Guten Tag,
meine Oma ist seit zwei Monaten in einem Pflegeheim. Sie hat vorher immer Geld angespart, was meine Geschwister und ich für Studium/Ausbildung bekommen sollten. Insgesamt sind es ca 15.000€.
Nun ist es ja so, dass die Sozialämter bis auf ein Schonbetrag von 5000€ sämtliches Vermögen einkassieren.
Gibt es eine Möglichkeit das Ersparte zu "retten" oder wird dieses auch eingehalten werden?
Pflegeheim Schonvermögen
Bescheid anfechten?
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Da sich die Oma bereits im Pflegeheim befindet, wird das Vermögen oberhalb des Schonvermögens zur Deckung der Pflegekosten herangezogen. Es sei denn, das Geld liegt auf einem Sparbuch, welches jeweils auf die Enkelkinder ausgestellt wurde.
Das Sozialamt kassiert gar nichts ein. Deine Oma zahlt erstmal ihre Koste selber bevor die Allgemeinheit es tut.
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ZitatDas Sozialamt kassiert gar nichts ein. Deine Oma zahlt erstmal ihre Koste selber bevor die Allgemeinheit es tut. :
ihre Rente ist mit 1800€ mehr als ausreichend für den Eigenanteil der Heimkosten. Also kann man es sehr wohl als Einkassieren bezeichnen
Zitatihre Rente ist mit 1800€ mehr als ausreichend für den Eigenanteil der Heimkosten.[/quote :
Warum wurde dann überhaupt ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt?
Wenn sie das Heim vollständig selber bezahlt und das Sozialamt nichts zahlen muss interessiert auch das Geld erstmal nicht. Das Sozialamt holt sich davon nichts, es verbleibt bei der Oma.
Sollte die Oma aber jetzt meinen den Enkeln das Geld zu schenken und innerhalb von 10 Jahren doch Geld von der Allgemeinheit brauchen, dann wird die Allgemeinheit der Oma sagen, dass sie sich erstmal an die Enkel wenden soll.
Vielleicht sollten einige mal darüber nachdenken, dass das Sozialamt nicht irgendjemand ist sondern wir Steuerzahler.
ZitatGibt es eine Möglichkeit das Ersparte zu "retten" oder wird dieses auch eingehalten werden? :
Bevor die Allgemeinheit für jemanden aufkommt, muss dieser bedürftg sein.
Wenn also noch entsprechendes Vermögen vorhanden ist, wird der Antrag schlicht abgelehnt werden.
"Einkassiert" wird nur in folgenden Fällen:
- Wenn das Vermögen den Besitzer gewechselt hat und dieser dann bedürftig wird, kann dieses anteilig bis zu 10 Jahren nach dem Besitzwechsel zurückgefordert werden.
- Wenn das Vermögen im Antrag vergessen wurde - zustätzlich gibts dann für die Beteiligten noch jeweils ein Strafverfahren
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