Pflegegrad / Pflege / Krankenkasse

5. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Suche_Antworten
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflegegrad / Pflege / Krankenkasse

Erste Person: Pflegegrad 4. Merkz: B/aG/G/H, bettlägerig. Berentet unbefristet.
Zweite Person hat Pflegegrad 2. Krebs. 100 GdB. Unbefristet berentet, Rollstuhl, gehbehindert.

Gemeinsame Wohnung.

Zwei verschiedene Krankenkassen.

Darf die zweite Person als Pflegeunterstützung bei erster Person einspringen obgleich eigener Pflegegrad besitzt? Darf die zweite Person bei Krankenkasse der ersten Person als Pflegeperson deklariert werden?

Wenn ja, gibt es eine unter/ober Grenze der Stundenzahl die anzusetzen ist im Formular der Krankenkasse, sodass (wenn auch minimal) die Rentenanwartschaften weiterhin entrichtet werden?

Zweite Person möchte weiterhin Kleinigkeiten im Rahmen der Möglichkeiten für Erste Person tun und als Pflegeperson gelistet bleiben.

Gibt es irgendwelche Gesetzestexte / Vorschriften diesbezüglich?

Vielen Dank im voraus für die Hilfe.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

Eine pflegebedürftige Person ist nicht geeignet, eine andere Pflegebedürftige Person offiziell als Pflegeperson zu pflegen. Wie soll das auch gehen?
Daher also nein, die Krankenkassen werden die PG2-Person NICHT als Pflegeperson akzeptieren!

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Man lässt sich in einem Pflegestützpunkt beraten. Es kommt sicher drauf an, wie eingeschränkt die Person mit PG 2 ist. Wenn sie für sich kochen kann, dann auch für den Partner, Rollstuhl bedingt, wird die Pflege allerdings sehr eingeschränkt sein. Hat man das Kombipflegegeld, also Pflegedienst und Eigenleistung? Und vor allem wie oft am Tag kommt der Pflegedienst.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Suche_Antworten
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Es kommt sicher drauf an, wie eingeschränkt die Person mit PG 2 ist. Wenn sie für sich kochen kann, dann auch für den Partner, Rollstuhl bedingt, wird die Pflege allerdings sehr eingeschränkt sein.


Genau mein Denken. Es gibt auch Sinn, weil es mehr als 1000 'individuelle Varianten' von Pflegebegründungen gibt. Wenn Person 2 kocht dann kocht für Person 1 mit. Wenn Person 1 in Badewanne sitzt dann überwacht Person 2 die Sicherheit des Vorgangs oder Person 2 karrt z.B Mülleimer zur Tonne oder reicht zeitweise Zahnpasta, Waschlappen, Handtuch, kemmt das Haar, bringt benötigte pflegerische Gegenstände. Hilft beim Ankleiden/Auskleiden. Solches zählt alles dazu.

Es geht grundsätzlich um die Frage 'ob es gesetzlich verboten ist oder nicht' das eine Person mit Pflegegrad eine andere Person mit Pflegegrad unterstützt und dafür als Pflegeperson im System bleibt... (und Ja, Pflegedienst und Hauswirtschaft wird zusätzlich eingesetzt).

Also darf die/der gepflegte nach individuellen Wunsch selbstbestimmend sein und die Pflege an seiner Person entscheiden ohne das Krankenkasse dies verweigern kann? Hierzu ersuche ich Handfeste.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Man wird sich wohl mit solchen

Zitat (von MurphysLaw):
Eine pflegebedürftige Person ist nicht geeignet, eine andere Pflegebedürftige Person offiziell als Pflegeperson zu pflegen. Wie soll das auch gehen?

unsubstantiierten Pauschalitäten herumschlagen müssen.

Die zweite Person wird also vermutlich ziemlich genau darlegen müssen, was sie macht / machen kann und darauf achten müssten das das nicht mit der eigenen Pflegebedürftigkeit kollidiert ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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