Pflegedienst hat Getäuscht Datenschutz , Vertrag , Abrechnung von Leistungen

9. Januar 2026 Thema abonnieren
 Von 
marianne 12
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflegedienst hat Getäuscht Datenschutz , Vertrag , Abrechnung von Leistungen

Da ist man in einer stressigen Lage und kommt ein Pflegedienst zur kostenlosen Angebotserstellung ins Haus verlangen nach den Krankenkassendaten und Hausärztin was mich stutzig machte und wollten noch die blanko Unterschrift frug für was und dann hieß es dass sie Nachweise hätten wenn sie aktiv sind das ein Gespräch stattgefunden hat das war Punkt 1 quasi einer Pflegedokumentation so wurde es mir gezeigt.
Dann kam ein Anruf eines Pflegeberaters der wollte das halbjährliche Pflegegespräch machen habe abgelehnt solange ich den Dienst nicht in Anspruch nehme.

Nun wurde meine blanko Unterschrift an ein Dokument gehängt wo Kreuze gesetzt sind die ich nie sah und inhaltlich auch nicht so stimmt was man gesagt hat.

Das Vertrauen in den Pflegedienst ist nun gebrochen dass man eine kostenlose Angebotserstellung nun nutzt Geld zu verdienen und mit der Krankenkasse irgendwelche Leistungen abzurechnen.

Sind diese Strukturen immer so Mafiös dass man auf einem elektronischen Medium irgendwas unterschreiben soll!?
Ist damit ein Vertrag zu Stande gekommen . Soll ich sicherheitshalber sämtliche Daten löschen lassen wenn die schon ohne mein Wissen die Daten an die Kasse weiter gegeben haben. Habe erst von der Übermittlung mit Übersendung der Email erfahren Durchschlag gab es nicht ...




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chrominanz
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 23x hilfreich)

Zitat (von marianne 12):
wollten noch die blanko Unterschrift

Bedeutet Unterschreiber ist mit allem einverstanden was künftig darüber steht.
Das Gegenteil beweisen: schwer bis unmöglich


Zitat (von marianne 12):
Sind diese Strukturen immer so Mafiös dass man auf einem elektronischen Medium irgendwas unterschreiben soll!?

Das heutzutage was auf elektronischen Medien unterschrieben wird ist nicht mafiös. Das ist *Digitalisierung*.


Zitat (von marianne 12):
soll ich sicherheitshalber sämtliche Daten löschen lassen

Diese Daten müssen 6-10 Jahre aufbewart werden. Gesetzlich vorgeschrieben.


Zitat (von marianne 12):
und inhaltlich auch nicht so stimmt was man gesagt hat.
Reklamieren und richtigstelln sollte dann schnell folgen.


Zitat (von marianne 12):
dass man eine kostenlose Angebotserstellung nun nutzt Geld zu verdienen und mit der Krankenkasse irgendwelche Leistungen abzurechnen.

In der Realität müssen die Kosten für das Angebot ausgeglichen werden. Hier von der Krankenkasse statt vom Versicherten.


Zitat (von marianne 12):
Durchschlag gab es nicht ...

Auf einem auf einem elektronischen Medium auch schwer umzusetzen.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4318 Beiträge, 711x hilfreich)

Zitat (von marianne 12):
Nun wurde meine blanko Unterschrift an ein Dokument gehängt wo Kreuze gesetzt sind die ich nie sah und inhaltlich auch nicht so stimmt was man gesagt hat.


Eine unabhängige Pflegeberatung in Anspruch nehmen und schriftlich widersprechen.
Zitat (von Chrominanz):
Auf einem auf einem elektronischen Medium auch schwer umzusetzen.


Einen Durchschlag nicht, aber einen Ausdruck. Und selbigen soll die TE verlangen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39389 Beiträge, 6467x hilfreich)

Zitat (von marianne 12):
Ist damit ein Vertrag zu Stande gekommen .
?? Das wirst du zuerst erfahren und kannst ggfls. den Vertrag widerrufen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20040 Beiträge, 7268x hilfreich)

Zitat (von marianne 12):
blanko Unterschrift

Das ist dein Teil der Sache: nicht zu wissen, was du da und wofür du unterschreibst.
Ansonsten: dir bleibt nur zu widersprechen und den Ablauf zu reklamieren.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Chrominanz
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 23x hilfreich)

Zitat (von Chrominanz):
Reklamieren und richtigstelln sollte dann schnell folgen.

Inhalt der Reklamation sollte ebenfalls eine Anfechtung sein.
Alles schriftlich mit Zustellnachweis.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.548 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.735 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.