Hallo,
mein älterer Halb-Bruder ließ sich von seiner Frau scheiden und hat dafür PKH in Anspruch genommen. Er ist Alleinverdiener und hat zwei Kinder ( eine 14 jährige Tochter und einen 20 jährigen Sohn, der arbeitssuchend ist ), die bei ihm wohnen.
Sein monatliches Einkommen liegt bei ca. 1650 € netto monatlich, wovon er monatliche Verbindlichkeiten in Höhe von 1400 € hat ( Immobilienfinanzierung, Autofinanzierung, Risikolebensversicherung, Strom, Möbelfinanzierung, Internet / Telefon, Hausgeld ).
Eine große finanzielle Belastung stellt für ihn die Möbelfinanzierung dar, die er mit 300 € monatlich abbezahlt. Der Kredit läuft im August ab, wodurch er monatlich 300 € mehr zur Verfügung hat.
Dadurch, dass er stand jetzt 250 € im Monat für Lebensmittel hat und das Geld von vorne bis hinten nicht ausreicht, rutscht er jeden Monat tiefer in die Schuldenfalle. Durch die 300 €, die er mehr zur Verfügung hat, hofft er, nach und nach seine Schulden aufzubessern und irgendwann keine Schulden bei der Bank zu haben.
Kann der Staat unter diesen Umständen, wenn er 300 € mehr im Monat zur Verfügung hat, die PKH zurückverlangen ?
Soweit ich weiß, gibt es eine Bedarfstabelle von ca. 400 € pro Person und da er 3 Personen im Endeffekt zu versorgen hat, mit sich selbst, wären es 1200 €, die er nach seinen Verbindlichkeiten zur Verfügung haben müsste, oder ?
PKH Rückzahlung unter diesen Umständen ?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
ZitatKann der Staat unter diesen Umständen, wenn er 300 € mehr im Monat zur Verfügung hat, die PKH zurückverlangen ? :
Klar.
Warum soll die Allgemeinheit seine Konsumlust mitfinanzieren?
Zitat:ZitatKann der Staat unter diesen Umständen, wenn er 300 € mehr im Monat zur Verfügung hat, die PKH zurückverlangen ? :
Klar.
Warum soll die Allgemeinheit seine Konsumlust mitfinanzieren?
Gilt der Freibetrag nicht ? Oder wie sollte ich es ihm weiterleiten ?
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Nö den Staat und den Steuerzahler interessiert nicht wirklich was er an seiner Konsumlust im Monat bezahlt.
1.600€ monatlich für 2 Personen ... da kann er bezahlen. Die 3. Person ist volljährig, geht nicht zur Schule/Studium und muss daher für sich selbst sorgen. Was er an Möbeln und Autos finanziert ist egal.
So einfach kann man das nicht beantworten.
Ausgangspunkt ist das Brutto plus evtl. Kindergeld und anderes Einkommen. Dann werden Miete, Sozialversicherungsbeiträge und noch bischen was anderes abgezogen, anschließend bestimmte Freibeträge für die im Haushalt lebenden Personen.
Bleibt dann nix wesentlich übrig, gibt es PKH. Das gilt auch bei einer Überprüfung.
Gibt auch Prozesskostenhilferechner im www.
Mit den gemachten Angaben kann man deswegen allenfalls dubiose Vermutungen anstellen.
Hier ändert sich zwar der verfügbare Nettobetrag aber das spielt wie beschrieben keine Rolle.
-- Editiert von sonnen8licht am 27.04.2018 18:17
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