Ohne Wohnung-was machen?

3. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
mario78
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ohne Wohnung-was machen?

Hallo erstmal,

ich hab gleich mehrere Probs auf einmal- weiß jetzt nicht, ob hier alle Fragen beantwortet werden können, aber sicher könnt Ihr mir weiterhelfen.

Ich beginne von vorne: Ich bin - leider- Hartz IV Empfänger und ziehmlich hoch verschuldet. Da ich 2 Monatsmieten nicht bezahlen konnte, da ich noch eine Geldstrafe bei Gericht abzahlen mußte um nicht ins Gefängnis zu müssen, wollte mein Vermieter das Schloss auswechseln. Soweit ich weiß , darf er dies natürlich nicht. Das teilte ich ihm auch mit und kündigte die Wohnung zum 30.08., da ich ohnehin aus privaten Gründen und um endlich wieder Fuß zu fassen und ein normales Leben einigermaßen auf die Reihe zu bekommen, in eine andere Stadt ziehen möchte, denn dort, wo ich wohne sieht es schlecht aus mit Arbeit.

Nun - die meisten Vermieter wollen Kaution, die Makler zusätzlich noch Courtage- ichz habe noch keine Wohnung und stehe ohne Wohnsitz nun da. Mein Vermieter will Anzeige erstatten- darf er das und mit welcher genauen Begründung? Darf er die Wohnung weiter vermieten mit meinen Möbeln? Oder diese einbehalten? Was muss ich machen oder kann?Selbst wenn ich nun eine Wohnung bekomme- vor dem nächsten ersten wird das bestimmt nichts- was passiert mit meinem Mobilar?

Die nächste Frage: Ich könnte in der neuen Stadt eine Wohnung haben, günstiger als die bisherige. Das Problem hier ist, daß ich 1500,- Anteile an die Wohnungsgesellschaft zahlen müßte. In den Geschäftsbedingungen steht, daß evtl. diese Anteile vom Amt übernommen werden können. Wie mach ich das? Welches Amt ist zuständig? Da ich ja im Moment keinen Wohnsitz habe, muss ich doch zum bislang zuständigen Amt, oder? Dürfen die mir vorschreiben, daß ich mir nur in der alten Stadt eine Wohnung suchen darf? Oder kann ich dort den Antrag stellen auf Übernahme der Miete und ggf. der Anteile?Und das wird dann bei Umzug in die andere Stadt weitergeleitet an das neue zuständige Amt? Was hab ich jetzt für Möglichkeiten überhaupt noch und was muss ich machen?Besteht überhaupt die Chance , daß das Amt das übernimmt- evtl. in Form eines Darlehens, daß ich zurückzahlen muss, sobald ich Arbeit gefunden habe?

Ich hoffe sehr, daß Ihr mir meine Fragen beantworten könnt.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Soweit ich weiß, darf der Vermieter Deine Wohnung nicht mit Deinen Möbeln weiter vermieten. Allerdings kann er von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch machen, sofern noch Beträge offen stehen.

Was die Kostenübernahme bzgl. einer neuen Wohnung von Amts wegen betrifft, ist dies wohl regional unterschiedlich. Bei einer Bekannten von mir hat das Amt kürzlich die Kaution für die neue Wohnung in Form einer Bürgschaft übernommen.

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"Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wider. "

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mario78

das ist ziemlich komplex.
du hast keinen zutritt mehr zur wohnung? aber deine sachen noch drin?
wenn ja, kann der vermieter sogar das zeug entsorgen, auf deine kosten oder einlagern.

bevor du dir ne wohnung suchst mußt du einiges andere erledigen!!

bist du noch in der stadt, in der das passierte?
du mußt deiner arge DRINGEND mitteilen, dass du dort nicht mehr erreichbar bist. was mir nicht einleuchtet, wieso hast du keine kdu bekommen, eventuell direkt an den vermieter überweisen lassen ( is ja irgendwie verständlich bei sowenig geld, dass man mal die miete hernimmt um dies oder das zu bezahlen. ist natürlich falsch, aber du wärst kein einzelfall+ könntest dich vor dir selbst so schützen)

du solltest dich dringend an eine beratungsstelle ( eventuell eine für wohnungslose) wenden. es gibt programme, um wieder in die reihe zu kommen
schau mal unter
tacheles-sozialhilfe.de

der vermieter kann nämlich deinen auszug melden und dann giltst du offiziell als ofw ( ohne festen wohnsitz). ich arbeite mit leuten, denen das passiert ist und glaub mir, du bist NOCH in der lage, schnell wieder in die reihe zu kommen. am besten du gehst gleich morgen zur beratung+ zur arge.

was deine schulden betrifft, wird man dich beraten und du kannst über eine privatinsolvenz nachdenken. aber eins nach dem anderen!

sunbee



-- Editiert von sunbee1 am 03.09.2006 14:34:10

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#3
 Von 
mario78
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Für welche Sachen gilt das Vermiterpfandrecht? Doch wohl kaum für alltägliche Dinge wie z. B. ein Bett?

Und was bedeutet Bürgschaft5 vom Amt für eine Kaution? Bürgschaft bei der Bank? Da bekomme ich nichts, habe Schulden.

Versteht mich nicht falsch, aber was ich falsch gemacht habe und was ich in Zukunft auf die Reihe wie kriegen soll, ist mir schon klar, ich wollte eigentlich die rechtliche Seite wissen.

Das der VM auf meine Kosten die Sachen einlagern kann, ist mir klar, aber entsorgen?? Was ich hier so nachgelesen habe bisher geht das nicht so ohne weiteres? Muß´er nicht eine Räumungsklage einreichen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mario78

wieso räumung? du hast gekündigt, oder? du hast keinen zutritt mehr, der vermieter kann ( verständlicherweise) sagen, er hat das schloss ausgetauscht und weg ist dein zeug ( die billigste lösung)
wenn du, als mieter, die wohnung verläßt, gekündigt hast und da steht noch was, kann der vermieter das entsorgen- wie müll eben und dir die kosten auferlegen...
anzeigen kann er dich wegen betrug ( einmietbetrug)
natürlich kann der vermieter nicht die dinge des täglichen bedarfs pfänden, aber, er kann davon ausgehen, dass du das als müll stehen gelassen hast...
wenn du spezielle fragen hierzu hast, im mietrecht posten. da sind echte cracks unterwegs, die nennen dir die entsprechenden §§

bevor du von bürgschaften/ kaution sprichst, mußt du der arge mitteilen, dass die kdu zur zeit nicht nötig sind. KEINE arge wird das zahlen.
die alte nicht, weil du ja nicht den auszug gemeldet hast und die neue schon überhaupt nicht, da die ja ohne anmeldung nicht zuständig sein können ( schau in deinen ausweis...das werden die auch tun). du wolltest die rechtliche seite?
erschleichung von leistungen wenn du wie o.e. keine meldung machst. ( es sei denn du beziehst keine kdu) außerdem, wenn eben kdu gezahlt wurden und du hast sie zweckentfremdet, wirst du das zurückzahlen und vermutlich ein bußgeld zahlen müssen. im schlimmsten fall ne anzeige wegen betruges.

übrigens, mein post war keine kritik. nur der hinweis, dass du jetzt wirklich aufpassen mußt, sonst rutschst du durch sämtliche soziale netze...dadurch wirds nicht besser

sunbee


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#5
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Sorry, aber das mit dem Gericht kaufe ich Dir nicht ab. Ich kenne mich leider mit solchen Fällen wie Deinen aus und bei einem Hartz IV-Empfänger ist leider nichts zu holen, da Dein Einkommen unter der Pfändungsgrenze liegt.

Wer aber trotzdem, egal was mit seiner Miete bezahlt außer die Miete selber, ist selber Schuld. Auch ich würde Dich anzeigen und zwar wegen Betrug. Glaubst Du wirklich, dass wenn Du Deinen Mietvertrag kündigst, Du die Schulden nicht mehr tilgen musst? Dein Vermieter wird auch dafür sorgen, dass Du einen Schufaeintrag erhälst. Das wird jeden zukündtigen Vermieter, der schlau genug ist sich über Dich zu erkundigen davon hindern, Dich als Mieter anzunehmen. Ob er das Schloss austauschen durfte weiß ich nicht, doch da Du ohne vorher Deinen Kopf einzuschalten, einfach so gekündigt hast, hast Du ihm einen Gefallen getan, den er gnadenlos ausnutzen wird.

Desweitern hat ein Hartz IV-Empfänger Pflichten, was Dir wohl total entgangen ist. Du kannst nicht einfach umziehen wollen und dann auch noch, ohne das der Arge zu nennen. Du hättest Dir von der Stadt, in die Du ziehen möchtest die Genehmigung holen müssen, bezüglich der dort dann entstehenden Kosten. Vorher hättest Du aber mit Deiner Arge reden sollen, DENN Genossenschaftsanteile z.B., sind wie eine Kaution und werden vom Amt übernommen. Doch vorher muss das geklärt und genehmigt werden.

Da Du anscheined kurz vor der Obdachlosigkeit stehst, würde ich so schnell es geht zur Arge gehen. Deren Job ist es nämlich so etwas zu verhindern, auch wenn der Hilfeempfänger selber Schuld daran ist.

Was die Maklergebühren, Umzugs- und Renovierungskosten, etc. angeht, so kannst Du die abhaken. Die werden nur bezahlt, wenn Du aufgefordert wurdest umzuziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sunny249
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 123x hilfreich)

WEnn bereits die Zahlung der Miete vom Amt für andere Dinge von Dir verwendet wurde und Du, wie Du schreibst, hoch verschuldet bist, kann ich mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass die ein DArlehen über 1500 Euro, geschweige denn irgendwelche Umzugskosten übernehmen werden.

Vielleicht wäre hier auch der Gang zu einer Schuldnerberatung und/oderMieterberatung angebracht, WAS Du jetzt noch machen kannst, um da irgendwo zumindest halbwegs wieder klarzusehen. Der Gang zum Sozialamt - zunächst hier - ist dann aber unvermeidlich! Wo wohnst Du eigentlich derzeit?

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