Privatverkäufe bei ebaykleinanzeigen und ALG 2 Wiederholungsantrag

11. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jens1992
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatverkäufe bei ebaykleinanzeigen und ALG 2 Wiederholungsantrag

Hallo,

ich habe eine Frage in die Runde. Ich muss Ende des Monats einen Wiederholungsantrag auf ALG 2 stellen. Dort werde ich dann auch meine Kontoauszüge der letzten Monate (3 oder 6 Monate) vorlegen müssen. Ich habe in der Zeit geringfügig einige Haushaltsgegenstände über Ebaykleinanzeigen verkauft oder einige Bücher bei einem Ankaufportal eingesendet. Die Einnahmen wurden dann meinem Konto gut geschrieben. Es sind eigentlich nie mehr als zwei Zahlungseingänge pro Monat und selten mehr als 40 Euro zusammen. Ich habe diese Einnahmen nicht angegeben, weil mein Umfeld mir immer gesagt hat, dass das eine Vermögensumwandlung ist, weil die Sachen ja schon beim Erstantrag im Haushalt waren und auch nicht zum Verkauf angekauft wurden. Ich habe inzwischen ein schlechtes Gewissen und mache mir etwas sorgen über die Konsequenzen. Womit muss ich rechnen? Mit einer Anrechnung der Einnahmen auf zukünftige Einnahmen oder gar mit einer Anzeige durch das Amt? Ich weiß, dass die Aktion etwas doof von mir war. Über eine knappe Antwort würde ich mich freuen.

Grüße Jens

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn Sie Ihr Vermögen umwandeln, dann ist das kein Einkommen. Sie wandeln um und Ihre Bekannten hatten recht. Wenn die MA des Jobcenters damit überfordert sind und das als Einnahmen anrechnen wollen, dann melden Sie sich einfach nochmal hier. Und nein, es ist keineswegs doof, Dinge zu verkaufen, die man nicht mehr braucht und aus Gegenständen bei Bedarf wieder Geld zu machen. :cheers:

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Jens1992):
Ich weiß, dass die Aktion etwas doof von mir war.
Das war nicht doof.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Jens:

Immer unter der Voraussetzung, dass Deine Angaben zum Umfang dieser Transaktionen korrekt sind, sind diese Verkäufe völlig unproblematisch. Vermögensumwandlung = kein Einkommen, ist schon die richtige Auskunft.

Erst wenn das Ganze einen Umfang annimmt, der darauf schließen lässt, das gewerblich gehandelt wird oder wenn einzelne Verkäufe auf Grund der Höhe der erzielten Erlöse die Vermutung nahelegen, dass hier erhebliche Vermögenswerte vorhanden sind und verschwiegen wurden, könnte es problematisch werden. Davon bist Du nach Deiner Schilderung aber meilenweit entfernt.

Also, alles gut. Einfach die Kontoauszüge vorlege und abwarten was passiert. Vermutlich wird diesbezüglich gar nichts passieren. Allenfalls wird das Jobcenter um Erklärung der Geldzuflüsse bitte, die dann genau so aussehen kann, wie hier im Eröffnungsposting. Sollte es wider Erwarten doch zu einer Anrechnung oder zu hartnäckigeren nachfragen des Jobcenters kommen, einfach wieder melden.

Gruß,

Axel

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