Pflegekosten für Mutter im Voraus bezahlt - Sozialamt verweigert übernahme.

17. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
LouisCreed
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflegekosten für Mutter im Voraus bezahlt - Sozialamt verweigert übernahme.

Hallo zusammen,

ein Freund hat beim Beginn der Heimunterbring seiner Mutter zunächst die ersten Rechnungen gezahlt. Allerdings dachte er, dass er diese Kosten im Nachhinein vom Sozialamt der Mutter wiederbekommen kann. Das Sozialamtverweigert aber Leistungsübernahme, da ein "Bedarf nich bestanden habe", weil die Leistung ja von der (zahlungskräftigen) Tochter übernommen wurde.

Ist das rechtens? Das würde doch arg vom Zufall abhängen, man hätte die Rechung ja nur etwas länger liegen lassen können, und dann wäre erstattet worden.

Vielen Dank vorab,
Louis

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31952 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von LouisCreed):
da ein "Bedarf nich bestanden habe",
Ja, das ist wohl so, aber der Wortlaut der Ablehnung könnte evtl. noch ein Türchen offen lassen...
Zitat (von LouisCreed):
Das würde doch arg vom Zufall abhängen
Nein, vom Bedarf oder eben, wie hier, vom Nichtwissen.
Zitat (von LouisCreed):
und dann wäre erstattet worden.
Das weiß der Freund sicher?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
LouisCreed
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von LouisCreed):
und dann wäre erstattet worden.

Das weiß der Freund sicher?

Nun ja, alle späteren Leistungen sind vom Amt übernommen worden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31952 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von LouisCreed):
Nun ja, alle späteren Leistungen sind vom Amt übernommen worden.
Das mag sein.
Zitat (von Anami):
aber der Wortlaut der Ablehnung
Hat man den denn noch?
Für die späteren Leistungen hat die zahlungskräftige Tochter nicht mehr gezahlt--- nicht zahlen brauchen, oder?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119500 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von LouisCreed):
Ist das rechtens?

Zahlungen durch den Steuerzahler erhalten "Bedürftige" - wenn die Rechnungen durch andere gezahlt werden, ist man nicht "bedürftig".



Zitat (von LouisCreed):
Das würde doch arg vom Zufall abhängen

Ich sehe da keinen Zufall ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3507 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von LouisCreed):
Allerdings dachte er, dass er diese Kosten im Nachhinein vom Sozialamt der Mutter wiederbekommen kann.

Er hätte nur beim Sozialamt nachfragen müssen, wollte er offenbar nicht und somit ist das Geld weg.
Man stellt den Antrag beim Sozialamt, die Heime wissen, dass die Bearbeitung dauern kann und somit die Zahlungen verspätet erfolgen.
Es bestand also kein Grund für die Zahlungen, der Freund hat es freiwillig getan.
Sollte er Einkommenssteuer pflichtig sein, kann er die Kosten bei den außergewöhnlichen Belastungen mitangeben.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Loni hat es auf den Punkt gebracht. Man bekommt Sozialleistungen ab Antragstellung. Wenn vor Antragstellung Leistungen von wem auch immer erbracht werden, so sind die in der Regel nicht zu erstatten. Wie lange man Rechnungen nach Antragsbewilligung liegen lässt, ist dann letztlich wieder einerlei.

wirdwerden

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