Hallöchen zusammen.
Es geht um meine Freundin, auch Mutter von Zwillingen fast 5 Jahre alt.
Der Lebensgefährte und Vater der Kinder ( nicht verheiratet ), muss wahrscheinlich in Haft wenn die bewährung wiederrufen wird.
Sie lebten bis jetzt von Hartz4, bekommen für 4 Pers. ca. 1240€ im Moment + KG für 2 Kinder.
Miete kostet 775€
Nun meine Fragen:
Wenn er wirklich gehen muss, muss meine Freundin dann ein neuen Antrag stellen beim Sozialamt ? ( Der Antragssteller ist im moment der Lebensgefährte )
Wenn er in Haft geht, gilt sie dann als Alleinerziehende ?
Was steht ihr denn so ungefähr zu an Unterhalt ?
Wird nur Unterhalt für die Kinder berechnet oder auch für Sie ? ( nicht verheiratet )
Wird der Unterhalt dann auf das Hartz4 angerechnet ? ( komplett oder nur ein Teil ? )
Über nähere Infos wäre ich euch sehr dankbar !
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-- Editiert am 20.08.2010 13:42
Partner evtl. Haft - Alleinerziehend - Hartz4 ?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



@Doppeltes Glück:
quote:
bekommen für 4 Pers. ca. 1240€ im Moment + KG für 2 Kinder.
Miete kostet 775€
1.240 Euro für 4 Personen und bei 775 Euro Miete? Da kann allerdings irgend etwas nicht stimmen. Oder habt Ihr noch irgendwelches Einkommen?
Der Leistungsanspruch sieht wie folgt aus:
2 x RL à 323 € = 646 € + 2 x RL à 251 € (wenn die Kinder zwischen 7 und 14 Jahren sind, ansonsten etwas mehr oder weniger) = 502 € + Miete 775 € = Gesamtanspruch 1.923 € - Kindergeld 368 € = 1.555 €.
Selbst wenn beide Kinder unter 7 Jahre sind, besteht ein Leistungsanspruch in Höhe von 1.483 €, also rund 240 € mehr als Du angibst.
Wenn der Partner inhaftiert wird (wie lange voraussichtlich?), dann entfällt zunächst mal nur seine Regelleistung von 323 €. Dafür erhält die Frau dann die volle Regelleistung von 359 € und außerdem den Alleinerziehendenzuschlag in Höhe von (je nach Alter der Kinder) 86 oder 129 €.
Die Miete ist zumindest vorläufig weiterhin in voller Höhe zu übernehmen.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
Hallo AxelK
Danke für deine Antwort.
Nein die Miete beträgt wirklich 775€ ( ist eine DHH ).
Ich habe sie grad mal gefragt, also sie bekommen mtl. vom Amt noch ausgezahlt wenn die Miete überwiesen ist von denen 453€. Also insgesamt 1228€ ( nicht 1240€ ! ). Sie kommen aus NRW.
Der Lebensgefährte würde 2 Jahre sitzen , wenn der Wiederruf statt finden würde.
Das Kindergeld wird ja auch in dem Bescheid bzw. bei dem Bezug von Leistungen angerechnet in voller Höhe.
Muss Sie den Antrag für Hartz4 nochmal neu dann stellen oder wird nur der Partner dann raus genommen obwohl er Antragssteller ist ?Also ich mein das sie dann den Antrag neu stellen muss weil sie ja dann in der Zeit Geld erhält.
Und wo beantrag sie dann den Unterhalt ? Beim Jugendamt ? Oder direkt auch dort , wo man den Hartz4 beantrag hat ?
Ich kenn mich in den Sachen überhaupt nicht aus ! Sorry
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-- Editiert am 20.08.2010 15:17
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@DoppeltesGlueck:
Erstmal sorry: Das Alter der Kids war in Deinem ersten Posting ja genannt. Demnach beträgt der Leistungsanspruch unter Berücksichtigung der vollen Miete insgesamt 1.483,- €, wobei dann das Kindergeld bereits abgezogen ist. Nach Abzug der Miete müsste also ein Auszahlbetrag von der ARGE in Höhe von 708,- € verbleiben.
Zu klären wäre also zunächst mal die Differenz in Höhe von 255,- € monatlich. Die sind ja eigentlich gar nicht zu stemmen. Vermutlich wird die Miete nicht in voller Höhe berücksichtigt? Dann wäre zu klären, ob das schon immer so war, bzw. wie lange die Familie schon im Leistungsbezug ist und ob irgendwann eine Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten erfolgt ist. Das wäre nämlich Voraussetzung für eine tatsächliche Kürzung derselben auf das angemessene Maß.
Vielleicht magst Du verraten, wo genau Deine Freundin wohnt? Dann könnte man mal schauen, ob die Angemessenheitsrichtlinien hinsichtlich der Unterkunftskosten frei zugänglich sind.
quote:
Das Kindergeld wird ja auch in dem Bescheid bzw. bei dem Bezug von Leistungen angerechnet in voller Höhe.
Das habe ich in meiner Berechnung auch berücksichtigt.
quote:
Muss Sie den Antrag für Hartz4 nochmal neu dann stellen oder wird nur der Partner dann raus genommen obwohl er Antragssteller ist ?
Das sollte sie m.E. mit "Ihrer" ARGE vor Ort besprechen, wenn eine Inhaftierung konkret absehbar ist. Meines Erachtens ist ein vollständiger Neuantrag nicht erforderlich, vielleicht aber auch doch sinnvoll, um der geänderten Situation vollumfänglich Rechnung zu tragen.
quote:
Und wo beantrag sie dann den Unterhalt ? Beim Jugendamt ? Oder direkt auch dort , wo man den Hartz4 beantrag hat ?
Unterhaltsvorschuss müsste beim Jungendamt beantragt werden. Ob der unter den gegebenen Umständen überhaupt gezahlt wird, weiß ich nicht. Wenn ja, dann wird der jedenfalls auf die ALG II Leistungen angerechnet. Ansonsten gibt es für die Kids halt weiterhin die normalen ALG II - Regelleistungen. Auch diesbezüglich kann wahrscheinlich die ARGE Auskunft erteilen. Ansonsten das Jugendamt. Wichtig ist nur, dass darauf zu achten, dass die ARGE keinen Unterhaltsvorschuss anrechnet, bevor dieser nicht auch tatsächlich gezahlt wird.
quote:
Der Lebensgefährte würde 2 Jahre sitzen , wenn der Wiederruf statt finden würde.
Bei 2 Jahren Haftdauer ist die Miete/die Wohnung nicht schutzwürdig. Wenn also die Unterkunftskosten schon jetzt unangemessen ist, oder durch den Wegfall einer Person aus der BG unangemessen wird, wird sicher erneut eine Absenkung der berücksichtigten Unterkunftskosten erfolgen. Zunächst muss Deiner Freundin aber natürlich die Gelegenheit gegeben werden, die Kosten zu senken, respektive umzuziehen. Umzugskosten, Mietkaution etc. wäre in diesem Fall von der ARGE zu übernehmen. Die Mietkaution als - allerdings tilgungsfreies - Darlehen.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
quote:
Nein die Miete beträgt wirklich 775€ ( ist eine DHH ).
Ist die DHH vielleicht nicht angemessen und die Arge übernimmt nur 520 € Miete?
Wenn der Freund wirklich Haft kommen sollte, dann wird das Haus vermutlich endgültig unangemessen und die Freundin wird sich nach was günstigerem umsehen müssen.
Oder hat einer von beiden einen Minijob?
quote:
Und wo beantrag sie dann den Unterhalt ? Beim Jugendamt ?
Wenn der Lebensgefährte kein Einkommen hat, muss sie Unterhaltsvorschuss (2 x 133 €, ab dem 6. Geburtstag 2 x 180 €) beim Jugendamt beantragen. Dieser wird dann ebenfalls auf das ALG II angerechnet.
Mit richtigem Unterhalt sollte sie nicht rechnen. Wo soll er das hernehmen?
ALG II, ausgehend von dem derzeitig Zahlbetrag, wird ohne Freund ca. 804 € betragen. Dazu kämen 368 € Kindergeld und 266 € Unterhaltsvorschuss. Aber wie schon erwähnt, da scheint nicht die komplette Miete enthalten zu sein.
quote:
Muss Sie den Antrag für Hartz4 nochmal neu dann stellen
Das müsste euch die zuständige Arge sagen können.
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-- Editiert am 20.08.2010 17:20
Danke euch beiden für die weiteren Postings.
Es ist in der Tat so, das die komple. Miete nicht übernommen wird sondern nur der Teil der für 4 Pers. zusteht. Das heißt 90m² für 4 Pers. Die DHH besitzt allerdings 106m².
Daher zahlen sie von ihrem Sozialgeld noch ein Teil der Miete drauf , wird natürlich vom Amt schon abgezogen und zur Miete dabei getan. So entstehen natürlich die 453€.
Als der Partner wegen nicht gezahlter Geldstrafe letztes Jahr in Haft saß , offiziell waren es 99 Tage , konnte aber durch die Hilfe der Bekannten & Freunde nach 8 Tagen ausgelöst werden, wurde das Amt ja benachrichtigt durch meine Freundin. Diese hat ihr dann ein neuen Bescheid ausgestellt gehabt wo der Partner dann rausgenommen wurde und es blieb ein Restbetrag von 144€ über der immer zum 1. bezahlt wäre.
Also 144€ , wenn die volle Miete übernommen würde bei 3 Personen dann nur noch.
Aber da der LG ja nach 8 Tagen ausgelöst wurde, war der Bescheid ja hinfällig.
Sie wohnen in NRW, Kreis Kleve (Uedem)
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-- Editiert am 20.08.2010 21:25
@DoppeltesGlueck:
Ich bleibe nochmal bei den Unterkunftskosten. Die angemessene Kaltmiete beträgt in Uedem für Wohnungen bis 95 m² Wfl. 4,30 € pro m². Für 4 Personen also 387,- € netto Kaltmiete. Fragen:
1. Wie setzt sich die Miete Deiner Freundin zusammen, also wie hoch ist die Kaltmiete, wie hoch die Nebenkosten und wie hoch die Heizkosten?
2. Wurde zu Beginn des Leistungsbezugs die Miete in voller Höhe vom Landkreis (der Kreis Kleve ist ja Optionskommune) übernommen?
3. Wenn ja, wurde Deine Freundin zur Senkung der Unterkunftskosten konkret aufgefordert? Wann war das?
4. Werden Neben- und Heizkosten in voller tatsächlicher Höhe übernommen?
Derüber hinaus gelten seit dem 01.01.2010 in NRW neue Angemessenheitsgrenzen. Meines Erachtens kommen bei der angemessenen Wohnfläche nunmehr 5 m² hinzu, mindestens aber 2 m², was ja zwangsläufig auch zu einer Erhöhung der angemessenen Kaltmiete führen muss.
quote:
Diese hat ihr dann ein neuen Bescheid ausgestellt gehabt wo der Partner dann rausgenommen wurde und es blieb ein Restbetrag von 144€ über der immer zum 1. bezahlt wäre.
Wie hätte sich dieser Betrag zusammengesetzt? Nachvollziehbar ist der nämlich nicht.
Korrekt hätte es sein müssen:
Bisheriger Auszahlbetrag 453,- € - RL Mann 323,- € = 130,- € + Alleinerziehendenzuschlag 129,- € + Erhöhung RL Frau als Alleinstehende 36,- € = Gesamtbetrag 295,- €. Ggf. reduziert sich dieser Betrag um die Summe des Unterhaltsvorschuss, aber erst wenn dieser auch tatsächlich gezahlt wird. Im Endergebnis bleibt jedenfalls der gleiche Betrag verfügbar, zu dem natürlich noch das Kindergeld dazu kommt.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
Hallo AxelK,
damals als der LG die 8 Tage gesessen hat wurde KEIN UV beantragt !
Sie hat sich damals mit dem Amt in Uedem in Verbindung gesetzt, weil sie es ja mitteilen muss wenn eine Person weniger ist ( ist ja eigentlich klar ) . Daraufhin hat der SB, ein neuen Bescheid erstellt wo der kompl. Regelsatz für den LG weg gefallen ist. Die genaue Aufstellung kann ich morgen mal erfragen bei ihr und gebe dir dann bescheid. Am Ende stand ihr dann nur 144€ zu ( Miete schon abgezogen !).
Aber der Bescheid wie gesagt hat sich ja dann erledigt nachdem sie ihn 8 Tage später auslösen konnte.
Nun zu deinen Fragen:
Miete kompl. 775€ die sich wie folgt auseinandersetzt :
Die KM beträgt für die DHH 650€/mtl.
Die NK 125€/mtl.
Die Heizkosten sind nicht in der Miete enthalten , diese werden seperat mit dem Örtlichen Betreiber abgerechnet. Übernimmt das Sozialamt diese Kosten eigentlich ? Bis jetzt hat man ihr nichts davon gesagt, wenn dem so ist, denn diese zahlt sie bis jetzt immer selber. ( 88€ Strom & 88€ Gas/Wasser )
Die Miete wurde damals bei Antragstellung(01/2007) ganz übernommen, man hat ihnen eingeräumt sich eine neue günstige Wohnung oder Haus zusuchen. Da sie aber innerhalb von 4 Monaten nichts gefunden haben , wurde nur noch der tatsächliche Mietspiegel berechnet .
Meine Frage:
Die Düsseldorfer Tabelle hat ja mit der Berechnung gar nichts zutun oder ?
Weil er ja in dem Sinne nicht berufstätig ist dann wenn er in Haft geht oder kann man nach der Tabelle gehen ?
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-- Editiert am 20.08.2010 23:40
quote:
Gesamtbetrag 295,- €. Ggf. reduziert sich dieser Betrag um die Summe des Unterhaltsvorschuss
quote:
Wenn der Lebensgefährte kein Einkommen hat, muss sie Unterhaltsvorschuss (2 x 133 €, ab dem 6. Geburtstag 2 x 180 €)
Dann wird da aber nicht mehr viel am Ende bei der Berechnung rauskommen.
Wenn wir das jetzt so nehmen würden, würden grade mal 29€ am Ende dabei rauskommen. Aber die Miete wird ja übernommen, zum jetzigen Zeitpunkt gehe ich mal von aus oder ?
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Mein Gott nochmal, wovon hat diese Familie die letzten drei Jahre eigentlich gelebt? 255,- € Eigenanteil an der Miete und auch noch monatlich 88,- € Euro Heizkosten, die selber gezahlt werden, das sind 343,- € Euro, die jeden Monat fehlen. Da drängt sich dann schon ernsthaft die Frage auf, ob da irgendwelches Einkommen vorhanden ist, welches dem Sozialamt nicht gemeldet wurde. Oder gibt es noch geschütztes Vermögen?
Ganz klar, die Heizkosten müssen vom Sozialamt übernommen werden. Und zwar sowohl die monatlichen Abschlagszahlungen, als auch eventuelle Nachzahlungen, allerdings abzüglich der Kosten für die Warmwasserbereitung. Diesbezüglich sollte dringend für die Vergangenheit ein Überprüfungsantrag gestellt werden. Gleichzeitig sollte umgehend die Berücksichtigung der Heizkosten bei der aktuellen Bedarfsberechnung beantragt werden. Bei dieser Gelegenheit kann man auch gleich die Neuberechnung der Unterkunftskosten insgesamt, aufgrund der genannten Änderungen bei der Wohnflächengröße, einfordern.
Insgesamt sind allerdings die gesamten Zahlen nicht wirklich schlüssig.
quote:
Am Ende stand ihr dann nur 144€ zu ( Miete schon abgezogen !).
Diese Zahl von dann noch 144,- € ist für mich aus keinem Gesichtspunkt nachvollziehbar. Wenn nur die Regelleistung des Partners abgezogen wurde, dann hätte der Betrag 130,- € betragen müssen. Bei gleichzeitiger Anpassung der RL der Frau auf den Satz für Alleinstehende wäre der Betrag 166 Euro gewesen und unter Berücksichtigung zusätzlich des Alleinerziehendenbedarfs eben die oben berechneten 295,- €. Woher die 144,- € kommen, ist mir nicht nachvollziehbar.
Und auch der Betrag der jetzt berücksichtigten Kosten der Unterkunft passt nicht wirklich. Allerdings ist der zu hoch.
Die angemessene Kaltmiete beträg 387,- €. Dazu kommen 125,- € Nebenkosten, sodass 512,- € zu übernehmen wären. Tatsächlich werden aber 520,- € übernommen.
Wie gesagt, irgendwie ist die ganze Sache nicht wirklich schlüssig. Zum einen besteht schon eine relativ hohe Wahrscheinlichkeit, dass hier Einkommen verschwiegen wird und zum Zweiten werden entweder falsche bzw. ungenaue Zahlen genannt, oder das Sozialamt hat eine nicht nachvollziehbare Art der Leistungsberechnung.
Wenn die Angaben alle korrekt sind, sollte sich vielleicht mal ein Anwalt das ganze anschauen. Der könnte auch gleich den o.g. Überprüfungsantrag stellen und die Neuberechnung der KdU in die Wege leiten. Dafür dürfte Anspruch auf Beratungshilfe bestehen, sodass Kosten max. in Höhe von 10,- € anfallen würden.
Wenn Du magst, könnte ich einen Anwalt empfehlen, allerdings nicht direkt vor der Haustür, sondern in Krefeld oder Oberhausen.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
quote:
Mein Gott nochmal, wovon hat diese Familie die letzten drei Jahre eigentlich gelebt?
Am Rande des finanziellen !
Also es vergeht kein Monat wo sie nicht mal was bei Ebay verkaufen oder halt die Familie fragen (leider!).Da das Hartz4 Geld bis zum Kindergeld gar nicht ausreicht !
Selbst das Auto musste weg, weil es nicht tragbar mehr war.
Ein Vermögen / Geld ist 1000%tig nicht vorhanden !
Hast du eine E-Mail Adresse ? Dann kann ich dir gerne morgen mal die Aufstellung auflisten, wenn ich sie habe ( die vom letzten Jahr und die von diesem ).
quote:
Dafür dürfte Anspruch auf Beratungshilfe bestehen, sodass Kosten max. in Höhe von 10,- € anfallen würden.
Das hab ich auch schon gehört.
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@DoppeltesGlueck:
Mail@axelkrueger.info
Nur mal so nebenbei: Geldgeschenke der Familie sind anrechenbares Einkommen.
Wurde eigentlich versucht, eine angemessene, oder wenigstens eine deutlich günstigere Wohnung zu finden?
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
Geldgeschenke wären schön, aber sie zahlen es immer wieder zurück. Es handelt sich dabei meistens im Durchschnitt um 50€, die dann wieder vom KG zurück bezahlt werden.
quote:
Wurde eigentlich versucht, eine angemessene, oder wenigstens eine deutlich günstigere Wohnung zu finden?
Ja !
Sie mussten diese Monatlich einreichen beim SB.
Diese liegen ihm also vor.
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quote:
damals als der LG die 8 Tage gesessen hat wurde KEIN UV beantragt !
Da er damals nur 99 Tage in Haft sein sollte, bestand auch kein Anspruch. Das sieht diesmal anders aus (§ 1 Abs. 2 UhVorschG).
-- Editiert am 21.08.2010 10:19
@AxelK
Bin grad erst nachhause und habs heute nicht mehr geschafft , aber morgen hast du mit Sicherheit die E-Mail ( gegen 20 Uhr ) !!!!!
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@DoppeltesGlueck:
Ich habe Deine Mail bekommen.
Davon ausgehend, dass die Reduzierung der Unterkunftskosten korrekt ist, ist auch die Berechnung korrekt. Wenn Ihr allerdings nachweisen könnt, dass es Euch trotz intensiver Bemühungen nicht möglich gewesen ist, die Miete auf ein angemessenes Maß zu senken, dann muss die ARGE weiterhin die volle Miete übernehmen. Ohnehin hätte dieses nicht nur für 4, sondern zumindest für 6 Monate geschehen müssen. Hier sollte man vielleicht noch mit einem Überprüfungsantrag gegen die Reduzierung der Miete vorgehen. Zuvor sollte vielleicht ein Anwalt die entsprechenden Unterlagen und Nachweise prüfen.
Wie bereits geschrieben: Wenn der Partner in Haft muss, muss auch der Leistungsanspruch neu berechnet werden und müsste dann 295,- € betragen. Gegebenenfalls aufgeteilt auf zwei Stellen, nämlich ARGE und Unterhaltsvorschusskasse.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
Danke Axel für deine Mail & auch hier das Posting.
Das werd ich dann so weiter geben .
Wenn was sein sollte, schreib ich dann nochmal !
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