PKH Antrag Hilfe

28. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
go598583-54
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
PKH Antrag Hilfe

Hallo,
ich (20 Jahre), möchte für einen Prozess Prozesskostenhilfe beantragen.
Ich lebe mit meiner Mutter und meinen 2 Geschwistern.
Ich bin zur Zeit arbeitslos, beziehe kein Kindergeld.
Meine Geschwister haben einen eigenen Verdienst.

Meine Mutter ist insolvent, verdient ca. 1100€ Netto im Monat und ich habe zur Zeit Ersparnisse von ca. 200€. Meine Mutter ist unterhaltspflichtig.

Der Prozess kostet durchschnittlich 1000-1500€.

Welche Abschnitte fülle ich in meinem Fall aus?
Irgendwie kommt mir das etwas komisch vor wenn ich nur zu ein paar Abschnitten Angaben machen kann.
Muss meine Mutter einen Antrag ausfüllen, weil sie Unterhaltspflicht ist? Spielen meine Geschwister und ihr Einkommen eine Rolle?

Meines Wissens nach muss meine Mutter eine seperate Kopie des Antrags komplett ausfüllen, mit allen möglichen Anhängen.

Ich sitze schon etwas länger an dem Antrag und ich bin mir immernoch unsicher. Soll sie es Vorsichtshalber ausfüllen, auch wenn sie es nicht müssen sollte?

Was passiert fall ich irgendwelche Angaben vergesse, will das Gericht die dann einfach nachgereicht haben bevor der Antrag bearbeitet wird?



-- Editiert von go598583-54 am 28.12.2021 23:41

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von go598583-54):
Ich bin zur Zeit arbeitslos, beziehe kein Kindergeld.

Aber man hat Einkommen, aus welchen Quellen?



Zitat (von go598583-54):
Muss meine Mutter einen Antrag ausfüllen, weil sie Unterhaltspflicht ist?

Warum sollte die Mutter Dir gegenüber unterhaltspflichtig sein? Gibt es da was offizielles?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go598583-54
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go598583-54):
Ich bin zur Zeit arbeitslos, beziehe kein Kindergeld.

Aber man hat Einkommen, aus welchen Quellen?



Zitat (von go598583-54):
Muss meine Mutter einen Antrag ausfüllen, weil sie Unterhaltspflicht ist?

Warum sollte die Mutter Dir gegenüber unterhaltspflichtig sein? Gibt es da was offizielles?



Ich habe kein Einkommen, meine Ersparnisse sind nur Taschengeld und Geldgeschenke von Weihnachten und meinem Geburtstag.

Ich habe keine Ausbildung abgeschlossen und bin nicht in der Lage mich selbst zu finanzieren, also ist meine Mutter auch bis nach dem 18. Lebensjahr unterhaltspflichtig.

Falls ich falsch liege bitte ich berichtigt zu werden. Außerdem benötige wenigstes eine Antwort auf die Frage ob meine Mutter in der Situation nun einen Antrag seperat ausfüllen müsse oder nicht, denn Abschnitt C auf dem PKH Antrag ist etwas unverständlich für mich.
Dankeschön

-- Editiert von go598583-54 am 29.12.2021 00:21

-- Editiert von go598583-54 am 29.12.2021 00:25

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von go598583-54):
Ich habe kein Einkommen

Als Arbeitsloser erhält man in der Regel ALG I oder ALG II



Zitat (von go598583-54):
also ist meine Mutter auch bis nach dem 18. Lebensjahr unterhaltspflichtig.

Von 1100 EUR Einkommen ist das schon stramm.
Der Unterhalt ist aber auch Einkommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go598583-54
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Als Arbeitsloser erhält man in der Regel ALG I oder ALG II



Zitat (von go598583-54):
also ist meine Mutter auch bis nach dem 18. Lebensjahr unterhaltspflichtig.

Von 1100 EUR Einkommen ist das schon stramm.
Der Unterhalt ist aber auch Einkommen.


Ich bekomme kein Arbeitslosengeld (ich weiß auch gar nicht ob ich überhaupt Anspruch darauf habe)

Wenn meine Mutter unterhaltspflichtig ist, muss sie dann einen seperaten Antrag ausfüllen laut Abschnitt C des PKH Formulares?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38489 Beiträge, 14014x hilfreich)

Na dann bringen wir mal etwas Licht ins Dunkel.

1. Du hast keinen Unterhaltsanspruch gegen Deine Eltern, weil Du volljährig bist und in keiner Ausbildung.
2. Ein Anspruch auf ALG I oder ALG II muss man stellen, die entsprechenden Formulare fliegen einem nicht von allein ins Haus, und sie füllen sich auch nicht von allein aus. Kümmere Dich drum, denn niemand, insbesondere nicht Deine Mutter mit ihrem geringen Verdienst muss Dich unterhalten.
3. Da Deine Mutter Dir nichts, wirklich nichts schuldet, Du volljährig bist, muss die Mutter auch nichts ausfüllen. Davon lese ich auch nichts in dem PKH-Formular.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von go598583-54):
Muss meine Mutter einen Antrag ausfüllen, weil sie Unterhaltspflicht ist?
Nein. Du bist volljährig. Du kannst den Antrag allein ausfüllen und unterschreiben. Du bist für dich selbst verantwortlich.
Deine Mutter ist nicht unterhaltspflichtig.

Zu empfehlen ist immer: Bevor man einen Prozess führen möchte, sollte man sich mit einem Anwalt beraten.
Für eine solche Beratung kann man auf Antrag einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht erhalten.
Damit kann man einen Anwalt um Beratung und evtl. Erfolgsaussichten bitten.

uU erledigt der Anwalt das dann mit dem PKH-Antrag. Gegen wen soll denn der Prozess geführt werden? Je nachdem, sollte man dann einen entspr. Fachanwalt um Beratung fragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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