Pflegeheimkosten und Autoverkauf

8. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
guapa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Pflegeheimkosten und Autoverkauf

Hallo liebes Forum, vielleicht bekomme ich hier eine Antwort. Meine Mutter kommt ins Pflegeheim, eigenes Vermögen und Rente reichen nicht aus. Nun wird der Hausstand aufgelöst und der Erlös wird ja dann richtigerweise vom Sozialamt in Anspruch genommen. Nun hat sie ein Auto, 13 Jahre alt und 130.000 km gefahren, dieses soll veräußert werden. Nun überlege ich ( Tochter) ob wir das Auto für meinen Sohn ( bald 18) kaufen. Was muß ich zahlen? Müssen wir für das Sozialamt den Wert ermitteln lassen? Oder darf ich zb. fiktive Summe zb EUR 500,00 für das Auto zahlen und das Geld geht an das Sozialamt? Wie soll ich vorgehen, damit wir uns auf rechtlichen Untergrund bewegen? Vielen Dank für Antworten

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5669x hilfreich)

Zitat (von guapa):
Nun hat sie ein Auto, 13 Jahre alt und 130.000 km gefahren, dieses soll veräußert werden.
Da fährt man damit mal einfach bei 2-3 Gebrauchtwagenhändlern vor und fragt. Man kann auch im Internet fragen, also vom Sofa aus. Unter *was ist mein auto wert*
Zitat (von guapa):
und das Geld geht an das Sozialamt?
Nö. Aber evtl. an das Heim. Kommt drauf an, wie viel die Mutter dann insgesamt noch hat.
Das Sozialamt nimmt sowieso kein Geld, aber evtl. gibt es was zu den Heimkosten dazu.

https://www.helpster.de/schonvermoegen-im-pflegeheim-das-sollten-sie-beachten_55199
Gem. § 90 Abs. 1 SGB XII ist vor dem Bezug von Sozialhilfe das "gesamte verwertbare Vermögen" einzusetzen. Davon ausgenommen sind jedoch u. a. "kleinere Barbeträge", s. § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII. Diese Beträge bewegen sich meist zwischen 1.600 und 3.200 Euro, sie sind u. a. abhängig von der besonderen Lage des Einzelnen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120299 Beiträge, 39868x hilfreich)

Man kann bei diversen Stellen eine Prüfung und Bewertung des Kfz vornehmen lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

5000 € eigenes Vermögen darf die Mutter haben.

Was darüber ist, muss für den Aufenthalt im Heim verwendet werden.

Würde bei Autohändlern nachfragen, wie viel man für das Auto bei einem Verkauf bekommen würde.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5669x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
5000 € eigenes Vermögen darf die Mutter haben.
Kannst du bitte erklären, wo das geregelt ist?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Kannst du bitte erklären, wo das geregelt ist?


https://www.pflege.de/altenpflege/pflegeheim-altenheim/kosten/

Ich hatte das Thema im Verwandtenkreis. Der Pflegende sowie Ehepartner haben je 5000 € Schonvermögen.
Das Geld sollte z.B. für die Beerdigung vorhanden sein.
Bezahlt man allerdings die Beerdigungskosten schon im Voraus, haben die Erben einen Vorteil.

Das Sozialamt oder der Bezirk fordert regelmäßig Kontoauszüge an, damit sie die Kontostände sehen.

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