PKV, LV und Elterngeld

10. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)
PKV, LV und Elterngeld

Bekommt man eigentlich die PKV und die LV on Top auf das Elterngeld? Oder zumindest Anteilig?
Mit der Kappungsgrenze von 1800€ kann ich leben, wenn da nicht die PKV und LV mit zusammen 800€ wären.
Oder kann man dann noch Wohngeld beantragen, weil sonst nur 100€ zum Leben übrig bleiben würden.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Zum Elterngeld gibt es keine zusätzlichen Leistungen in Form der Übernahme der Beiträge zur PKV(LV.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@lifeguard

nein, gibt es nicht.

wohngeld ist eine aus steuern finanzierte leistung.
nimm dir eine kleinere wohnung, wenn du sie dir ohne diese hilfe nicht leisten kannst.oder such dir einen minijob dazu.

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 11.04.2008 07:07:35

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#3
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Nö, werd ich so bestimmt nicht machen.
Werde dann wohl auf das Elterngeld verzichten, und ein Kindermädchen einstellen.
Hab ich unterm Strich mehr von.
Oder ich schau, ob ich an den Personalkosten in meiner Firma drehen kann. Vielleicht fällt da dann das Raus, daß ich mich für ein Jahr zurückziehen kann.

Generell finde ich das dann jedoch mit der Kappung unverschämt. Denn mit der Kappung trift man genau die Leute, die eben so versichert sind wie ich. Und damit muss man sich entweder an die Rücklagen wenden, oder aber man verwirft die Idee, daheim zu bleiben.
Wenn ich 66% von meinem letzten Monatsneto für ein Jahr bekommen würde, würde ich das in 18 Monaten wieder an Steuern zahlen, sobald ich wieder arbeite. Anders ausgedrückt, wenn ich 16 Monate die Steuern behalten dürfte, und die Anlegen würde, könnte ich eine Kinderauszeit von 1 Jahr nehmen.

-- Editiert von lifeguard am 11.04.2008 08:38:24

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