Sehr geehrter Damen und Herrn,
Mein rechtliches Anliegen:
Wir haben meine Schwiegermutter zur Pflege aufgenommen. Haben einen Antrag bei der KK gestellt, MDK hat Pflegegrad III festgestellt und KK hat alles bewilligt.
Ich arbeite viel im Homeoffice und habe keine festen Arbeitszeiten, dabei ist mir mehrfach aufgefallen das etwas nicht stimmt, Habe das Thema angesprochen und dabei ist rausgekommen;
Meine Schwiegermutter hat alles vorgetäuscht und gut geschauspielert.
Jetzt ist die frage, was tun?
Eigentlich möchte ich sie melden und hier los werden.
Meine Frau hat sie gepflegt obwohl es nicht notwendig war. Sie hat jetzt Angst das wenn wir das ganze bei der KK melden, das meine Frau das erhaltene Pflegegeld zurück geben muss, klar es wurde zu unrecht gezahlt. Allerdings hat meine Frau ja gepflegt und kann nichts dafür, wir wurden genau so belogen wie die KK und der MDK.
Was können Sie uns Raten, muss sie das Geld zurück zahlen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Pflegegeld Betrug zurückzahlen Wer?
2. März 2025
Thema abonnieren
Frage vom 2. März 2025 | 07:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflegegeld Betrug zurückzahlen Wer?
#1
Antwort vom 2. März 2025 | 08:47
Von
Status: Master (4256 Beiträge, 689x hilfreich)
Zitat :Was können Sie uns Raten, muss sie das Geld zurück zahlen?
Denke nein, der MDK hat PG 3 genehmigt und dafür erhielt ihre Schwiegermutter das Pflegegeld. Fiel Ihrer Frau nie auf, dass die Schwiegermutter schwindelte.
Bei PG 3 sind halbjährlich die Beratungsgespräche, war Ihre Frau anwesend?
Natürlich ist es ungut, wenn jemand einen PG ohne Pflegebedürftigkeit erhält, während andere darum kämpfen müssen.
Wenn Sie dem ein Ende bereiten wollen, die Pflegekasse informieren, damit eine neue Begutachtung stattfindet, da Sie den Eindruck haben, Ihrer Schwiegermutter geht es wieder wesentlich besser.
Wenn, dann müsste es die Schwiegermutter zurückzahlen, die bekam es und gab es Ihrer Frau für Pflegetätigkeiten.
-- Editiert von User am 2. März 2025 08:49
#2
Antwort vom 2. März 2025 | 09:30
Von
Status: Unbeschreiblich (41775 Beiträge, 14608x hilfreich)
Sehe ich etwas komplizierter. Es kann durchaus sein, dass auch die Empfängerin des Pflegegeldes neben der Antragstellerin haftet, quasi gesamtschuldnerisch. Da müsste man sich den Fall genau anschauen, was wir hier nicht können.
wirdwerden
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#3
Antwort vom 2. März 2025 | 10:10
Von
Status: Student (2045 Beiträge, 404x hilfreich)
Das kann nicht sein, da das Pflegegeld nicht zweckbestimmt ist. Die pflegebedürftige Person kann frei über das Pflegegeld verfügen.Zitat :Es kann durchaus sein, dass auch die Empfängerin des Pflegegeldes neben der Antragstellerin haftet, quasi gesamtschuldnerisch.
Vom BMG:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegeld.htmlZitat:Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, zum Beispiel durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen, und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse überwiesen. Sie kann über die Verwendung des Pflegegeldes frei verfügen und gibt das Pflegegeld in der Regel an die sie versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter. Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.
#4
Antwort vom 2. März 2025 | 10:29
Von
Status: Unbeschreiblich (41775 Beiträge, 14608x hilfreich)
Das hat aber nichts mit möglichen Rückforderungsansprüchen zu tun. Wir bewegen uns hier nicht mehr ausschließlich im pflegerechtlichen Bereich.
wirdwerden
#5
Antwort vom 2. März 2025 | 11:02
Von
Status: Master (4256 Beiträge, 689x hilfreich)
Zitat :Das hat aber nichts mit möglichen Rückforderungsansprüchen zu tun. Wir bewegen uns hier nicht mehr ausschließlich im pflegerechtlichen Bereich.
Der TE kann der KK mitteilen, dass sich der Gesundheitszustand und somit der Pflegeaufwand, wesentlich verbessert haben. Somit PG 3 nicht mehr notwendig ist. Kann tatsächlich vorkommen.
Dann erfolgt eine neue Begutachtung.
Natürlich, wenn der TE der KK mitteilt, die Schwiegermutter habe alles nur vorgetäuscht, dann ist das Betrug.
Was nicht nachvollziehbar ist, dass man bei der Pflege alles vortäuschen kann?
Was geschah mit dem Entlastungsbetrag, wurde der genutzt?
Melden hat schon deshalb Sinn, mach Ältere finden das toll und geben evtl. damit noch an, was dann als gemeinsames Werk der Familie angesehen werden kann.
#6
Antwort vom 2. März 2025 | 11:39
Von
Status: Student (2512 Beiträge, 548x hilfreich)
Zitat:Der TE kann der KK mitteilen, dass sich der Gesundheitszustand und somit der Pflegeaufwand, wesentlich verbessert haben. Somit PG 3 nicht mehr notwendig ist
Was ja glatt gelogen wäre.
Zitat:Natürlich, wenn der TE der KK mitteilt, die Schwiegermutter habe alles nur vorgetäuscht, dann ist das Betrug.
Nein, Betrug ist es bereits dadurch, dass die Schwiegermutter alles nur vorgetäuscht hat. Es wird nicht erst durch die Meldung zum Betrug.
Generell besteht keine Pflicht, Straftaten anzuzeigen.
Wenn das aber mal jemand tut und man dann feststellt, dass das schon länger so läuft, könnte man durchaus auf die Idee kommen, dass hier gemeinschaftlich gehandelt wurde.
#7
Antwort vom 2. März 2025 | 14:22
Von
Status: Student (2045 Beiträge, 404x hilfreich)
Doch. Auf welcher gesetzlichen Grundlage sollte hier ein Rückforderungsanspruch an die pflegende Person bestehen.Zitat :Das hat aber nichts mit möglichen Rückforderungsansprüchen zu tun.
Im übrigen wird es zu gar keinen Rückforderungen kommen. Oder glaubt hier wirklich jemand, der MDK würde zugeben, dass die erteilte Pflegestufe falsch ist?
#8
Antwort vom 2. März 2025 | 15:04
Von
Status: Unbeschreiblich (39096 Beiträge, 6433x hilfreich)
Ganz klar, was der TE will. Er will seine Schwiegermutter wieder loswerden. Das bringt derzeit zwar ca. 600,- ein, aber er möchte wahrscheinlich mehr Ruhe im Haus.Zitat :Eigentlich möchte ich sie melden und hier los werden.
Eine MDK-Neu-Einstufung kann DANN einen anderen PG bringen. Aber *los* wird man die Schwiegermutter damit nicht.
Ich nicht.Zitat :Oder glaubt hier wirklich jemand, der MDK würde zugeben, dass die erteilte Pflegestufe falsch ist?
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