Hallo.
Das persönliche Budget bleibt ein Leben lang bei der Sozialbehörde, wo ursprüngliche beantragt und bewilligt. Jeder Umzug an einen anderen Standort in Deutschland erlaubt einen nahtlosen Anschluss bzgl Nutzung des Budgets, weil nichts zu klären ist mit einer Behörde am neuen Standort.
Wie schaut es denn nun mit einem Umzug ins Ausland aus?
Dankeschön im Voraus!
Persönliches Budget und Auswandern
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ZitatDas persönliche Budget bleibt ein Leben lang bei der Sozialbehörde :
Ein paar Fakten wären hilfreich.
Welches "persönliche Budget" bei welcher "Sozialbehörde"?
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ZitatWie schaut es denn nun mit einem Umzug ins Ausland aus? :
Könnte mir vorstellen, dass es nicht so einfach geht.
Es sind doch gewisse Behandlungen notwendig, weshalb sie es bekommen.
Mit der Krankenkassen und dem Kostenträger reden.
Es wird auch auf den Grund drauf ankommen, warum sie ins Ausland wollen?
Wärme und günstiger leben, wird wohl kaum reichen, nur mal als Beispiel.
Alle Sozialleistungen sind an den Wohnort Deutschland gebunden. Insoweit hat seit dem Fall von "Florida-Rolf" eine erhebliche Eingrenzung statt gefunden. Natürlich gibt es auch Ausnahmen - siehe § 24 SGB XII.
wirdwerden
Die Konstellation wäre folgende:
Eltern spielen mit dem Gedanken, ins europäische Ausland zu gehen. Kind ist 24h betreut in der Häuslichkeit bzw der Wohnung nebenan.
Es handelt sich um ein trägerübergreifendes Budget, die Krankenkasse ist also nicht direkter Ansprechpartner, sondern das Sozialamt - und zwar das immer gleich, zumindest woauchimmer in Deutschland der Aufenthaltsort ist.
Eben, in Deutschland.
wirdwerden
ZitatEltern spielen mit dem Gedanken, ins europäische Ausland zu gehen. Kind ist 24h betreut in der Häuslichkeit bzw der Wohnung nebenan. :
Wenn aus beruflichen Gründen ein Auslandsaufenthalt notwendig ist, die Behandlung des Kindes dort gewährleistet ist, kann es Ausnahmen geben. Die Hürde soll allerdings recht hoch sein.
Da spielt dann auch die KK eine Rolle.
Wenn es nur darum geht, im Ruhestand im Ausland zu leben, dann wird es kaum möglich sein.
Die Notwendigeit ergibt sich allein aus der fehlenden Perspektive für Deutschland ohne Zukunftsinvestition und aufgrund direkten Kurses zu gesellschaftsgespaltenen amerikanischen Verhältnissen. Das wird dann sicherlich eher schwierig zu argumentieren.
Für Dich wird es schwierig, zu argumentieren, da sind wir uns einig.
wirdwerden
ZitatDie Notwendigeit ergibt sich allein aus der fehlenden Perspektive für Deutschland ohne Zukunftsinvestition :
Bei den Argumenten, werden eher keine Chancen bestehen.
Das Gegenteil müsste anhand von Zahlen erst einmal bewiesen werden. Aber gut, soll hier nicht Thema sein.
ZitatEltern spielen mit dem Gedanken, ins europäische Ausland zu gehen. Kind ist 24h betreut in der Häuslichkeit bzw der Wohnung nebenan. :
Da fällt mir noch folgendes ein.
Was ist mit dem Kind, wenn mit ihnen etwas passiert, es wäre in einem fremden Land. Ob die gesundheitliche Fürsorge so ist wie in D?
Oder käme dann das Kind nach Deutschland zurück, in eine fremde Umgebung.
Selbiges wären meine Aspekte, es geht doch um das Wohl des Kindes, die sollten höher stehen als ihr Argumente, zu denen ich mich nicht äußere.
Loni, wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Fragesteller das Kind, welches in einer eigenen Wohnung in der Nähe der elterlichen Wohnung lebt, Sozialleistungen in Deutschland erhält. Diese sollen jetzt außerhalb Deutschlands weiter fließen. Und das funktioniert halt nicht.
Ich hatte schon auf die gesetzlichen Regelungen hingewiesen. Abgesehen gibt es auch genug Rechtsprechung aus verschiedenen Bereichen, dass eine allgemeine "Deutschland-Allergie" nicht ausreicht, um vom Deutschen Staat im Ausland finanziert zu werden.
wirdwerden
Ja, höchstwahrscheinlich sind rein private Gründe kein Argument.ZitatDas wird dann sicherlich eher schwierig zu argumentieren. :
Da ist keinerlei Notwendigkeit zu erkennen.ZitatDie Notwendigeit ergibt sich :
Das Sozialamt als Leistungsträger des PB nach §29 SGB IX wird nichts mehr leisten. Die geschlossene Vereinbarung wird vermutlich gem. §101 SGB IX gekündigt werden.
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