Pflegeheim: Schonvermögen verschenken?

25. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(409 Beiträge, 161x hilfreich)
Pflegeheim: Schonvermögen verschenken?

Hallo,

Ich hätte mal folgende Frage.

Nehmen wir einmal an, eine Mutter ist im Pflegeheim und hat kein eigenes Vermögen.
Nun prüft das Sozialamt, ob beim Kind was zu holen ist. Das Kind und Ehefrau sind mittlerweile selbst Rentner und haben zusammen ein Einkommen von 1.600€ monatlich, sowie eine selbst genutzte Immobilie.

Diese Immobilie gehört zum Schonvermögen.

Ist es dem Kind nun erlaubt, dieses Schonvermögen, sprich die Immobilie an sein eigenes Kind zu verschenken?
Oder schaltet sich dann das Sozialamt wieder ein?



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(409 Beiträge, 161x hilfreich)

Ich muss die Frage noch mal etwas umformulieren.

Sagen wir mal, die Immobilie hat einen Verkehrswert von 250.000€.

Sie gehört laut Grundbuch zu 50% dem Sohn der pflegebedürftigen Person und zu 50% seiner Ehefrau.

Die Ehefrau dürfte ja der Mutter ihres Mannes gegenüber wohl nicht unterhaltspflichtig sein, oder?

Demnach sollte es auch möglich sein, dass die Ehefrau ihrem Sohn quasi ihre 50% einfach so überschreiben kann, oder sehe ich das falsch?

Wie ist es mit den 50% des Mannes, also des Sohnes der pflegebedürftigen Person?

Dies dürfte dann ja in Geld gerechnet 125.000€ sein.

Das bringt mich dann wieder zu der ursprünglichen Frage... Kann er seinen Anteil auch frei veräußern, verkaufen, verschenken oder was auch immer? Oder kassiert das Sozialamt das Geld dann ein?

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-- Editiert XxBombermanxX am 26.02.2015 15:29

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