OEG- Beschädigtenrente u. OEG- Berufsausgleich nach § 30 BVG
Hallo,
ein Verwandter ist seit kurzen anerkanntes OEG- Opfer mit einer bewilligten OEG- Beschädigtenrente.
In dem LSG – Vergleich wurde ebenfalls festgelegt, dass der Beklagte sich verpflichtet, über die besondere berufliche Betroffenheit und den Berufsschadensausgleich des Klägers zu entscheiden.
Nach einem erfolgten Antrag auf Berufsschadensausgleich kam nun ein Ablehnungsbescheid, obwohl der Kläger 8 Jahre vor dem regulären Renteneintritt von der DRV ausschließlich wegen OEG - Opferfolgen eine unbefristete Rente bis zum regulären Renteneintritt mit einer lebenslangen 10,8 %igen Rentenkürzung erhält.
Dazu folgende Fragen:
Ist eine OEG- Grund-/Beschädigtenrente grundsätzlich befristet oder unbefristet bzw. kann diese bei einem Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid auf Berufsschadensausgleich vom Landratsamt wieder überprüft und diese möglicherweise wieder entzogen werden? Aus dem LSG-Vergleich geht dies nicht hervor.
Würde ein OEG – Berufsschadensausgleich bei einer ergänzenden SGB XII -Grundsicherungsleistung angerechnet werden?
Für Antworten sage ich vielen Dank.
OEG- Beschädigtenrente u. OEG- Berufsausgleich
8. August 2012
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Frage vom 8. August 2012 | 07:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
OEG- Beschädigtenrente u. OEG- Berufsausgleich
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#1
Antwort vom 8. August 2012 | 12:48
Von
Status: Unbeschreiblich (32815 Beiträge, 17247x hilfreich)
Dies steht, recht schwammig, im SGB 12:
§ 83 Nach Zweck und Inhalt bestimmte Leistungen
(1) Leistungen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, sind nur so weit als Einkommen zu berücksichtigen, als die Sozialhilfe im Einzelfall demselben Zweck dient.
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