Guten Tag,
Angenommen Person A kann viele Dinge im Haushalt nicht mehr erledigen zb Putzen, Einkaufen, Duschen (wegen Badewanne). Wohnt alleine und Weigert sich aber einen Pflegegrad zu beantragen und alles entsprechende in die Wege zu leiten. Eine Betreuungsperson gibt es allerdings nicht. Geistig noch mehr oder minder Fit. Bekommt außer Rente keine Staatlichen zuschüsse.
nun Kommt Person B etwa 1,5x / Woche und Hilft, Putzt, Unterstützt bei der Körperpflege und beim Einkaufen.
vermutlich geht das nicht mehr lagen so weiter, Lösungen werden gerade gesucht. Etwas Geld ist noch vorhanden, dass Person A vermutlich 3-4 Monate ohne Sozialhilfe oder ähnliches im Heim verbringen könnte. Dann muss vermutlich Sozialhilfe oder ähnliches Beantragt werden.
aber mich hätte trotzdem interessiert, ob Person A Person B eine Pauschale geben kann ohne, dass das das Sozialamt im Nachhinein Rückforderungen Stellt.
Muss hierzu etwas beachtet werden? zb Bar oder Überweisung, Das ganze sollte so einfach wie möglich gehalten werden. Macht das ein Unterschied ob Person B ein Bekannter oder Verwandter ist?
Vielen Dank
viele Grüße
Patricia
-- Editiert von User am 6. Januar 2025 20:58
-- Editiert von User am 6. Januar 2025 20:58
Pflegepauschale/ Nachbarschaftshilfe , die das Sozialamt nicht anrechnen kann?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Liebe Patricia,
der richtige Weg ist, dass die ältere Person eine Pflegestufe bekommt. Und dann kann man das ganze auch ordentlich aufziehen mit den Finanzen.
Naja Person B hatte mal bei verschiedenen Stellen im Heim und der KK angerufen und die meinten, wenn er behauptet, dass noch alles selber geht, und soweit noch nen guten Eindruck macht, dann bekommt er auch keinen Pflegegrad. und müsste die Heimunterbringung selber Zahlen, wobei bei vielen Heimen garkeine Aufnahme erfolgt unter Pflegegrad 2. und für einen Alterswohnsitz ist ihm zu teuer. Da müsste man ihn eigentlich nur mal ne Zeit "versauern" lassen, vielleicht willigt er dann ein. Ist aber auch nicht so schön das mit anzusehen.
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ZitatDann muss vermutlich Sozialhilfe oder ähnliches Beantragt werden. :
Das Sozialamt wird zuerst auf einen Pflegegrad bestehen, was in dieser Situation richtig wäre.
Einen Pflegegrad beantragen, die Person welche den Kranken versorgt, muss bei der Begutachtung anwesend sein. PG 1 würde er sicher bekommen, dann gäbe es den Entlastungsbeitrag von 125 €, allerdings nicht bar, es muss Alltagspflege erfolgen und wird mit der Pflegekasse abgerechnet.
Dieser Dienst kann in einigen BL als Nachbarschaftshilfe erfolgen, mit der entsprechenden Qualifikation oder über eine Firma welche dies anbieten darf.
Wenn die Person sich weigert, dann lassen sie ihn in Ruhe. Jeder Mensch hat das Recht auf Verwahrlosung. . Allerdings, den sozialen Dienst Ihrer Kommune informieren und den Fall schildern. Diese wird sich dann darum kümmern.
Evtl. wird ein Beteuer bestimmt, welcher die Angelegenheiten klärt. Gibt es für den medizinischen Bereich und finanziellen oder gleich für Beide.
Liegt Ihnen eine Vorsorgevollmacht vor?
Es gibt in jeder Stadt eine Pflegeberatung, ohne Beratung wird es schwierig werden.
Überweisungen sind immer von Vorteil, damit gibt es einen Nachweis, allerdings sollte die Empfängerin daran denken, dass es eine Einnahme ist.
Die Nachbarin kann weiterhin helfen und mit dem Pflegegeld bezahlt werden.
Ja, so ist das.Zitatdann bekommt er auch keinen Pflegegrad. :
Nee, das ist wirklich nicht schön und die meisten Pflegeheime haben auch mit PG2 noch Wartezeiten für Aufnahmen.ZitatDa müsste man ihn eigentlich nur mal ne Zeit "versauern" lassen, :
Und B will für 1,5 Stunden in der Woche Geld von A haben?Zitatnun Kommt Person B etwa 1,5x / Woche :
Ja, das geht auch jetzt schon. 1,5 Wochenstunden könnte A evtl. von seiner Rente zahlen...Zitatob Person A Person B eine Pauschale geben kann :
Späteres Pflegegeld kann B erhalten, ohne das es auf Sozialhilfe angerechnet wird.
-- Editiert von User am 7. Januar 2025 14:27
-- Editiert von User am 7. Januar 2025 14:32
Zitatetwa 1,5x / Woche :
Ist nicht
Zitatfür 1,5 Stunden in der Woche :
Sondern?ZitatIst nicht :
ZitatUnd B will für 1,5 Stunden in der Woche Geld von A haben? :
es sind 1,5 mal (nicht Stunden) in der Woche . für Person B ist die Anfahrt 70 km und je nach Verkehr zwischen 35 und 50min einfach! . Das Putzen, die Unterstützung bei Behörden/ Arztbesuche/ Einkaufen und Waschen dauern dann auch jenachdem zwischen 2h und bei Behördenbesuchen schon mal 5h. Es geht aktuell in erster Linie ums Benzingeld.
Je nach Möglichkeit mit der Arbeit fährt Person B 1 - 2 Mal pro Woche hin.
Person A gibt Person B jetzt immer 300€/Monat. Die frage ist nur, ob das das Sozialamt irgendwie zurückfordern kann, sollte es zu einem Antrag kommen. Da dieser Betrag immer Bar abgehoben wird und entsprechend Regelmäßig auftaucht, kann ich mir schon vorstellen, dass dies zu Rückfragen führt.
-- Editiert von User am 7. Januar 2025 23:10
-- Editiert von User am 7. Januar 2025 23:21
Danke. Also 1,5x in der Woche... na gut.Zitates sind 1,5 mal ... in der Woche . :
Meist gehts um Stunden, in denen man tätig ist. Pro Tag/Woche/Monat.
Wenn es jetzt aktuell um das Benzingeld geht, hilft jetzt nichts *Staatliches*.ZitatEs geht aktuell in erster Linie ums Benzingeld. :
Na, das ist doch mal ne Hausnummer. Das dürfte dicke fürs Benzingeld reichen. Gibt es einen *Vertrag* zwischen A und B?ZitatPerson A gibt Person B jetzt immer 300€/Monat :
Nein. Jetzt ist A Herr über sein Leben und sein Geld. Nichts deutet daraufhin, dass A sich *arm* macht.ZitatDie frage ist nur, ob das das Sozialamt irgendwie zurückfordern kann, sollte es zu einem Antrag kommen. :
A und B sollten sich darüber keine Gedanken machen. B kann von seinem Konto Geld abheben, soviel drauf ist... meist sogar noch mehr. Das interessiert jetzt nicht.ZitatDa dieser Betrag immer Bar abgehoben wird und entsprechend Regelmäßig auftaucht, kann ich mir schon vorstellen, dass dies zu Rückfragen führt. :
Später--- mit Pflegegrad--- gibts auf Antrag vielleicht staatliches Geld. Aber Nachbarschaftshilfe ist es bei diesen Entfernungen wohl nicht.
ZitatNein. Jetzt ist A Herr über sein Leben und sein Geld. Nichts deutet daraufhin, dass A sich *arm* macht. :
Es kommt doch darauf an, was im Verwendungszweck angegeben wurde, wenn es Überweisungen gab. Da sollte schon Benzingeld oder sonstiges stehen, sonst könnte es als Schenkung angesehen werden.
Und Schenkungen können zurückgefordert werden.
Wurde es bar gegeben, dann ist es halt weg.
Und wie ich gestern schrieb, wird das Sozialamt darauf bestehen, dass ein Pflegegrad beantragt wird. Weil die Entfernungen sind doch enorm und warum Steuergelder verwenden, wenn es Pflegegeld gibt.
Es könnte sein, dass ihm Wohngeld zusteht.
Es gibt Wohngeldrechner im Internet, dort seine Einnahmen eingeben, dann ist ersichtlich was möglich ist.
Wer hat die Vorsorgevollmacht? Oder gibt es keine, dann sollte dies baldmöglichst in Angriff genommen werden.
Ja, genau.ZitatWurde es bar gegeben, dann ist es halt weg. :
Und mtl. 300,- als Barabhebung deuten nicht auf *Entreicherung* oder regelmäßige Schenkung hin.
Ich lese nichts von Überweisungen und Verwendungszweck.
Warum?... Oder wann?ZitatUnd wie ich gestern schrieb, wird das Sozialamt darauf bestehen, dass ein Pflegegrad beantragt wird. :
Sollte denn nicht zuerst/aktuell ein Pflegegrad beantragt werden?
Dass mind. der PG1 festgestellt wird, geht schon mal nicht rasend schnell. Und B müsste A evtl. auch erst von der Antragstellung überzeugen.
Wann B *reif fürs Pflegeheim* wird/überhaupt einen Platz bekommt, ist jetzt nicht absehbar. Und wer nicht dorthin will, darf auch zu Hause bis zu Ende *versauern*. Wie lange B diese Unterstützung noch macht, ist allein B´s Entscheidung.
Das Sozialamt ist doch außen vor. Aktuell gehts um Benzingeld und es gibt monatlich für alles, was B tut, 300,-.
ZitatZitat (von Loni12): :
Und wie ich gestern schrieb, wird das Sozialamt darauf bestehen, dass ein Pflegegrad beantragt wird.
Warum?... Oder wann?
Sollte denn nicht zuerst/aktuell ein Pflegegrad beantragt werden?
Dass mind. der PG1 festgestellt wird, geht schon mal nicht rasend schnell. Und B müsste A evtl. auch erst von der Antragstellung überzeugen.
Du fragst warum, um dann dasselbe zu schreiben?
Sobald ein Antrag gestellt wird, muss dieser innerhalb von 25 Tagen bearbeitet werden. Ist das nicht möglich, gibt es pro Woche 70 €, wenn ein P'G festgestellt wird.
-- Editiert von User am 9. Januar 2025 09:14
Nach den Schilderungen des TE gehe ich aktuell davon aus, dass weder ein Antrag auf einen Pflegegrad noch ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt wurde. Es wurde rumtelefoniert--- und es geht dem TE ums Benzingeld... und evtl. Rückforderungen irgendwann für irgendwas.
Wenn es aktuell so ist, wie es geschildert wurde:
- wird das Sozialamt aktuell gar nichts fordern.
- empfahl ich, ZUERST einen Antrag auf einen PG zu stellen, wenn A sich überreden lässt.
- ist noch völlig unbekannt, ob das Sozialamt und ein Pflegeheim überhaupt ins Spiel kommt.
Hallo zusammen,
vielen dank für die Infos, ich denke ich kann das schon bissl raus lesen.
Aktuell: gibt es keine Sozialhilfe und und auch keine sonstigen Anträge und es würde mit dem aktuellen Einkommen / Vermögen alles so ok sein wie es jetzt läuft. Aber fakt ist, dass hier etwas unternommen werden muss, B und X reden schon auf A ein, dass hier nur noch ein Pflegeheim helfen würde oder zumindest eine Ambulante Pflege. B ist nicht gewillt, die nächsten Jahre weiter zu machen,
Antrag auf PG stellen usw ist Klar (wird drauf gedrängt, bisher ohne Erfolg)
Wenn eine Ambulante Pflege kommt ok,
Wenn aber in zb 2 Jahren nur noch ein Pflegeheim in frage kommt, dann wird A definitiv Sozialhilfe stellen müssen
um was es B ging ist, dass es ja mehr oder weniger Ersichtlich ist, dass B 300€ bekommen hat und das Sozialamt ja bis zu 10 Jahre zurück fordern kann. und die Zeit jetzt in den 10 Jahres Zeitraum fällt.
Rein Benzingeld war falsch, unterm Strich sind es im Monat ca130 Euro die für Benzin und die Fahrerei zum Einkaufen, Arzt usw drauf geht, die Kfz Versicherung hat sich auch erhöht, durch die gestiegene Fahrleistung,
Im schnitt sind das dann noch 8h/ Monat allein um zu A zu kommen, für die ganze Unterstützung vor Ort und unterwegs sind das dann nochmal mindestens 16h/ Monat Tendenz steigend.
und B will einfach nur nicht drauf zahlen, wegen eventueller Rückforderungen.
Vielen DAnk für eure Meinung
viele Grüße
Patricia
Ich frage nochmals, hat jemand eine Vorsorgevollmacht von dieser Person?
Und ich schrieb schon mal
ZitatWenn die Person sich weigert, dann lassen sie ihn in Ruhe. Jeder Mensch hat das Recht auf Verwahrlosung. . Allerdings, den sozialen Dienst Ihrer Kommune informieren und den Fall schildern. Diese wird sich dann darum kümmern. :
Den sozialen Dienst informieren. Der leitet alles in die Wege.
ZitatPerson B :
Soll mitteilen, dass sie nicht mehr kommt (oder ist das wg. der 300 € derzeit ausgeschlossen)?
Auf lange Sicht ist eine Lösung notwendig und dazu muss die Betreuung gesichert sein.
ZitatIch frage nochmals, hat jemand eine Vorsorgevollmacht von dieser Person? :
nein bisher gibt es noch garnichts
ZitatDen sozialen Dienst informieren. Der leitet alles in die Wege. :
Der leitet garnichts in die Wege, wie du schon geschrieben hast, wenn er nicht möchte dann möchte er
nicht
ZitatSoll mitteilen, dass sie nicht mehr kommt (oder ist das wg. der 300 € derzeit ausgeschlossen)? :
nein ist nicht ausgeschlossen, und wird (sofern sich nichts bewegt in Richtung Antragstellen) auch so kommen.
es ging B jetzt nur allein darum "nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben"
Zitates ging B jetzt nur allein darum "nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben" :
Wie ich schon einmal schrieb, es wird auf den Verwendungszweck ankommen.
Zitatnein ist nicht ausgeschlossen, und wird (sofern sich nichts bewegt in Richtung Antragstellen) auch so kommen. :
Dann sollte man damit nicht warten, sondern handeln, schon wg. der kranken Person. Person B kommt regelmäßig in die Wohnung und sieht die Verschlechterung, somit müsste sie handeln, als munter weiter putzen und an die 300 € denken.
Unterlassene Hilfeleistung kann da schnell vermutet werden.
also jetzt wirds interessant..
ZitatWenn die Person sich weigert, dann lassen sie ihn in Ruhe. Jeder Mensch hat das Recht auf Verwahrlosung. :
ZitatDann sollte man damit nicht warten, sondern handeln, schon wg. der kranken Person. Person B kommt regelmäßig in die Wohnung und sieht die Verschlechterung, somit müsste sie handeln, als munter weiter putzen und an die 300 € denken. :
Unterlassene Hilfeleistung kann da schnell vermutet werden.
Person B soll Person A in ruhe lassen, wenn er nicht möchte aber
wenn B weiterhin zum Helfen kommt wird eine Unterlassene Hilfeleistung unterstellt?
die Logik verstehe ich nicht und bitte um Erläuterung
vielen Dank
Zitatdie Logik verstehe ich nicht und bitte um Erläuterung :
Gerne, mein Satz mit der Verwahrlosung war nach dem ersten Post. Da ging es doch mehr um das Sozialamt und Zahlungen davon.
Außerdem gab es nach Rücksprachen, den Hinweis, dass er noch keinen PG bekommen wird. So im Zweiten.
Im u.st. Satz erfahren wir, dass etwas unternommen werden muss, somit ist das mit der Verwahrlosung doch hinfällig.
ZitatAber fakt ist, dass hier etwas unternommen werden muss, B und X reden schon auf A ein, dass hier nur noch ein Pflegeheim helfen würde oder zumindest eine Ambulante Pflege. B ist nicht gewillt, die nächsten Jahre weiter zu machen, :
-- Editiert von User am 12. Januar 2025 13:12
Ich habe bereits im ersten Post geschrieben, dass er viele Sachen nicht mehr selbständig machen kann. was definitiv auch so ist.
ZitatAußerdem gab es nach Rücksprachen, den Hinweis, dass er noch keinen PG bekommen wird. So im Zweiten. :
Ich habe hierzu auch geschrieben, dass er keinen Pflegegrad bekommt, wenn er behauptet, dass alles noch geht und er keine Hilfe benötigt. (Laut Einschätzung von B und dem PG Rechner würde er PG2 bekommen)
wie gesagt, geistig ist er noch Fit, aber Körperlich nicht. Jetzt ist er zb schon mehrfach gestürzt und mehrere Stunden auf dem Boden gelegen, bis er entweder selber wieder zum Sofa krabbeln / robben konnte um sich da aufzuhelfen, oder B ihn mal gefunden hat. Daraufhin hat B ihn dazu gedrängt, dass er zumindest den Hausnotruf beantragt, falls er wieder auf dem Boden liegt, damit er schnell Hilfe holen kann (B kann er ja nichtmal anrufen, kommt ja nicht ans Telefon dran) 2 Tage vor Technikertermin, sagt er den Termin ab, weil braucht er ja nicht, will er nicht bezahlen. Und dass ihn Fremde Menschen in dem Zustand sehen will er erst recht nicht.
Mit dem ortsansässigen Pflegedienst hatte B auch mal telefoniert, die meinten auch, wenn er nicht möchte möchte er nicht, da können sie auch nichts machen, zumal er auch noch keinen PG hat.
jetzt ist die Frage, wenn er noch Kreuzworträtsel und Kopfrechnen kann, sowie ein Normales Gespräch führen noch funktioniert, er sich allerdings weigert anzuerkennen, dass er Körperlich dringend Hilfe benötigt.
ist er dann Geistig doch nicht mehr fit?
Den PG Antrag muss er auch selber beantragen, B wird hier nicht ohne Erlaubnis in den Unterlagen herumkramen.
Auch hat B mehrfach gegenüber A erwähnt, dass die Hilfe kein Dauerzustand sein wird und es eigentlich nur als Übergangslösung gedacht war. Der Aufwand ist einfach zu groß. Und auch wenn einige hier umgerechnet ca 7€ Stundenlohn als "Hausnummer" sehen kann B gut und gerne besseres mit der Zeit anfangen.
Schon klar. Ich bleibe dabei: Weil A von seinem Konto mtl. 300,- abhebt und an B für xy weitergibt, wird später das Sozialamt KEINE Schenkung vermuten, also auch keine Rückforderung verlangen.Zitatum was es B ging :
Auch da bleibe ich dabei: Diese Sorge ist unbegründet.Zitatund B will einfach nur nicht drauf zahlen, wegen eventueller Rückforderungen. :
Es geht doch um ---körperliches--, und eben nicht um die geistige Fitness. A braucht körperliche Unterstützung. Dafür könnte es auch einen PG und Pflegegeld geben.Zitatjetzt ist die Frage, :
Aber eben nicht einfach so gegen den Willen von A.
Ist doch egal. Wenn A eben so vor sich hin versauern will, ist das dessen gutes Recht. Mehr als hinweisen kann B nicht.Zitatist er dann Geistig doch nicht mehr fit? :
B kann die Tätigkeit auch beenden. A kann nicht von B oder der KK oder dem Sozialamt gezwungen werden, selbst Anträge zu stellen. Wenns für A zu Hause und allein nicht mehr geht, geht das anders weiter.
Zitatjetzt ist die Frage, wenn er noch Kreuzworträtsel und Kopfrechnen kann, sowie ein Normales Gespräch führen noch funktioniert, er sich allerdings weigert anzuerkennen, dass er Körperlich dringend Hilfe benötigt. :
Selbst Demente lösen noch Kreuzworträtsel, wer das immer machte, da ist vieles im Kopf gespeichert, an Sachen von früher wird recht lange erinnert.. Rechnen wird bei Verdacht auf Demenz auch gerne überprüft, 100 - 7, da kommen Personen, welche viel rechnen mussten, oft weit runter.
Bei Person A, mag der Altersstarrsinn ausgeprägt vorhanden sein und häufig meinen kognitiv eingeschränkte Personen, dass sie nicht krank sind. Deshalb verstehen viele Demente nicht, warum sie zum Arzt sollen, sie sind ihrer Meinung nach gesund.
Zitat. Jetzt ist er zb schon mehrfach gestürzt und mehrere Stunden auf dem Boden gelegen, bis er entweder selber wieder zum Sofa krabbeln / robben konnte um sich da aufzuhelfen, oder B ihn mal gefunden hat. :
Ein Grund mehr, den Sozialdienst der Stadt zu informieren. Er macht sich Essen warm, fällt um und liegt am Boden, irgendwann kommt schon die Feuerwehr, wenn ersichtlich ist, dass der eingeschaltete Herd für einen Brand sorgte.
Es geht hier nicht nur um Eigengefährdung, sondern auch um andere Bewohner im Haus.
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