Pflegegeld für bestallte Großeltern

10. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sonne2007
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflegegeld für bestallte Großeltern

Wir als Großeltern wurden im August 2019 vom hiesigen Familiengericht beim Amtsgericht nach dem Tode unseres Sohnes gemeinsam zum Vormund unseres Enkels bestallt worden. Gleichzeitig wurde der leiblichen Mutter das Sorgerecht entzogen. Bei der Bestallung wurden wir darauf hingewiesen, dass uns evtl. ein Pflegegeld für die Vollzeitpflege zustehen könnte. Dieses haben wir auch am 28.09. beantragt. Nach Zuständigkeitsgerangel zwischen zwei Jugendämtern weil die Mutter wo anders wohnt, erhielten wir nun Formulare "Bewerbung als Pflegeeltern"
Darin haben wir anzugeben: -Personalien, -Angaben zur Familie, -Krankheiten, -wirtschaftliche Verhältnisse, -Vorstellungen hinsichtlich des Pflegekindes, -auslösender Impuls zur Aufnahme eines Pflegekindes, -erweitertes Führungszeugnis,- eigene Lebensberichte, -Vorlage Verdienstbescheinigungen, Besuch eines Bewerberseminars,
Kann das Jugendamt auf diese Unterlagen und Maßnahmen bestehen, obwohl wir bereits Vormund sind.
Wir wollen keine Pflegschaft , sondern nur das Pflegegeld beantragen.
Jetzt hat sich die Pflegegeldstelle zum Besuch angesagt obwohl im Vormundschaftsverfahren andere Personen vom Amt sowie Gutachter und bestellte Rechtsanwälte für unser Enkelkind +im Sorgerechtsverfahren etc. bereits die wohnlichen Verhältnisse positiv angesehen haben. Sind wir z.B. gezwungen ein erweitertes Führungszeugnis beizubringen?


-- Editiert von Moderator am 12.12.2019 16:00

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20 Antworten
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#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2800 Beiträge, 919x hilfreich)

Das Pflegegeld nach § 39 SGB VIII ist eine Annexleistung zur Hilfe zur Erziehung nach § 33 SGB VIII und keine separate Sozialleistung. Und zu einer Hilfe zur Erziehung gehört halt mehr als die Bankverbindung und die Überweisung des Pflegegeldes. Das Jugendamt prüft sowohl die Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung als auch, ob ihr als Pflegepersonen geeignet seid.

Interessant z.B. hierzu
VG München (18. Kammer), Urteil vom 06.09.2017 - M 18 K 16.4560: Ein Anspruch auf Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege durch die Großeltern eines Kindes scheidet aus, wenn die Großeltern eine deutliche finanzielle Motivation haben, als Pflegepersonen aber (...) ungeeignet sind.

Ebenfalls interessant
OVG Bautzen, Urteil vom 28. 5. 2009 - 1 A 54/08,
BVerfG (2. Kammer des Ersten Senats), Beschluss vom 18. 12. 2008 - 1 BvR 2604/06
VG Regensburg, Urteil vom 10.11.2015 - RO 4 K 15.287
OVG NRW vom 6.9.2004 – 12 A 3625/03

....usw. Es gibt eine Menge Rechtsprechung zum Thema. Im Zweifel solltet Ihr euch anwaltlich vertreten lassen.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

DAs Pflegegeld gibt es nur für zugelassene Pflegeeltern. Zur Zulassung gehören gewisse Grundkenntnisse, die vorhanden sein müssen. Dazu sind nun mal Qualifikationen erforderlich, die man in besagten Kursen erhält.

wirdwerden

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32272 Beiträge, 5673x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Dazu sind nun mal Qualifikationen erforderlich, die man in besagten Kursen erhält.
Und Vormund wird man einfach so durch JA-Sagen?

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Kann passieren, wenn der Vormund aus der Familie kommt. Pflegeeltern müssen eine gewisse Sachkunde haben. Z.b. einen erste Hilfe Kurs nachweisen, wissen, wen sie wann einschalten müssen, also es geht auch um Krisenmanagement. Die Großeltern, da nahe Verwandte, können die Kinder auch so bei sich aufnehmen, klar, aber dann gibt es kein Geld. Vom Jugendamt finanziert müssen eben Grundkenntnisse da sein.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32272 Beiträge, 5673x hilfreich)

Manchmal glaubt man nicht, was man liest. Aber es ist wohl tatsächlich so.
Unglaublich, aber wahr.
:sad:

Führerschein für Eltern, längst fällig.


-- Editiert von Anami am 11.12.2019 20:45

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Führerschein für Eltern, längst fällig.
Leider, aber sehr wahr.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Und was will man mit den werdenden Eltern machen, die keinen Elternführerschein bestehen oder machen wollen? Zwangssterilisieren?

wirdwerden

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32272 Beiträge, 5673x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und was will man mit den werdenden Eltern machen,
Das ist doch eine ganz andere Frage. Und: Wer zwangssterilisiert ist, wird nicht Eltern. Was soll der Quatsch?

Ich meine, dass es unglaublich, aber leider wahr zu sein scheint, dass ein V-Gericht die Großeltern zwar zum Vormund bestallt und in der Bestallung bzw. in der Anhörung auf die Pflichten von Vormundspersonen hinweist--- aber dann eine Behörde, das JA, beim Antrag auf Pflegegeld erstmal den Nachweis sehen will, dass diese Großeltern vormunds-und pflegekind-fähig sind. Vorher hat das Gericht+JA die Großeltern für geeignet gehalten.

Da ich viele Vormundspersonen und auch deren Pflegekinder dazu kenne, weiß ich:
Andere Behörden, zB. JC, Sozialamt, Familienkasse--- niemand will solche Nachweise eines Vormundes sehen. Es muss noch nicht einmal ein Vormund sein, der selbst Elternteil ist. Großeltern sind ja zumindest schon mal Eltern bzw. welche gewesen.
Solch ein Vormund erhält auf Antrag und Vorliegen weiterer Voraussetzungen sowohl Kindergeld als auch Sozialleistungen.
Ganz ohne First-Aid-Nachweis. Sogar ohne *Sachkunde*.

Ist das nicht paradox, wenn schon unglaublich, aber wahr?
Man mag das nicht weiter denken. Denn ein Amtsvormund vom JA erhält schliesslich auch Geld, wenn es auch nicht Pflegegeld heißt. Der kann sicher einen 1-Hilfe-Kurs nachweisen. Wenn er sein Mündel auch nur 3x p.a nach Einladung sieht--- Hauptsache Vorgabe erfüllt? Aber Sachkunde?

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#9
 Von 
Sonne2007
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben zwei Söhne u.E. vernünftig groß gezogen.
Haben unser Enkelkind seit Anfang 2016 bei uns wohnen. Zuvor war er auch schon überwiegend bei uns weil sich die Mutter nicht entsprechend kümmerte. Aufgrund unserer Lebenserfahrung sind wir doch wohl schon hinreichend geeignet. Durch etliche Gespräche und Besuche des Jugendamtes und eines umfangreichen Gutachtens im Sorgerechtsverfahrens ist unsere Pflegefähigkeit doch schon bescheinigt worden. Der Pflegegeldantrag sollte doch auf der Basis der dadurch vorliegenden Unterlagen bearbeitet werden können. Ein uns zugestellter Antrag auf Übernahme einer Pflegschaft passt doch da überhaupt nicht hinein. Wir führen die Pflegschaft doch schon längst praktisch durch.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32272 Beiträge, 5673x hilfreich)

Zitat (von Sonne2007):
Jetzt hat sich die Pflegegeldstelle zum Besuch angesagt
Ich hoffe, zu diesem Termin lässt sich dieses offensichtliche Missverständnis oder gar Missverhältnis klären.
Ihr seid ja längst zugelassene Pflegeeltern, wie das in #2 und #4 beschrieben wird.

Schreib mal bitte, was nach dem Besuch ist.
Danke.

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#11
 Von 
smogman
Status:
Student
(2800 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ist das nicht paradox, wenn schon unglaublich, aber wahr?
Nein. Im rechtlichen Kontext ist es wahrhaft und logisch (unabhängig davon, dass es schon seit Jahren kein Vormundschaftsgericht mehr gibt). Pflegegeld ist wie vorgeschrieben ein Annex zu einer Hilfe zur Erziehung. Und eine Hilfe zur Erziehung ist an rechtliche Voraussetzungen gekoppelt. Werden diese nicht erfüllt, liegt logischerweise auch kein unabhängiger Anspruch auf den Annex vor.

Der Beschluss des OVG Bautzen besagt: "Auch Großeltern, denen durch Beschluss eines Vormundschaftsgerichts alle Angelegenheiten der elterlichen Sorge i.S. von § BGB § 1630 BGB § 1630 Absatz III BGB übertragen wurden, können einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege haben, wenn sie den Bedarf des Kindes nicht (mehr) freiwillig unentgeltlich decken wollen und ihm mangels Leistungsfähigkeit nicht zum Unterhalt verpflichtet sind."

Die Gewährung von Hilfe zur Erziehung setzt in diesem Fall lediglich voraus, dass diese Person bereit und geeignet ist, den Hilfebedarf in Zusammenarbeit mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach Maßgabe der §§ 36 und 37 zu decken.

Zitat (von Anami):
Man mag das nicht weiter denken. Denn ein Amtsvormund vom JA erhält schliesslich auch Geld, wenn es auch nicht Pflegegeld heißt.
In Anbetracht der völlig unterschiedlichen Aufgaben von Amtsvormund und Pflegeperson ein völlig sinnfreier Vergleich.

Zitat (von Sonne2007):
Aufgrund unserer Lebenserfahrung sind wir doch wohl schon hinreichend geeignet. Durch etliche Gespräche und Besuche des Jugendamtes und eines umfangreichen Gutachtens im Sorgerechtsverfahrens ist unsere Pflegefähigkeit doch schon bescheinigt worden. Der Pflegegeldantrag sollte doch auf der Basis der dadurch vorliegenden Unterlagen bearbeitet werden können. Ein uns zugestellter Antrag auf Übernahme einer Pflegschaft passt doch da überhaupt nicht hinein. Wir führen die Pflegschaft doch schon längst praktisch durch.
Es ist zumindest relativ wahrscheinlich, dass das so gesehen wird. Eure jetzt fehlende Mitwirkungsbereitschaft an den behördlichen Standardverfahren und der Ausdruck eindeutig finanzieller Motivation könnte das ins Wanken bringen.

Denn, unter Bezugnahme auf den Beschluss des OVG Bautzen muss man doch sagen, dass dort nochmal nachdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass man als Großeltern auch unterhaltspflichtig gegenüber seinem Enkelkind ist und sowohl vornehmlich Unterhalt bei der Mutter geltend machen kann als auch Sozialleistungsansprüche der Grundsicherung. Eine Hilfe zur Erziehung ist etwas anderes und wurde den o. g. Großeltern letztlich nur bewilligt, weil sie den notwendigen Unterhaltsbedarf des Enkelkindes eben nicht decken konnten.

"Zu beachten ist allerdings insbesondere bei der Verwandtenpflege, dass allein der Umstand, dass die Eltern dem Anspruch des Kindes auf Pflege und Erziehung in eigener Person nicht gerecht werden, für sich genommen noch nicht notwendig bewirkt, dass der erzieherische Bedarf ohne Hilfe zur Erziehung nicht gedeckt ist. Die erforderliche Betreuung und Erziehung minderjähriger Kinder durch einen Vormund oder einen Verwandten kann nämlich auch ohne öffentliche Jugendhilfe geleistet werden. Wenn und solange dieser Verwandte im Einvernehmen mit dem Personensorgeberechtigten oder gar als eingesetzter Personensorgeberechtigter den erzieherischen Bedarf des Kindes freiwillig unentgeltlich deckt, ist öffentliche Hilfe zur Erziehung nicht notwendig i.S. von § 27 Absatz I SGB VIII und besteht damit auch kein Anspruch auf die Leistung von Unterhalt gem. § 39 SGB VIII (BVerwG, NJW 1997 Seite 2831)."

Zitat (von Anami):
dieses offensichtliche Missverständnis oder gar Missverhältnis
Das einzige offensichtliche Missverständnis besteht hier in euren Kenntnissen über das SGB VIII / BGB und das Missverhältnis im Wille sich mit der Thematik tatsächlich rechtlich auseinanderzusetzen und nicht einfach Meinungen niederzuschreiben.

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#12
 Von 
Sonne2007
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Gerade war die Dame von der Pflegschaftsstelle des Jugendamtes für ca. 2 Stunden bei uns. Sie schien sehr kompetent und war überaus freundlich. Sie erklärte, dass sie in Amtshilfe für das Jugendamt tätig ist, in dem die nicht mehr sorgerechtsberechtigte Mutter wohnt, weil sämtliche Unterlagen im hiesigen Amt vorhanden sind.
Sie erklärte u.a. das bisher jeder Antrag bewilligt wurde und wir uns diesbezüglich letztlich keine größeren Gedanken sollten. Obwohl wir finanziell sehr gut gestellt sind wird es deshalb keinen ablehnenden Bescheid geben. Erweitertes Führungszeugnis sowie ärztliches Testat über unseren gesundheitlichen Zustand ist aber zwingend. Auch wenn sie derzeit nur in Amtshilfe tätig ist, wird sie uns als Vorgang nach einer Frist von zwei Jahren wieder als dann zuständige Bearbeiterin auf den Tisch bekommen, weil dann nicht mehr das "Mutter-Jugendamt" sondern das "Kinder-Jugendamt" zuständig wird. Naja nun werden wir die Unterlagen beibringen und abwarten wann denn eine Entscheidung von wem auch immer gefällt wird. Den von uns geforderten Lebensbericht hat sie vorerst ungeprüft zur Akte genommen Hoch lebe der Amtsschimmel.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32272 Beiträge, 5673x hilfreich)

Zitat (von Sonne2007):
Hoch lebe der Amtsschimmel.
Du sagst es.
Vor lauter Schimmel kommen viele MA nicht zu tatsächlich wichtigen Aufgaben.
Dann schreit wieder alles zu den Versäumnissen.

Alles Gute !

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
smogman
Status:
Student
(2800 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Sonne2007):
Sie schien sehr kompetent und war überaus freundlich.
Disqualifiziert sich dann aber schon mit der Aussage!?

Zitat (von Sonne2007):
Sie erklärte, dass sie in Amtshilfe für das Jugendamt tätig ist, in dem die nicht mehr sorgerechtsberechtigte Mutter wohnt, weil sämtliche Unterlagen im hiesigen Amt vorhanden sind.
Die Zuständigkeit in der Jugendhilfe hat sicherlich einige Fallstricke. Wenn man als Mitarbeiterin für Pflege aber nicht mal die Basics kennt, nun, dann ist das sicherlich keine Kompetenz. Ganz sicher richtet sich die Zuständigkeit nicht nach dem Ort, an dem irgendwelche Unterlagen liegen. Bei euch gilt die Sonderzuständigkeit nach § 86 Abs.6 SGB VIII - zumindest für ASD und Wirtschaftliche Jugendhilfe. Der Pflegekinderdienst arbeitet immer am Ort der Pflegestelle, da die Beratung von Pflegeeltern nicht zur primären Leistung gehört.

Zitat (von Sonne2007):
Obwohl wir finanziell sehr gut gestellt sind wird es deshalb keinen ablehnenden Bescheid geben.
Was zumindest der Rechtsprechung des OVG Bautzen zuwiderlaufen würde, aber dennoch möglich ist.

Zitat (von Sonne2007):
wird sie uns als Vorgang nach einer Frist von zwei Jahren wieder als dann zuständige Bearbeiterin auf den Tisch bekommen, weil dann nicht mehr das "Mutter-Jugendamt" sondern das "Kinder-Jugendamt" zuständig wird.
Wieder falsch. Die 2-Jahresfrist beginnt mit Aufnahme des Kindes, was laut deiner Aussage bereits 2016 war. Sie tritt mithin hier also sofort ein. Das Mutter-Jugendamt würde in Unzuständigkeit leisten und ist scheinbar genauso inkompetent was die örtliche Zuständigkeit angeht. Bestätigt nur meine Erfahrungen in diesem Bereich.

Zitat (von Sonne2007):
Hoch lebe der Amtsschimmel.
In Bezug auf was? Die absoluten Basisanforderungen an eine Hilfe zur Erziehung? In diesem hochsensiblen Bereich sollte es an gar nichts mangeln. Jeder Fehler und jedes fehlende Blatt können hier im Extremfall in einer Gefängnisstrafe für den Sozialarbeiter enden. Mal unabhängig von dem medialen und gesellschaftlichem Druck. Es spricht absolut nichts dagegen euch bis aufs kleinste Detail unter die Lupe zu nehmen. Schließlich soll der Steuerzahler eure Verwandtenpflege bezahlen, obwohl es euch offensichtlich an nichts mangelt. Vor ein paar Jahrzehnten und in anderen Kulturkreisen wäre das ein Ding der Unmöglichkeit. Aber in Deutschland wird selbst über diesen Umstand genörgelt, wenn es nicht schnell genug geht.

Hoch lebe die Gesellschaft!

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
smogman
Status:
Student
(2800 Beiträge, 919x hilfreich)

Doppelpost gelöscht

-- Editiert von smogman am 13.12.2019 07:59

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

In ergänzung zu smogman: jeder findet es normal, dass jemand, der seinen führerschein macht, auch einen Erstehilfe-Kurs absolviert. Wieso sollen Pflegeeltern/tagesmütter davon und von anderen Grundkenntnissen ausgenommen sein. Diese Einführung ist doch nun wirklich keine Akademikerausbildung. Die Betroffenen sollen einfach wissen, an wen sie sich wann wenden müssen. Da hängen doch auch Versicherungsfragen dran, und vieles andere mehr.

Ich erinnere mich noch mit Entsetzen an den Fall Kevin aus Bremen. Da wurde ein Kind mit einem offenen Bruch bei der Tagesmutter abgeliefert, und die wusste nicht, was sie tun sollte. Jedenfalls wurde der Bruch nicht ärztlich versorgt. Tageseltern/Pflegeeltern haben eine Garantenstellung inne. Schon deshalb müssen sie einige Grundkenntnisse haben. Wissen, wie sie bei einem nicht eigenen Kind mit der Situation xy umgehen müssen. Darüber werden sie informiert.

Wir haben die Führerscheinprüfung, auch wenn man fahren kann, wir haben den TÜV fürs Auto, auch wenn ich weiss, dass mein PKW okay ist, wir haben die Baugenehmigung ...... und da soll der Staat fremde Kinder, für die er aus was für Gründen auch immer verantwortlich ist, unbesehen dritten Personen anvertrauen und dafür auch noch zahlen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Da wurde ein Kind mit einem offenen Bruch bei der Tagesmutter abgeliefert, und die wusste nicht, was sie tun sollte.

Echt? Die war selbst zu doof die 112 zu wählen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Die rief zunächst 112 an, die erklärten ihr, wenn sie das Kind selbst in die Klinik fahren könne, dann sei das schneller als ein Krankenwagen. Außerdem, ob denn kein Hausarzt da sei, sie rief dann ihren Kinderarzt an, der verwies sie an die Klinik, die Klinik erklärte, sie solle erst einmal die Versicherungskarte des Kindes organisieren, und sie sei ja nur die Tagesmutter, sie hatte Angst, den Vater anzurufen, weil der das Kind ja so zu ihr gebracht hatte, dieser Fall war ein Grund, zumindest in dem Land, in welchem er passiert war, die "Ausbildung" der Tagesmütter einzuführen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32272 Beiträge, 5673x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Schon deshalb müssen sie einige Grundkenntnisse haben.
Haben sie doch offenbar schon als Eltern und nun als *Dritte* seit mehr als 4 Jahren. Und weisen sie durch tägliche Pflegschaft lückenlos nach.
Zitat (von wirdwerden):
Wieso sollen Pflegeeltern/tagesmütter davon und von anderen Grundkenntnissen ausgenommen sein
Wieso sollten Eltern davon ausgenommen sein, die noch keine haben? Ich schrieb doch:
Zitat (von Anami):
Führerschein für Eltern, längst fällig.


Ich habe meinen FS und den 1-Hilfe Kurs vor mehr als 20 Jahren gemacht. NIEMALS musste ich eins von beiden erneuern, niemals erste Hilfe leisten. So wie die meisten Führerscheinbesitzer. Zum Glück!
Aber diese Großeltern sollen nun nach 4 Jahren nachgewiesener unfallfreier Pflegschaft und nachgewiesener evtl. > 18jähriger früherer Elternschaft nochmals Grundkenntnisse nachweisen?
Für die Akten, verstehe...
Zitat (von wirdwerden):
und da soll der Staat fremde Kinder, für die er aus was für Gründen auch immer verantwortlich ist, unbesehen dritten Personen anvertrauen und dafür auch noch zahlen?
Wieso ist der Staat für fremde Kinder verantwortlich? Der Vormund ist es. Der Staat hat abgewälzt, sonst müsste er die Kinder ins Heim schicken? Unbesehen sind die Großeltern doch nicht. Kindergeld zahlt der Staat auch *unbesehen*. UHV zahlt der Staat auch *unbesehen.*
Und bei Pflegegeld wird nach 4 Jahren der Staub von Akten gepustet?

Ich meine, du verwechselst nichts, du schaust ganz einfach durch eine völlig andere Brille. Einen Kevin-Fall als Fanal für alle Pflegeltern/TM her zuhalten--- ist echt daneben. Du hättest besser recherchieren sollen. Kevin war ja schon 2,5 Jahre vorher ein Fall. Da haben schon vorher ALLE versagt.
Dabei ist die TM-Ausbildung schon seit 1994 in der *Anschubphase*--- warum hat es bis 2007 gedauert?
Weil erst was passieren muss, damit etwas passiert. Immer ist das so. Politik hinkt immer hinterher. :sad:

Großeltern sind keine Tagesmütter. Die TM sind gewerblich tätige Fremde. Da ist ein Nachweis doch ne verständliche Forderung. Quasi der Gewerbeschein. Gern auch mit Fortbildung/Qualifizierung---so wie bei *echten* Erziehern. Bezahlt dort auch der Staat.

Im Ergebnis sehen wir leider alle ----Dinge wie Kevin, Lüchte und noch vieles mehr.---> *Kinder im Brunnen*---- ersoffen wegen überbordender Verwaltungs-und Verfahrensaufgaben der Kontrollorgane. Trotz Befähigungsnachweis. Den haben übrigens immer die Kontrollorgane. Die gucken auch nicht mit Absicht weg.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-kevin-chronik-eines-vermeidbaren-todes-a-442225.html

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
smogman
Status:
Student
(2800 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wieso ist der Staat für fremde Kinder verantwortlich?
Weil das staatliche Wächteramt ein verfassungsrechtlicher Grundsatz ist, der im Grundgesetz steht.

Zitat (von Anami):
Der Vormund ist es.
Stimmt, und genau dieser beantragt hier Hilfe zur Erziehung.

Zitat (von Anami):
Der Staat hat abgewälzt, sonst müsste er die Kinder ins Heim schicken?
Wenn Pflegeeltern ungeeignet wären Pflegeeltern zu sein, heißt das nicht gleichzeitig, dass diese als Großeltern nicht das Kind dennoch im Haushalt haben können. Aber du gehst halt hier pausenlos irrig in der Annahme, dass eine ganz normale Familie gleichzusetzen ist mit einer Pflegestelle, die sich an fachliche Standards zu halten hat und einen Erziehungsauftrag im Rahmen einer gesetzlich definierten Leistung erbringt. Und aufgrund dieser Annahme ziehst du auch weiterhin falsche Schlüsse wie...

Zitat (von Anami):
Kindergeld zahlt der Staat auch *unbesehen*. UHV zahlt der Staat auch *unbesehen.*
...diese hier. Gesetzliche Leistungen sind an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Und die Voraussetzungen einer Hilfe zur Erziehung mit denen staatlichen Transferleistungen gleichzusetzen, ist nicht nur sinnfrei, es ist auch keine Rechtfertigung die besonderen Voraussetzungen des SGB VIII einfach wegzureden.

Zitat (von Anami):
Und bei Pflegegeld wird nach 4 Jahren der Staub von Akten gepustet?
Nein, wird er nicht. Du verstehst nur einfach nicht, dass es hier noch gar keine Akte gibt. Denn die Hilfe wurde erst beantragt.

Zitat (von Anami):
Die TM sind gewerblich tätige Fremde. Da ist ein Nachweis doch ne verständliche Forderung. Quasi der Gewerbeschein.
Nö, Kindererziehung ist von der Gewerbeordnung ausgenommen. Was du meinst ist sicherlich die Erlaubnis als Kindertagespflegeperson. Und auch die unterliegt abermals einer wesentlich strengeren Systematik und Prüfung als ein Gewerbeschein.

-- Editiert von smogman am 16.12.2019 08:55

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