Pflichtteil bezahlen bei Hartz4

31. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
gaensebluemchen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil bezahlen bei Hartz4

Ein liebes Hallo in die Runde,

derzeit beziehe ich aus gesundheitlichen Gründen Hartz4. Nun habe ich geerbt, Barvermögen, kein Sachvermögen. Alles bereits bei der Arge angegeben, die Bearbeitung läuft. Nun mein Anliegen:
Ein Geschwisterteil wurde nicht im Testament erwähnt und ist rechtlich damit enterbt. Jedoch steht demjenigen natürlich ein Pflichtteil zu, den ich nun irgendwann zahlen muß. Die Frist hierfür läuft ist erst in über 1 Jahr ab. Wird mir die Höhe des Pflichtteils von der Summe, die ich geerbt habe, abgezogen für die Berechnung der Arge? Und wie weise ich nach, das ich diesen Anteil zahlen muß, wenn derjenige diesen in Anspruch nehmen möchte? Noch besteht seitens dieser Person keine Forderung. Und in welcher Höhe genau wird diese Forderung sein? Wie gehe ich genau und korrekt vor mit dem Pflichtteil der Arge gegenüber?
Vielen lieben Dank im voraus für alles.

LG

gänseblümchen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von gaensebluemchen):
Wird mir die Höhe des Pflichtteils von der Summe, die ich geerbt habe, abgezogen für die Berechnung der Arge?
Nein. Schulden sind für das Jobcenter (früher "Arge") nicht relevant. Wenn Ihnen die Geldsumme zufließt, ist diese in voller Höhe anrechnungsfähig.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Man kann doch den Pflichtteil sofort abwickeln. Wo ist das Problem?

wirdwerden

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@guyfromhamburg:

Es dürfte sich hier allerdings kaum um Schulden des TE handeln, sondern vielmehr um Nachlassverbindlichkeiten. Und die dürften vom Jobcenter einkommensmindernt zu berücksichtigen sein. Voraussetzung dürfte allerdings sein, dass der Pflichtteil tatsächlich auch ausgezahlt wird. Selbiges gilt im Übrigen auch für die ggf. zu zahlende Erbschaftschaftssteuer.

@gaenseblümchen:

Zitat:
Jedoch steht demjenigen natürlich ein Pflichtteil zu, den ich nun irgendwann zahlen muß. Die Frist hierfür läuft ist erst in über 1 Jahr ab.


Niemand zwingt Dich, dieses 1 Jahr abzuwarten. Du kannst, und solltest, Dich zeitnah mit dem Pflichtteilsberechtigten auseinandersetzen und den Pflichtteil auszahlen. Dann ist dieser meines Erachtens vom Gesamterbe in Abzug zu bringen.

Im Übrigen gilt die Erbschaft als einmaliges Einkommen, welches auf 6 Monate verteilt auf den Leistungsanspruch anzurechnen ist. Je nach Höhe der Erbschaft, wird der Leistungsanspruch also für zunächst einmal 6 Monate entfallen. Der dann noch vorhandene Rest wird zu Vermögen, auf welches die entsprechenden Freibeträge anzuwenden sind.

Wenn Du weitere Informationen möchtest, müsstest Du Dich mal bitte genauer zur Höhe der Erbschaft sowie Deiner familiären Situation äußern.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gaensebluemchen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo an alle,

und vielen Dank für die guten Antworten, das hilft teilweise schon weiter.
@wirdwerden: Die Pflichtteilsberechtigte Person möchte mit der ganzen Erbangelegenheit und mit diesem Teil der Familie nichts zu tun haben, hat dies auch über einen Anwalt mitgeteilt. Es ist für mich nicht ganz ersichtlich, ob diese Person nun den Pflichtteil ausgeschlagen hat oder nicht, es liegen einige Schreiben vor. Dies lasse ich gerade anwaltlich klären.
Vielen dank auch an Axel für die ausführliche Darstellung. Alle rechtlichen Angelegenheiten bezüglich der Arge und des Finanzamtes sind auf dem Wege, alle bereits informiert.

LG

gänseblümchen

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