Pflegeheimkosten bei Krankenhausaufenthalt

24. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
smashboll
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflegeheimkosten bei Krankenhausaufenthalt

Meine Frage ... vielleicht kann jemand helfen.

Der Vater eines Freundes liegt im Pflegeheim. Jetzt muss er ins Krankenhaus. Das Pflegeheim besteht auf Zahlung der Kosten für tägliche Pflegeleistungen, die ja tatsächlich gar nicht zu erbringen sind, weil der ältere Herr ja im Krankenhaus liegt.

Ist das Pflegeheim dazu berechtigt ?

Vielen Dank für Eure schnelle Antwort.

-----------------
"smashboll"

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8075x hilfreich)

Was steht denn im Vertrag mit dem Pflegeheim über die Kosten? Gibt es für Abwesenheiten Regelungen?

22x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
zapaluli
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 25x hilfreich)

muss das Pflegeheim kosten erstatten bei langen krankenhausauenthalt

-----------------
""

25x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RHW
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 105x hilfreich)

Hallo,

für die Pflegekasse gibt es im SGB XI eine Regelung, dass bei Abwesenheiten von mehr als 3 Tagen die Kosten auf 75% zu reduzieren sind. Die meisten Kosten sind ja Fixkosten im Pflegeheim (man kann ja nicht die Altenpflegerin entlassen und dann nach dem Krankenhausaufenthalt wieder einstellen). Das Zimmer wird in der Zeit auch nicht fremdvermietet.

Gruß

RHW

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Happy Hippo
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

...genau die Redzierung der Gesamtkosten sind im Heimvertrag genau deklariert. Zur Not einfach mal beim Träger anrufen und die monatliche Kostenabrechnung kontrollieren.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 277.514 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.138 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.