Pflegeheimkosten -> wie vorgehen bei dieser Konstellation

13. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)
Pflegeheimkosten -> wie vorgehen bei dieser Konstellation

Hallo zusammen,

Gegeben:

Ehepaar, beide Rentner, Sie im Pflegeheim. Eigenanteil Pflegeheim ca. 1.800 EUR, wird derzeit gedeckt durch Rente von Ihr + Zuzahlung Ehemann + Zuzahlung eines Sohnes.

Das Elternhaus (gehört nur dem Ehemann) wurde vor kurzem an ein Kind überschrieben, welches das andere Kind ausbezahlt hat. Nun hat das Kind, dem das Haus nun gehört, Antrag gestellt auf Befreiung von der Zuzahlung, da Einkommen < 100.000 EUR.

Ist es dann so, dass das Amt nun den Ehemann in Anspruch nimmt, da Bedarfsgemeinschaft, obwohl Frau im Pflegeheim lebt ? Es kann soweit ich weiß auch auf das Haus noch zugegriffen werden, oder ??

Danke für Infos und Ratschläge !

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15 Antworten
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#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 560x hilfreich)

Wir hatten so einen Fall in der Familie. Die Eigentumswohnung gehörte der Ehefrau und durfte somit nicht mit den Pflegeheimkosten belastet werden.
Die Ehefrau bezahlte einen Teil, der Rest kam vom Sozialamt und natürlich die Rente des Ehemannes.

Der Ehemann hat da Haus ja nicht verkauft, in so einem Fall wäre das Geld nicht geschützt.

Deshalb denke ich kaum, dass der Sohn etwas für das Pflegeheim bezahlen muss.

Nehme an, der Vater hat Wohnrecht im Haus, welches auch im Grundbuch steht.

Innerhalb eines halben Jahres muss die Mutter am neuen Wohnort angemeldet werden. Sehe da keine Bedarfsgemeinschaft mehr.
Der Vater und die Mutter haben je 5000 € als Freibetrag soviel dürfen sie haben. Sollten sie bei dieser Summe angelangt sein, wird Sozialhilfe beantragt. Das Sozialamt kann dann die Kontoauszüge der letzten 10 Jahre verlangen und sollten da Geldbeträge an die Söhne überwiesen worden sein, müssen die zurückbezahlt werden.

Das Sozialamt überlässt dem Vater in der Regel mehr Geld, als die ALG 2 Höhe oder die Pfändungsgrenze.
Er muss seine persönlichen Ausgaben mitteilen, da gehören auch Freizeitvergnügen, Versicherungen usw. dazu und auch seine NK.


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#2
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Ok, Danke schon mal für die Einschätzung.

Gilt das auch für den Bezirk (Hilfe zur Pflege) oder nur für die Grundsicherung.... Denke ich hab da evtl. was durcheinander gebracht.

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 560x hilfreich)

Für den Bezirk, von diesem kommen die Unterlagen.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Sie im Pflegeheim.
Wie viel zahlt denn die Pflegeversicherung der Frau?
Welchen Pflegegrad hat die Frau jetzt im Heim?
Wohnt der Ehemann allein in dem Haus?
Zahlt er dem Kind eine Miete, was steht in der *Überschreibung* dazu?
Was bedeutet *Überschreibung* und wann war das?

Ich meine, die Kosten werden im Rang so berücksichtigt: Rente+Pflegeversicherung+ Zuzahlung Angehörige +Hilfe zur Pflege SGB XII.

Was ist hier mit *Bezirk* gemeint?

Zitat (von Loni12):
Der Ehemann hat da Haus ja nicht verkauft, in so einem Fall wäre das Geld nicht geschützt.
Sondern?
Zitat (von Loni12):
Das Sozialamt überlässt dem Vater in der Regel mehr Geld, als die ALG 2 Höhe oder die Pfändungsgrenze.
Für welche Variante meinst du das?

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-im-heim/kosten-im-pflegeheim-wofuer-sie-zahlen-muessen-und-wofuer-die-pflegekasse-13906

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#5
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie viel zahlt denn die Pflegeversicherung der Frau?
2.000 EUR ? -> auf jeden Fall eine Unterdeckung von 1.800 EUR
Welchen Pflegegrad hat die Frau jetzt im Heim?
Pflegegrad 4
Wohnt der Ehemann allein in dem Haus?
Nein, es ist ein ZFH, es wohnt ein Sohn (jetzt Eigentümer in der anderen Wohnung)
Zahlt er dem Kind eine Miete, was steht in der *Überschreibung* dazu?
Nein, nur Nebenkosten
Was bedeutet *Überschreibung* und wann war das?
Haus wurde Ende 2018 an ein Kind überschrieben (also offiziell mit Notarvertrag), dieses hat den Bruder anteilig ausbezahlt


-- Editiert von philosoph32 am 14.05.2020 15:15

-- Editiert von philosoph32 am 14.05.2020 15:16

-- Editiert von philosoph32 am 14.05.2020 15:17

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#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat:
Anami
itat (von Loni12):
Der Ehemann hat da Haus ja nicht verkauft, in so einem Fall wäre das Geld nicht geschützt.

Sondern?

Zitat (von Loni12):
Das Sozialamt überlässt dem Vater in der Regel mehr Geld, als die ALG 2 Höhe oder die Pfändungsgrenze.

Für welche Variante meinst du das?


Hätte der Ehemann Geld für die Hausübernahme bekommen, wäre dies nicht geschützt. Ergo müsste er dieses Geld für die Heimkosten mit verwenden bis auf die 5000 €. Nehme an, der Sohn gab dem Vater kein Geld somit fällt diese Konstellation weg.

Sollte das Sozialamt die Heimkosten bezuschussen, muss der Ehemann eine Aufstellung über seine monatlichen Ausgaben machen, dazu gehört auch Freizeitvergnügen usw.
In der Regel darf man mehr Geld behalten, als wenn jemand gepfändet wird oder ALG 2 bekommt.

In dem von mir gen. Fall durfte die in der Wohnung lebende Person um die 1500 € behalten, den Rest ihrer Rente musste sie an das Heim abtreten. Da die Immobilie ihr gehörte, hatte der Bezirk darauf keinen Anspruch.
Es sind immer Einzelfallentscheidungen, deshalb kann man nie sagen, was man weiterhin an eigener Rente behalten darf. Es kommt auf den Bedarf drauf an.

Die Pflegegrad spielt beim Eigenanteil keine Rolle. Wird mehr Pflegegeld bezahlt bekommt dieses das Heim, weil mehr Aufwand mit der Pflege eingetreten ist.

Nachtrag. Sollten sie eine Lebensversicherung haben, könnte es sein, dass sie diese auflösen und für die Heimkosten verwenden müssen, bevor der Bezirk bezahlt.



-- Editiert von Loni12 am 14.05.2020 16:11

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Haus wurde Ende 2018 an ein Kind überschrieben
Als Geschenk?

Es gibt
Rente der Frau X €
+ Pflegeversicherung zahlt bei PG 4 und Heimunterbringung 1.775,-
+ Zuzahlung Ehemann X€
+Zuzahlung Kind X €
Aus Rente+ Zuzahlung+Zuzahlung kommen 1800,- zusammen?

Zitat (von Loni12):
Nehme an, der Sohn gab dem Vater kein Geld somit fällt diese Konstellation weg.
Also als Geschenk?
Und das Kind zahlt seinen Bruder aus?
Dann wird man den Ehemann auffordern, die Schenkung zurückzuholen.
Hier gehört dem Ehemann das Haus, er hat sich der Schilderung nach entreichert, das Sozialamt wird prüfen und den Schenker oder Verkäufer belangen. Bis das durch ist, in Vorleistung gehen.
Zitat (von Loni12):
Die Pflegegrad spielt beim Eigenanteil keine Rolle.
Natürlich nicht beim Ehemann. Aber für die Frau, die je nach PG doch Pflegeversicherung bekommt. Hier 1.775,-

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#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Natürlich nicht beim Ehemann. Aber für die Frau, die je nach PG doch Pflegeversicherung bekommt. Hier 1.775,-


Die geht sofort ans Heim und dient dem höheren Aufwendung.

Die Frau hat dadurch keinen finanziellen Vorteil, der Eigenanteil bleibt immer gleich.

Mein Verwandter hatte zum Schluss Pflegegrad 5, da hatte das Heim dafür gesorgt weil der Aufwand größer wurde.
Die Zuzahlungen blieben gleich, bzw. erhöhten sich weil das Heim die Preise anhob.

Bei der Pflege daheim hat man eher etwas von der Erhöhung des Pflegegrades, sofern man alles selber macht.

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#9
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es gibt
Rente der Frau X €
+ Pflegeversicherung zahlt bei PG 4 und Heimunterbringung 1.775,-
+ Zuzahlung Ehemann X€
+Zuzahlung Kind X €
Aus Rente+ Zuzahlung+Zuzahlung kommen 1800,- zusammen?


Ja, so ist es.....

Zitat (von Anami):
Also als Geschenk?
Und das Kind zahlt seinen Bruder aus?
Dann wird man den Ehemann auffordern, die Schenkung zurückzuholen.
Hier gehört dem Ehemann das Haus, er hat sich der Schilderung nach entreichert, das Sozialamt wird prüfen und den Schenker oder Verkäufer belangen. Bis das durch ist, in Vorleistung gehen.


Was heißt Geschenk ? Der Vater ist in einem Alter, wo er sich nicht mehr um das Haus kümmern kann und es sind einige Sanierungen zu machen, die der Sohn jetzt bezahlt. Daher Überschreibung des Hauses an den Sohn und die Auszahlung dessen Bruders.

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#10
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Was heißt Geschenk ?


Solange die Immobilie ihr Eigentum war, war es geschütztes Vermögen. Sie hätten das Haus schon vor 10 Jahren ihrem Sohn geben müssen, so war es aber erst 2018. Und 10 Jahre rückwirkend kann auf solche Geschenke zurückgegriffen werden.

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#11
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Wie ist denn der andere Punkt zu werten, die Bedarfsgemeinschaft, wenn die Frau im Pflegeheim lebt und der Mann zu Hause ?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Die geht sofort ans Heim und dient dem höheren Aufwendung.
Ja, das ist schon klar. Die anderen Einkünfte der Frau gehen doch auch zur Finanzierung der Heimkosten drauf.
Das Haus war nie Eigentum der Frau. Und wenn der Ehemann es 2018 an ein Kind *überschrieben* hat, ist auch der Ehemann kein Eigentümer mehr. Er hat dort Wohnrecht und zahlt NK.
Zitat (von Loni12):
Bei der Pflege daheim
Hier ist die Frau schon im Pflegeheim. Die PV zahlt nun 1.775,-
-------------------------------------------------
Zitat (von philosoph32):
Was heißt Geschenk ?
Ich fragte doch, ob es ein Geschenk war. Bitte erkläre, was die *Überschreibung* ist. Das können wir nicht wissen. Ob der Vater nichts mehr machen kann und der Sohn nun dafür sorgt, interessiert niemanden hier.
Aber das Sozialamt wird fragen, wenn Sozialhilfe nach SGB XII beantragt wird.
Wann ist das Eigentum übergegangen --- und wie. War es ein Geschenk oder war es ein Verkauf? Was steht im Notarvertrag? Warum hat das Kind seinen Bruder ausbezahlt?
Das Haus bleibt, wo es ist. Da greift keiner hin. Es wird uU nur keine Sozialhilfe nach SGB XII als Ergänzung für die Heimkosten geleistet.
Erhält der Ehemann auch eine Rente ?
Zitat (von philosoph32):
Wie ist denn der andere Punkt zu werten, die Bedarfsgemeinschaft, wenn die Frau im Pflegeheim lebt und der Mann zu Hause ?
WER fragt denn danach?
Bedarfsgemeinschaften bestehen nur im Zusammenhang mit Sozialbehörden.Das wäre das Jobcenter und/oder das Sozialamt.
Im *normalen* Leben ist das ein Ehepaar. Gegenseitig unterhaltspflichtig.
Zitat (von philosoph32):
Nun hat das Kind, dem das Haus nun gehört, Antrag gestellt auf Befreiung von der Zuzahlung, da Einkommen < 100.000 EUR.
Der Zusammenhang zwischen Hausüberschreibung und Einkommen stellt sich mE nicht her.
Wieso hat der Sohn ---jetzt--- Einkommen von <100.000,- p.a. ?
Der Sohn muss doch nur fürs Heim zuzahlen, wenn der Ehemann das nicht kann.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der Zusammenhang zwischen Hausüberschreibung und Einkommen stellt sich mE nicht her.
Wieso hat der Sohn ---jetzt--- Einkommen von <100.000,- p.a. ?
Der Sohn muss doch nur fürs Heim zuzahlen, wenn der Ehemann das nicht kann.


Der Sohn (welcher das Haus überschrieben (nur gegen Wohnrecht, kein Geldfluss = Geschenkt ?) bekam, musste vorher Aufgrund der Einkommenssituation einen Teil der Pflegekosten übernehmen. Daher war ja vorher alles soweit geregelt.

Pflegekasse + Rente der Ehefrau + Unterhaltspflicht Sohn + freiwillige Zahlung Ehemann = alles bezahlt.
Nun nach der neuen Gesetzgebung ab 2020 will sich der Sohn von der Unterhaltspflicht befreien lassen, somit prüft der Bezirk (nicht das JC), die Verhältnisse.

Letztendlich sieht es nun so aus, dass der Sohn zwar keinen Unterhalt mehr zahlen muss, der Staat aber per Grundschuld die fehlenden Gelder auf das Haus belasten will. Somit muss der Sohn halt nun auf anderem Weg zahlen. Die Belastung an sich bleibt gleich.

Zitat (von Anami):
Zitat (von philosoph32):Wie ist denn der andere Punkt zu werten, die Bedarfsgemeinschaft, wenn die Frau im Pflegeheim lebt und der Mann zu Hause ? WER fragt denn danach?


Ich, da der Staat das wohl als Bedarfsgemeinschaft einstuft und somit dem Ehemann nur noch die Grundsicherung zugestehen will.

Zitat (von Anami):
Warum hat das Kind seinen Bruder ausbezahlt?


Damit diese nicht leer ausgeht......
Bei späterem Erbe wäre das ja 50/50 aufgeteilt worden (vorausgesetzt Ableben der Ehefrau vor Ehemann) und da der eine Sohn ins Haus investieren will zwecks Sanierung, wäre das wertsteigernd gewesen. Um Diskussionen zu vermeiden hat man nun umgeschrieben und mit ANrechnung des Wohnrechtes eine Summe X ausgezahlt.

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#14
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
ch, da der Staat das wohl als Bedarfsgemeinschaft einstuft und somit dem Ehemann nur noch die Grundsicherung zugestehen will.


Ich schrieb bereits mehrmals es gibt in der Regel mehr als die Grundsicherung. Es kommt auf ihre Ausgaben an. Da muss eine genaue Aufstellung gemacht werden, auch wenn sie ein Auto haben, wird das mit einbezogen. Oder wenn sie ins Konzert gehen.
Sie sind keine Bedarfsgemeinschaft mehr. Ihre Frau muss innerhalb eines halben Jahres umgemeldet werden, der Aufenthaltsort ist das Heim.
Das Sozialamt oder der Bezirk rechnet genau aus, was sie um Leben behalten dürfen und im Falle von Pflegekosten liegt der Selbstbehalt höher als bei der Grundsicherung. Haben sie alles angegeben?

Das der Sohn jetzt zahlen muss, liegt auch daran das die Immobilie zu spät übergeben wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

@TE
Wenn eine Immobilie ohne Geldfluss von A zu B überschrieben wird, ist es mE ein Geschenk. Der Sohn ist Eigentümer, der Vater hat Wohnrecht und zahlt NK. Der Vater hat dem Sohn das Haus in 2018 unter gewissen Bedingungen geschenkt.
Fragst du ernsthaft, ob das ein Geschenk war? Was steht denn im Notarvertrag?

Das Sozialamt richtet sich nach dem Gesetz und sichert sich anders ab. Belastet hier den Sohn.
Der Vater hat Rente. Davon zahlt er seinen LU und die NK an den Eigentümer Sohn.
Den Rest beansprucht das Pflegeheim.

Fehlt dann immer noch was an den Heimkosten, zahlt das der Staat=Sozialamt=Bezirk---nach SGB XII an das Heim.

Und WAS wolltest du eigentlich wissen? Ist doch alles schon geklärt gewesen...

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