Postverkehr mit dem JobCenter + Leistungsentzug

22. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
sammy1978
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Postverkehr mit dem JobCenter + Leistungsentzug

Hallo zusammen

Das könnte jetzt ein wenig vrworren rüber kommen aber ich versuche mal Ordnung und die chronologische Reihenfolge zu beachten:

Mal angenommen, das JobCenter schickt einen Brief, dieser kommt aber nie beim Empfänger an. Da dieser Brief nie angekommen ist, wurde demzufolge auch kein Widerspruch eingelegt.
Daraufhin stellt das JobCenter alle Leistungen ein. 3 Wochen später, merkt der Empfänger, das er seine Miete usw. nicht überweisen kann, weil ja das JobCenter nichts gezahlt hat.
Der Empfänger in voller Panik kontrolliert seinen Bewilligungszeitraum, der noch bis Dezember 2010 geht.
Auf Nachfrage beim JobCenter kam heraus, das der Empfänger dem JobCenter die Betriebskosten für das Jahr 2008 mitzuteilen hatte. Was der Empfänger schon nachweislich vor Monaten getan hat.
Das hat der Empfänger auch so noch einmal mitgeteilt und das JobCenter bestätigt das auch.
Nun aber geht es um diese Betriebskostenabrechnung. Darin hat der Vermieter eine bestehende Mietschuld mit eingerechnet und somit die Gesamtmiete um ca. 40€ ansteigen lassen. Anstatt 380€/Monat soll der Empfänger nun 420€ zahlen.
Aus der Betriebskostenabrechnung ist ersichtlich, das die eigentlichen Betriebskosten sich kaum geändert haben und nur 30€ nach zuzahlen sind.
Nun hat das JobCenter diese Betriebskostenabrechnung nicht verstanden(Vermutung). Und möchte gerne eine Betriebskostenabrechnung wo die Mietschulden nicht mit eingerechnet sind.
Und genau diesen Brief hat der Empfänger nicht bekommen. Darauf hin wurde wie gesagt die Leistung gesperrt und alles nur weil man sich diese 40€ mehr Miete nicht erklären kann.

Jetzt meine Fragen dazu:
1. Darf das JobCenter überhaupt komplett wegen der (zugegeben nicht einfach zu lesenden) Betriebskostenabrechnung sperren?
2. Wie ist das mit dem Briefverkehr. Was macht man, wenn man einen Brief nicht bekommen hat und dadurch auch keinen Widerspruch einlegen konnte?
3. Welche wäre jetzt die optimalste Vorgehensweise um wieder die Leistung zu erhalten?

Die Geschichte ist wirklich so passiert und aktuell. Ich wollte es auch nicht glauben aber meine Freundin hat mir das sogar schriftlich alles gezeigt....

Wir würden uns über eine Einschätzung und Tipps sehr freuen. Vielen Dank schon mal und sorry falls ich das ein wenig verworren geschrieben habe. Ich hoffe aber, dass das Problem ersichtlich wird.

mfg Sam



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6 Antworten
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Sammy:

Zu 1:

Wegen dieser Abrechnung dürfen die Leistungen definitiv nicht eingestellt werden. Allerdings ist das JobCenter berechtigt, die Leistungen zu versagen, wenn der Leistungsempfänger seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Es wäre allerdings schon sehr ungewöhnlich, wenn nach einer ersten Aufforderung zur Mitwirkung gleich die Leistungen eingestellt werden, weil Briefe tatsächlich auch immer mal verloren gehen können.

Gibt es denn eigentlich einen Aufhebungsbescheid? Ohne einen solchen ist die Leistungseinstellung ohnehin unzulässig.

Zu 2:

Vermutlich war das ja nur ein einfaches Schreiben mit der Aufforderung, bestimmte Unterlagen vorzulegen. Dagegen wäre ohnehin kein Widerspruch möglich gewesen.

Zu3:

Dem JobCenter schriftlich und nachweislich darlegen, dass der Brief nicht angekommen ist und deshalb die angeforderten Unterlagen nicht vorgelegt werden konnten. Ein solches Schreiben sollte vorbereitet und dann aber ein persönliches Gespräch mit dem SB, im Beisein eines Beistandes, geführt werden, in welchem man versucht den Sachverhalt aufzuklären.

Meines Erachtens kann der SB keine erneute Abrechnung verlangen. Wenn der nicht in der Lage ist, die vorliegende Abrechnung zu lesen und zu verstehen, so ist das sein Problem, welches aber eben in einem Gespräch zu läsen wäre.

Darüber hinaus muss er Dir natürlich zumindest die Gelegenheit geben, nachdem Du nunmehr Kenntnis davon erlangt hast, die geforderte Abrechnung zu beschaffen. Bis dahin ist selbstverständlich die Zahlung der laufenden Leistungen umgehend wieder aufzunehmen. Auch das ist in diesem Gespräch zu klären. Sollten für den laufenden Monat August noch keine Leistungen gezahlt worden sein, hast Du Anspruch auf eine sofortige Barauszahlung der vollen August-Leistung.

Wenn gar nicht anderes geht hilft ein Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht. Dafür empfiehlt sich regelmässig die Einschaltung eines, im SGB II versierten, Anwaltes.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1000x hilfreich)

Hallo,
das ist in der Tat etwas verworren und man sollte sich der Hilfe eines Anwalts bedienen, insofern es absehbar ist, das das Jobcenter nichts rafft!
Folgende Anmerkungen:
Bei solchen Behörden stehen fast täglich Empfänger, die erklären, das sie die Post nicht erhalten haben - letztlich muss die Behörde aber den Zugang nachweisen können.
Weiterhin kann es eigentlich nicht zu einer Mietschuld gekommen sein, das Jobcenter hat schließlich die Miete und Betriebskosten an den Leistungsempfänger gezahlt. Hat dieser die Beträge an den Vermieter nicht weitergeleitet wäre hier ein Leistungsmissbrauch zu vermuten.
1. Das Jobcenter kann natürlich nicht sperren, nur weil es die Betriebskostenabrechnung nicht lesen kann, aber durchaus dann wenn es einen Leistungsmissbrauch vermutet.
2. Es wäre festzustellen, ob hier überhaupt ein widerspruchsfähiger Bescheid erlassen wurde. Eher nein! Das Jobcenter beruft sich lediglich auf die Mitwirkungspflicht und kann die Leistung einstellen, wenn diese nicht erfüllt wurde. Ein widerspruchsfähiger Bescheid wird erst nach deren Anhörung erlassen.
3. In einem Gespräch mit dem SB alles klären und dann den neuen Bescheid abwarten. Hiergegen selbst widerspruch einlegen oder einen Anwalt einschalten!

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#3
 Von 
sammy1978
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und vielen Dank erst mal.
Ich muß aber zugeben, das ich auch paar Tage gebraucht habe um das alles zu verstehen was da bei meiner Freundin abging.
In der Begründung warum sie kein Geld mehr bekommt, war auch eine Kopie des Schreibens bei, das Sie bis irgendwann im April 2010 diese, ich nenne sie mal bereinigte Betriebskostenabrechnung vorlegen soll. Das war also ein Brief der vor über 4 Monaten wohl abgeschickt wurde. Im Mai 2010 hat sie sogar noch den Folgeantrag bewilligt bekommen.

Also am Donnerstag weiß ich, ich war dabei, hat sie ein Fax zur Wohnungsbaugesellschaft geschickt und das selbe auch noch mal per Post.
Auch hat sie dem JobCenter mitgeteilt, das sie alles zur Wohnungsbaugesellschaft geschickt hat und sogar eine Kopie von dem Schreiben vom JobCenter begelegt hat.
Auch hat sie gefragt, wie man ihr nun schnellst möglich erst mal helfen kann. Ob es eben irgendeine Möglichkeit von Seiten des JobCenters gibt, das sie jetzt schnell Geld bekommt. Die Antwort steht noch aus.......

Und nein, sie kann aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Amt persönlich gehen. Auf die Krankheit möchte ich jetzt aber nicht weiter eingehen. Ich hoffe, das ist ok.

Und wenn ich das alles mal weiter denke, dann entstehen durch diese Aktion vom Amt Folgekosten. Es wurden wohl schon die ersten Rückbuchungen vorgenommen bei der Bank. Auch hat sich der Stromanbieter gemeldet und die Telefongesellschaft. Die verlangen natürlich Mahnkosten.
Wenn sie diesen Monat die Miete nicht bezahlt, hat sie 2 Monate Mietschulden.
Ach so, wegen der Mietschuld. Das kam wohl dadurch, das sie verspätet so einen Folgeantrag abgegeben hat. Da war ich aber noch nicht mit ihr zusammen.
Sie hat mir erzählt, dass das Amt diese Anträge wohl immer verschickt, das man es nicht vergisst und sie hat sich drauf verlassen aber dieser Folgeantrag kam wohl nicht. Erst als sie kein Geld aufm Konto hatte, hat sie gemerkt das sie diesen Folgeantrag hätte abgeben müssen.
Ich hab ihr auch schon gesagt, das sie sich nicht darauf verlassen soll, das ihr irgendjemand vom Amt was zuschickt.
Aber gut, ich kenne eben auch ihre gesundheitliche Situation und kann mir schon vorstellen, das man da erst mal sehr um sich selbst bemüht ist und vielleicht andere Dinge nicht mehr so wahr nimmt. Aber gut, man kann es eh nicht mehr ändern.
So wie ich jetzt erfahren habe, gilt beim JobCenter der Tag der Antragstellung. Also ist es ja logisch, das wenn ich erst 14 Tage später den Antrag stelle, das ich dann eben auch weniger Geld für diesen Monat bekomme. Da hab ich doch recht oder nicht?

Also werd ich sie mir morgen schnappen und muß eben versuchen mit ihr zusammen zum Amt zugehen. Alleine schafft sie das nicht.

Falls jemand noch einen Rat hat, ich bin sehr Dankbar für hilfreiche Tipps.

mfg Sam



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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@sammy:

Jetzt akut gibt es m.E. nur die Möglichkeit des persönlichen Gesprächs. Im Rahmen dessen ist auch die sofortige Hilfe zu klären. Es gibt, soweit ich das verstanden habe, bisher weder einen Aufhebungs- noch einen Versagungsbescheid wegen fehlender Mitwirkung.

quote:
In der Begründung warum sie kein Geld mehr bekommt


Oder ist diese Begründung ein Bescheid inklusive Rechtsbehelfsbelehrung? Dann müsste dagegen unbedingt fristgerecht Widerspruch eingelegt werden.

Wenn es keinen Bescheid gibt, dann gibt es eine gültige Bewilligung, die vom JobCenter auch einzuhalten ist. Das heißt, die bewilligten Leistungen müssen ausgezahlt werden. Die ARGE befindet sich für August bereits in Verzug und hat somit auch für Verzugskosten, wie z.B. Mahngebühren aufzukommen.

quote:
Erst als sie kein Geld aufm Konto hatte, hat sie gemerkt das sie diesen Folgeantrag hätte abgeben müssen.


Die Frage, ob ein Folgeantrag überhaupt erforderlich, das heißt leistungsbegründend ist, ist zur Zeit beim BSG zur Entscheidung anhängig. So 100%ig klar ist das also gar nicht. Darüber hinaus ist es durchaus von Bedeutung, ob die Behörde auf den Ablauf des Bewilligungszeitraumes nachweislich hingewiesen hat oder nicht. Vielleicht ist also auch diesbezüglich noch was zu machen.

Im Übrigen will ich es mal vorsichtig ausdrücken: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist da in den letzten Monaten so einiges schief gelaufen; und zwar nicht nur auf Seiten des JobCenters. Deine Freundin wird jemanden brauchen (vielleicht kannst Du das ja sein), der ihr zunächst mal hilft, ihre Unterlagen zu sichten, zu sortieren und zu ordnen. Nur so wird man vermutlich einen Überblick bekommen, was da alles gelaufen ist (oder eben auch nicht gelaufen ist).

Mit den ganzen Unterlagen muss man sich dann genau auseinandersetzen. Entweder Du (oder wer auch immer das macht) hast selber soviel Überblick, dass Du dann entscheiden kannst, was zu tun ist, oder Ihr geht dann mit dem ganzen Krempel zu einer Sozialberatungsstelle oder einem Anwalt und lasst das mal prüfen. Beratungsstelle halte ich in diesem Fall allerdings für die bessere Alternative.

Gruß,

Axel

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#5
 Von 
sammy1978
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Axel und ja, du hast schon recht, das nicht nur beim Amt was schief läuft. Aber das will ich auch nicht so direkt sagen....;)

Natürlich werde ich ihr helfen aber ich denke, das ich mit dem Behördenkram der falsche bin. Was für mich logisch und ansich ganz simpel ist, is ja in den Augen des JobCenters nie mittlere Katastrophe. So kommt mir das jedenfalls vor...:)
Da wird wegen 40€ eine ganze Existenz bedroht, unglaublich für mich.
Ich hab da Null Erfahrung mit Ämtern und der Tipp mit dieser Beratungsstelle ist vielleicht sehr sinnvoll und werd mich darüber mal im Netz schlau machen.

Auch das mit dem BSG, das da was zu erwarten ist, das hört sich interessant an. Vielen Dank für die Info...

Den ganzen Verlauf ihrer Schriftstücke vom Amt, die muß ich mir alle mal in Ruhe an kucken. Ich hab ja erst sonen ganz groben Überblick. Dramatisch ist es ja nur, weil sie eben auf das Geld vom Amt angewiesen ist.

mfg Sam


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#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@sammy:

quote:
Auch das mit dem BSG, das da was zu erwarten ist, das hört sich interessant an.


Allzu viel würde ich da allerdings nicht erwarten. Ich denke die Chance, dass das BSG tatsächlich sagt, der Folgeantrag ist nicht zwingend erforderlich, liegt bei max. 30%. Aber, vor Gericht und auf hoher See..... ist fast alles möglich.

Gruß,

Axel

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