Persönliches Budget und Auswandern

25. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
saggig
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Persönliches Budget und Auswandern

Hallo.
Das persönliche Budget bleibt ein Leben lang bei der Sozialbehörde, wo ursprüngliche beantragt und bewilligt. Jeder Umzug an einen anderen Standort in Deutschland erlaubt einen nahtlosen Anschluss bzgl Nutzung des Budgets, weil nichts zu klären ist mit einer Behörde am neuen Standort.
Wie schaut es denn nun mit einem Umzug ins Ausland aus?
Dankeschön im Voraus!

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124226 Beiträge, 40340x hilfreich)

Zitat (von saggig):
Das persönliche Budget bleibt ein Leben lang bei der Sozialbehörde

Ein paar Fakten wären hilfreich.
Welches "persönliche Budget" bei welcher "Sozialbehörde"?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
saggig
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3777 Beiträge, 607x hilfreich)

Zitat (von saggig):
Wie schaut es denn nun mit einem Umzug ins Ausland aus?


Könnte mir vorstellen, dass es nicht so einfach geht.
Es sind doch gewisse Behandlungen notwendig, weshalb sie es bekommen.
Mit der Krankenkassen und dem Kostenträger reden.
Es wird auch auf den Grund drauf ankommen, warum sie ins Ausland wollen?
Wärme und günstiger leben, wird wohl kaum reichen, nur mal als Beispiel.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39406 Beiträge, 14153x hilfreich)

Alle Sozialleistungen sind an den Wohnort Deutschland gebunden. Insoweit hat seit dem Fall von "Florida-Rolf" eine erhebliche Eingrenzung statt gefunden. Natürlich gibt es auch Ausnahmen - siehe § 24 SGB XII.

wirdwerden

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#5
 Von 
saggig
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Konstellation wäre folgende:
Eltern spielen mit dem Gedanken, ins europäische Ausland zu gehen. Kind ist 24h betreut in der Häuslichkeit bzw der Wohnung nebenan.
Es handelt sich um ein trägerübergreifendes Budget, die Krankenkasse ist also nicht direkter Ansprechpartner, sondern das Sozialamt - und zwar das immer gleich, zumindest woauchimmer in Deutschland der Aufenthaltsort ist.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39406 Beiträge, 14153x hilfreich)

Eben, in Deutschland.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3777 Beiträge, 607x hilfreich)

Zitat (von saggig):
Eltern spielen mit dem Gedanken, ins europäische Ausland zu gehen. Kind ist 24h betreut in der Häuslichkeit bzw der Wohnung nebenan.

Wenn aus beruflichen Gründen ein Auslandsaufenthalt notwendig ist, die Behandlung des Kindes dort gewährleistet ist, kann es Ausnahmen geben. Die Hürde soll allerdings recht hoch sein.
Da spielt dann auch die KK eine Rolle.
Wenn es nur darum geht, im Ruhestand im Ausland zu leben, dann wird es kaum möglich sein.

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#8
 Von 
saggig
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Notwendigeit ergibt sich allein aus der fehlenden Perspektive für Deutschland ohne Zukunftsinvestition und aufgrund direkten Kurses zu gesellschaftsgespaltenen amerikanischen Verhältnissen. Das wird dann sicherlich eher schwierig zu argumentieren.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39406 Beiträge, 14153x hilfreich)

Für Dich wird es schwierig, zu argumentieren, da sind wir uns einig.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3777 Beiträge, 607x hilfreich)

Zitat (von saggig):
Die Notwendigeit ergibt sich allein aus der fehlenden Perspektive für Deutschland ohne Zukunftsinvestition

Bei den Argumenten, werden eher keine Chancen bestehen.

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#11
 Von 
saggig
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Gegenteil müsste anhand von Zahlen erst einmal bewiesen werden. Aber gut, soll hier nicht Thema sein.

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#12
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3777 Beiträge, 607x hilfreich)

Zitat (von saggig):
Eltern spielen mit dem Gedanken, ins europäische Ausland zu gehen. Kind ist 24h betreut in der Häuslichkeit bzw der Wohnung nebenan.

Da fällt mir noch folgendes ein.
Was ist mit dem Kind, wenn mit ihnen etwas passiert, es wäre in einem fremden Land. Ob die gesundheitliche Fürsorge so ist wie in D?
Oder käme dann das Kind nach Deutschland zurück, in eine fremde Umgebung.
Selbiges wären meine Aspekte, es geht doch um das Wohl des Kindes, die sollten höher stehen als ihr Argumente, zu denen ich mich nicht äußere.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39406 Beiträge, 14153x hilfreich)

Loni, wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Fragesteller das Kind, welches in einer eigenen Wohnung in der Nähe der elterlichen Wohnung lebt, Sozialleistungen in Deutschland erhält. Diese sollen jetzt außerhalb Deutschlands weiter fließen. Und das funktioniert halt nicht.

Ich hatte schon auf die gesetzlichen Regelungen hingewiesen. Abgesehen gibt es auch genug Rechtsprechung aus verschiedenen Bereichen, dass eine allgemeine "Deutschland-Allergie" nicht ausreicht, um vom Deutschen Staat im Ausland finanziert zu werden.

wirdwerden

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34096 Beiträge, 5887x hilfreich)

Zitat (von saggig):
Das wird dann sicherlich eher schwierig zu argumentieren.
Ja, höchstwahrscheinlich sind rein private Gründe kein Argument.

Zitat (von saggig):
Die Notwendigeit ergibt sich
Da ist keinerlei Notwendigkeit zu erkennen.
Das Sozialamt als Leistungsträger des PB nach §29 SGB IX wird nichts mehr leisten. Die geschlossene Vereinbarung wird vermutlich gem. §101 SGB IX gekündigt werden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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