (von Anami):
Was sollen solche Fragen?

Was soll dieses Augenrollen? Die Frage geht dahin, ob man auch als Paar in einem Haus leben darf, wenn die Wohnungen getrennt sind. Nicht dass ich mich in ihr Bettchen lege, was nunmal im selben Haus ist und dann kommt die Sitte und vderdonnert zu einer Bedarfsgemeinschaft. Dachte das wäre ersichtlich genug..........

Zitat (von Anami):
Dann legt alle Einkommen auf den Tisch

Genau das ist doch der springende Punkt. Nämlich welche Einkommen überhaupt zählen. Ziehe ich zu Muttern, wird die Freundin nicht belangt, aber habe Angst dass die knappe Rente von Mutter abgezogen wird. Ziehe ich zur Freundin, werde ich wohl nichts bekommen, aufgrund ihres Einkommens.

Idee aus dem Fernsehen: Natürlich könnte man aus dem 3. Stockwerk noch eine 3. Wohnung machen, dann wären wir 3 Parteien, oder man könnte eine WG daraus machen, aber das ist ja alles nix wahres. Dahin soll es nicht gehen.

Wir müssen halt kalkulieren, mit welchen Geldern man VORHER rechnen könnte und nicht erst umziehen, einrichten und dann feststellen dass wir 3 uns das Haus nicht mehr leisten können. Daher möchte ich es VORHER so genau wissen, was bei wem abgezogen würde in welcher Konstellation. Denke das ist nachvollziehbar.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30511 Beiträge, 5450x hilfreich)

Ich fasse gern nochmal zusammen, wie ich deinen Thread hier verstehe:
1. Deine Überschrift war schon komplett falsch. :augenroll:
2. Du hast auf Nachfragen mehrerer User dann mal erklärt, wie die Situation wäre.
3. Dir wurde dargestellt, was möglich bzw. nicht möglich ist.
4. Dir wurde empfohlen, erstmal zu dritt zu beratschlagen und evtl. wegen Pflegegrad Infos einzuholen.
5. Du hättest längst einen Minijob versuchen können, denn du bist einsamer Sozialhilfebezieher.
6. Du verrätst jetzt, dass der Job deiner Freundin gar nicht sicher wäre nach einem Umzug.

Zitat (von sinister00):
Die Frage geht dahin, ob man auch als Paar in einem Haus leben darf, wenn die Wohnungen getrennt sind.
Die Frage beantwortet sich aus sozialhilferechtlicher und wohngeldrechtlicher Sicht ziemlich einfach: Nein, man ist nicht leistungsberechtigt, wenn man unten mit der Partnerin als Paar lebt, aber oben bei der Mutter gemeldet ist.
Zitat (von sinister00):
Dachte das wäre ersichtlich genug...
Nein, es kommt keine Sitte. Es kommt höchstens kein Geld vom Staat, wenn man sich Leistungen erschleichen will. Es käme weder Wohngeld noch Sozialhilfe. Aber "Besuche" sind möglich---das war doch deutlich genug, oder?
Zitat (von sinister00):
da ich beim Staubputzen etc keine Einschränkung wegen der Psyche habe.
Deine Mutter kann also nicht selbst Staubputzen? Und du leidest an Einsamkeit trotz Partnerin? Wer hat da win-win? Oder wem willst du was weismachen?
Zitat (von sinister00):
Nämlich welche Einkommen überhaupt zählen.
Alle zählen. Beide Renten, das Einkommen deiner Freundin, evtl. Mieteinnahmen für die untere Wohnung.
Ich addiere mal: 100+1.400+2.400+300= ca 4.200,- mtl. netto. Oder mehr. Oder weniger.

Es wird keinem etwas abgezogen, es wird höchstens nichts oder wenig vom Staat geleistet.

Kalkulieren geht durchaus mit verlässlichen Zahlen. Die hast du hier nicht genannt.
-Die 300 Mietkosten der freien Wohnung hast du woanders fallen lassen. Ist evtl. nur ausgedacht und zu wenig?
-Die Kosten der Mutter fürs Haus (ihre Lasten) sind unbekannt.
-Ob die Freundin 2.200 oder 3.400 bekommt oder nach Umzug gar nichts, oder ALG, weil Job weg, ist unbekannt.
-Ob du einen Minijob schaffst und vom Lohn 30%, max 50% behalten kannst, ist unbekannt.

Bitte sehr.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
sinister00
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich fasse gern nochmal zusammen, wie ich deinen Thread hier verstehe:
1. Deine Überschrift war schon komplett falsch. :augenroll:
2. Du hast auf Nachfragen mehrerer User dann mal erklärt, wie die Situation wäre.
3. Dir wurde dargestellt, was möglich bzw. nicht möglich ist.
4. Dir wurde empfohlen, erstmal zu dritt zu beratschlagen und evtl. wegen Pflegegrad Infos einzuholen.
5. Du hättest längst einen Minijob versuchen können, denn du bist einsamer Sozialhilfebezieher.
6. Du verrätst jetzt, dass der Job deiner Freundin gar nicht sicher wäre nach einem Umzug.


1. Mein eigener Anteil sind nur 100€, davon müssen wir das Haus bezahlen. Wer alles mitzahlt, wird oben beschrieben.
2. Ja ich habe alles erklärt, daran ist nichts falsch
3. Genau das sind wir gemeinsam durchgegangen
4. Das können wir machen, nachdem der erneute Termin bei der Pflegeberatung war, aktuell geht man von Grad 2 aus.
5. Geht aktuell nicht, da ich verschiedene Psychopharmaka nehmen, Betäubungsmittel und dieses Jahr alleine schon 3 Operationen hatte. Aber ich merke schon, in welche Richtung du mich drücken willst. Das zieht aber nicht !!
6. Das stimmt schon wieder nicht, der Job ist sicher, aber es gibt noch keine Dienstpläne. Kann es auch nicht. Daher kennen wir den genauen Verdienst nicht. Verdrehe nichts !!

Zitat (von Anami):
Die Frage beantwortet sich aus sozialhilferechtlicher und wohngeldrechtlicher Sicht ziemlich einfach: Nein, man ist nicht leistungsberechtigt, wenn man unten mit der Partnerin als Paar lebt, aber oben bei der Mutter gemeldet ist.

Auch hier bleibst du nicht bei den Fakten: Es geht darum, was besser wäre, bzw wo ich besser wohnen soll. Das hat nichts damit zu tun, wo man sich dann melden will. Ich bitte solche Anschuldigungen zu unterlassen.

Zitat (von Anami):
Nein, es kommt keine Sitte. Es kommt höchstens kein Geld vom Staat, wenn man sich Leistungen erschleichen will. Es käme weder Wohngeld noch Sozialhilfe. Aber "Besuche" sind möglich---das war doch deutlich genug, oder?

Schon wieder eine Anschuldigung, die ich so nicht stehen lassen kann. Was bildest du dir ein? Niemand erschleicht sich etwas. Aber da sich vieles ändern wird, müssen wir schauen, wie wir alle 3 Mäuler stopfen, wir mit Krankheiten klarkommen und das Haus finanzieren können. Es geht hier um Info-Sammlung, nicht um erschleichen von Geldern. Unterlasse solche dummen Anschuldigungen !!

Zitat (von Anami):
Deine Mutter kann also nicht selbst Staubputzen? Und du leidest an Einsamkeit trotz Partnerin? Wer hat da win-win? Oder wem willst du was weismachen?

Das sind Beispiele. Sie kommt mit dem Haushalt nicht klar, ich mit dem sozialen Leben nicht. Noch wohne ich alleine und da fühlt man sich einsam, wenn man schwer krank und behindert ist. Verstehst du nicht, sei froh.

Zitat (von Anami):
Es wird keinem etwas abgezogen, es wird höchstens nichts oder wenig vom Staat geleistet.

Na das ist doch schonmal ein Anfang, dass dort nichts gegen gerechnet wird, weil man dann eine BG oder sowas wäre. Beruhigend.

Zitat (von Anami):
Die hast du hier nicht genannt.

Natürlich werde ich hier nicht alle Daten nennen können und auch nicht wollen. Es dient nur einem groben Überblick, wie das Leben dort gemeinsam aussehen könnte aus finanzieller Sicht.

Zusammenfassung: Wir werden so einziehen wie wir es uns gedacht hatten und uns bestmöglich gegenseitig unterstützen können. Wenn dann die Menschen die mich pflegen, durch das Geld noch entlohnt werden, ist mir das recht. Da die zukünftige Freundin ihr Einkommen hat, denke ich, werde ich da kein zusätzliches Geld bekommen. Ob ein Minijob möglich ist, kann ich noch nicht sagen, so wie es mir aktuell geht, bin ich froh wenn der Tag mit 24 Std schnell vorbei ist.

Anami`s Anspielungen, Unterstellungen und falsche Beschuldigungen weise ich hiermit noch einmal deutlich zurück und bitte ein gewisses Niveau bei der Hilfestellung einzuhalten. Sowas geht einfach nicht. Vielen Dank. Somit wäre alles erstmal für mich geklärt. Danke soweit an alle Beteiligten. Werde die Ergebnisse morgen besprechen. ~kann closed werden~

0x Hilfreiche Antwort

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