Hallo!
Ich möchte eine Wohnung kaufen, und diese dann meiner Oma die kompletten Lebensunterhalt Hartz IV
bezieht diese Wohnung zu dem Maximalbetrag was das Sozialamt für sie als eine Person zahlt vermieten.
Hintergrund ist der dass mein Opa verstorben ist und die Wohnung in der die Oma jetzt wohnt zu groß ist und das Amt die Kosten nicht komplett übernimmt und auch nichts für einen Umzug zahlen will.
Eine entsprechende Wohnung zu miete zu finden war für mich schwierig und dass eine günstige alternative wäre.
Würde das Sozialamt das akzeptieren?
Vielen Dank im Vorraus für die Hilfe!
Oma(Hartz IV) Eigentumswohnung vermieten?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
@Osta:
Wenn Du der ARGE das so schilderst wie hier, dann wird es wohl Probleme geben.
Ansonsten gilt: Grundsätzlich darfst Du Deiner Oma selbstverständlich eine Wohnung vermieten. Sofern die Miete angemessen ist, muss die ARGE diese auch übernehmen. Hier gibt es keinerlei Einschränkungen bei Mietverträgen zwischen Verwandten. Entscheidend ist allein, dass tatsächlich eine Mietzahlungsverpflichtung wirksam vereinbart wurde (Mietvertrag). So entschieden vom BSG am 03.03.2009, Az.: B 4 AS 37/08 R
.
So weit so gut. Darüber hinaus gilt aber auch, dass Die ARGE weiterhin und solange die volle Miete Deiner Oma übernehmen muss, wie es ihr nicht möglich oder nicht zumutbar ist, die Kosten zu senken. Dieses gilt in der Regel zunächst mal für 6 Monate.
Darüber hinaus muss die ARGE auch die Umzugskosten, Mietkaution, Renovierungskosten etc tragen, wenn sie zur Kostensenkung (Umzug) aufgefordert hat.
Gruß,
Axel
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