Pflegegrad - Module

4. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Pflegegrad - Module

Hallo Gemeinde

Ich hätte eine eher unjuristische Frage, aber evtl kann man mir hier mit Erfahrungswerten helfen oder einfach Anregungen aus dem Bauch heraus geben, so daß ich meine eigenen Gedanken daran skalieren kann...

Ich habe einen Antrag auf Zuerkennung eines Pflegegrades gestellt und bin direkt im ersten Anlauf auf Pflegegrad 3 gekommen. Pflegegrad 3 wird bei 47 bis unter 70 Punkten zuerkannt, ich habe genau 60. (Der Vorgang läuft so ab, daß ein Gutachter ins Haus kommt, quasi im Gespräch eine Liste mit diversen Punkten abfragt/abhakt und eine Empfehlung an die Pflegekasse schickt.)

So:

Ein paar der Punkte wurden nicht so wie angegeben, von der Gutachter in aufgenommen. Als Beispiel: Durchführung von in die Zukunft gerichteten Planungen ist "nicht selbstständig" möglich. Angegeben im Gutachten wurde "weitgehend selbstständig". Als Beispiel. Und davon gibt's zwei Fragestellungen. Und eine, wo ich mich "selbstständiger gemacht habe" als ich bin :augenroll:

Nun ist es so, daß wenn ich nur die Punkte "berichtigen" ließe, die falsch aufgenommen wurden, der Pflegegrad der gleiche bliebe(!), nur wären dann statt der 60 Punkte insgesamt 67,5 erreicht. Das ist in so fern von Interesse, als es dann nur noch einer minimalen Verschlechterung der Selbstständigkeit bedarf, um in PG 4 zu rutschen. Andernfalls müsste man dann halt, wenn es soweit ist, die heute unberücksichtigten Punkte PLUS die dann auch noch vorliegende Verschlechterung "nachweisen"/glaubhaft machen.

So - lege ich nun Widerspruch ein und führe die nicht korrekt aufgenommenen Punkte an? Oder sag ich mir "Egal, das hab ich jetzt schon mal" und belasse es dabei? Doofe Situation.

Ich gehe jetzt mal davon aus, da die 60 Punkte nun schon anerkannt sind, dass ein Widerspruch die Situation wohl nicht verschlimmern kann, "verschlimmern" in dem Sinne, dass es nun weniger als die 47 Punkte sein würden. Es kann doch eigentlich nur mehr werden oder gleich bleiben. Oder nicht?

Wie gesagt, ich habe mir da jetzt nicht ganz so sicher, wie ich mit dieser Situation verfahren sollte...

Was würden Sie tun?

Vielen Dank für Ihre Gedanken/Erfahrungen dazu.





-- Editiert von fb367463-2 am 04.05.2019 03:13

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
shenja
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 98x hilfreich)

Bei einem Widerspruch wird der Sachverhalt erneut geprüft. Es können mehr oder weniger Punkte werden.
Wenn Sie der Meinung sind, die Punkte sind nicht korrekt, dann sollten Sie Widerspruch einlegen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Also wird nochmal komplett geprüft, nicht nur die in Frage stehenden Punkte...

Muß dann eigentlich der Gutachter auch nochmal einen Hausbesuch machen oder wird der Widerspruch dann anhand der Begründung geprüft? Hatte ich vergessen zu fragen, sorry.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Es erfolgt ein weiterer Hausbesuch. Zwar nicht von demselben Begutachter, wohl aber von derselben Stelle. Die (wirklichen) Fachleute kommen erst in einem Gerichtsverfahren zum Zuge. Das ist aufwändig und bringt nichts.

Ich würde taktisch anders vorgehen. Es auf dem, was jetzt da ist beruhen lassen. Und etwa in 6 Monaten einen neuen Antrag stellen, mit Ziel Pflegestufe 4. Und bei der neuen Begutachtung dann sehr Wert auf die Punkte legen, die jetzt fasch bewertet worden sind. Du hast dadurch dann einfach eine "Instanz" mehr und der Zeitablauf ist auch nicht schneller.

Ich hab den Zirkus hinsichtlich meines Lebensgefährten gerade hinter mir. 3 Monate vor seinem Tod wurde er neu begutachtet, die Tante vom MDK hatte ausschließlich die Demenz auf dem Schirm ("da freut sich aber die Mama, dass der Papa weiss, das heute Mittwoch ist"). Er war Tumorpatient, hatte seine letzte wissenschaftliche Veröffentlichung gerade mal 2 Wochen hinter sich, war also geistig völlig klar. Die Probs waren rein körperlicher Art. Ich empfand das als zutiefst menschenverachtend, insbesondere der Zusatz, er müsse sich doch nur ein wenig am Riemen reißen, dann könne er sogar mit Öffis zu seinen Behandlungen fahren ..... und in der doch sehr großzügigen Wohnung könne man doch vieles selbst organisieren (gemeint war finanzieren) war einfach eine Unverschämtheit. Aus lauter Bockigkeit ist dann zu allem Überfluß auch noch gestorben.

Also, Taktik ist gefragt. Und da wäre ein Neuanfang in einiger Zeit sinnvoll.

Viel Erfolg!

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Vielen Dank an Sie, shenja und wirdwerden!

Ja, wenn deswegen ein weiterer Hausbesuch anstünde, dann werde ich es dabei belassen - deswegen extra noch die Gutachter durchs Land zu hetzen, muß ja auch nicht sein. Dann lieber in einem Aufwasch irgendwann mal. Aus verschiedenen Gründen war das eine furchtbar aufreibende Situation für mich und und ich habe es zugegebenermaßen nur durchgestanden, weil meine Tochter auch anwesend war, sonst hätte ich vorher vor lauter Angst mal wieder gekniffen. Ich bin ja froh und dankbar, daß sie für mich den Antrag und alles gemacht hat - und PG 3 ist ja schon mal eine große Freude und Erleichterung.

Vielen Dank für die wertvollen Hinweise!

Viele Grüße!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Noch ein Hinweis: ich weiss im Augenblick nicht, ob die geringere Punktzahl allein überhaupt angegangen werden kann. Da grüble ich im Augenblick. Denn der Akt ist ja der Bescheid als Ganzes. Und da da keine Belastung ist, ist die Auskoppelung einiger Bewertungskriterien wohl nicht möglich.

Ich würde also abwarten, was sich wie in Zukunft entwickelt. Und dann von vorn anfangen, vielleicht auch mit einem Pflegeprotokoll über einige Tage, damit man einfach was hat, was auch dokumentiert, was man Frau/Herrn MdK gegeben hat. Welche Auskünfte man gegeben hat.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)


Widersprüche werden auch gerne per Aktenlage entschieden und somit meistens abgelehnt.

Eine Bekannte von mir arbeitet zwar in einem anderen Bereich bei so einem Amt, riet mir aufgrund ihrer Erfahrung in meinem Verwandtschaftsfall zu einem Neuantrag. Und damit klappte die höhere Einstufung.



















-- Editiert von Loni12 am 04.05.2019 11:09

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

In dem Bereich der Pflege erfolgt immer eine Nachbegutachtung, es sei denn, der Widerspruch könnte aus formellen Gründen zurückgewiesen werden. Das kann hier der Fall sein, wenn der Widerspruch auf einige Punkte beschränkt ist, und diese Beschränkung unzulässig ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32119 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
bin direkt im ersten Anlauf auf Pflegegrad 3 gekommen.
Das war dann wohl notwendig.
Ich stimme hier @wirdwerden zu. ---(was selten genug vorkommt ;)

Jetzt PG 3 behalten. Später uU die Höherstufung beantragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ich bedanke mich bei Ihnen allen! :dance: :love:

So, wie es ist, ist es gut.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Ich denke in diesem Falle auch, Einspruch bleiben lassen. Ob mit 60 oder 67 Punkten, die Leistungen sind die Selben.

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
In dem Bereich der Pflege erfolgt immer eine Nachbegutachtung, es sei denn, der Widerspruch könnte aus formellen Gründen zurückgewiesen werden. Das kann hier der Fall sein, wenn der Widerspruch auf einige Punkte beschränkt ist, und diese Beschränkung unzulässig ist.

wirdwerden


Es waren keine formellen Gründe. Es muss nicht immer eine Nachtbegutachtung erfolgen, bei uns war es eben eine Entscheidung nach Aktenlage.

-- Editiert von Loni12 am 05.05.2019 07:39

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Das ist aber nur bei offensichtlichen Fehlern (etwa 2+2=5) der Fall. In allen anderen Fällen erscheint nochmals jemand zum Begutachten. Aber hier haben wir das Problem, dass der Fragesteller ja durch die geringere Punktzahl nicht belastet ist. Schon deshalb tu ich mich mit dem Widerspruch schwer. Aber ich denke, fb .....2 weiß jetzt, was zu tun ist.

wirdwerden

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