Guten Tag,
ich bekomme für die Pflege eines Angehörigen (nicht im selben Haushalt) Pflegegeld von der gesetzlichen Pflegekasse – Grad 3(keine Privatversicherung). Meine Frage ist dabei folgende, und zwar wird etwa die Hälfte des Pflegegeldes als Einkommen auf das Wohngeld angerechnet, laut Wohngeldstelle nach §14.Nr26. Darf nach der gesetztes Lage, das Pflegegeld 50% angerechnet werden? Ich dachte immer, dass das Pflegegeld nicht zum Einkommen zählt.
Hier ist der Gesetztes -Auszug von §14.Nr26, auf die sich die Wohngeldstelle beruft:
„26. die Hälfte der nach § 3 Nr. 36 des Einkommensteuergesetzes steuerfreien Einnahmen für Leistungen zu körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen oder Hilfen bei der Haushaltsführung einer Person, die kein Haushaltsmitglied ist;"
Danke schonmal im Voraus