Probearbeiten Jobcenter

16. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Sunshine 2013
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 68x hilfreich)
Probearbeiten Jobcenter

Und zwar wurde mir heute beim Vorstellungsgespräch ein 14tägiges Praktikum angeboten also wie Probearbeiten. Danach soll entschieden werden wie es weitergeht. Volle 8h am tag natürlich unentgeltlich. Bin ich verpflichtet das anzunehmen?ich mein Probearbeiten geht höchstens zwei tage u dann meist nur halbtags. Keine Lust zwei Wochen für lau zu arbeiten u dann wird es nix. Somal zum Austesten ja die Probezeit da ist.
Warte noch auf 61€ Fahrtkosten vom Amt da kann ich nicht schonwieder was vorschiesen. Kann es sanktioniert werden wenn ich ablehne?in meiner ev steht nix dazu.

-----------------
""

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

2 Wochen Probearbeit sind absolut üblich! Meiner Meinung nach sollte das zwar die absolute Obergrenze sein um herauszufinden, ob jemand geeignet ist. In der Realität sind aber auch deutlich längere Zeiten üblich.

-----------------
" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

Vorschiessen muss man nichts, niemand kann verlangen, vom AlgII-Satz auch noch Fahrgeld auszulegen. Die Fahrtkosten müssen im vornherein vom Jobcenter gezahlt werden.
Wenn die Frist bis zum Beginn der Probearbeit für eine Banküberweisung zu knapp ist, muss das Geld bar ausgezahlt werden (Jobcenter haben Kassen für solche Fälle).

Zumindest in meiner Gegend kennen die Sachbearbeiter ihre Pappenheimer schon, damit meine ich die Arbeitgeber, die sich auf diese Weise nur kurzfristig Gratisarbeitskräfte holen wollen, und da die Probearbeit ja auch vom Jobcenter finanziert wird (zumindest über die Fahrtkosten), werden hier in der Regel nur noch 2 - 5 Werktage gestattet.
2 Wochen nur in Ausnahmefällen, z.B. wenn ein wirkliches Interesse an einer unbefristeten Einstellung vom Arbeitgeber glaubhaft versichert wird (und er, wie gesagt, die Probearbeitsmasche nicht am laufenden Band abzieht).

Von daher würde ich dem Arbeitgeber mitteilen, dass du die Sache erst mit deinem Sachbearbeiter besprechen musst, nach dem Gespräch mit letzterem erledigt sich die Sache dann vielleicht schon.

Wenn der AG aber echtes Interesse hat (und das Jobcenter mitspielt), würde ich die 2 Wochen auch durchziehen.
Kostet dich ja nichts, gehst kein Risiko ein, und wenn du tatsächlich eingestellt wirst: Jackpot. :)


-----------------
"Vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand."

-- Editiert Ed Wood am 17.09.2014 12:05

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunshine 2013
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 68x hilfreich)

Schön wäre es wenn Fahrtkosten vorheschossen werden leider ist genau das Gegenteil der Fall man wartet bis zu 5
4-5wochen. Habe mir mal gewagt am 11 eines Monates 30€ Fahrtkosten vorschiesen zu lassen da hab ich zur Antwort bekommen das ja wohl noch was von Regelsatz da sein sollte.
Wegen dem Probearbeiten hab ich einfach meiner Sb gesagt das ich es nicht mache u gut u das ich nur bis zu zwei Tage mitgehe zum Gegenseitigen Austesten ist ja die Probezeit da. Sie meinte sie kann es verstehen u es passiert nix. Glück gehabt


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

....und wieder eine Chance auf einen Job vertan....

-----------------
" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sunshine 2013
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 68x hilfreich)

Sollte halt Leute geben die solche Machenschaften nicht unterstützen. Wozu gibt es bitte sonst Probezeit

-----------------
""

5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Die 14 Tage Praktikum sollten sicherlich dazu führen, dass man sich wieder daran gewöhnt, zu Nachtschlafender Zeit..wie übrigens die Mehrheit der Arbeitnehmer...aufzustehen und einen geregelten Tagesablauf zu haben.

Wenn man dies aber nur gerade einmal 2 Tage 'aushalten' kann, dann bringt auch eine Probezeit nichts, da die Entlassung sowieso bereits vom 1. Tag an angepeilt wird.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

Da die SB so schnell eingelenkt hat, kann man schon mal davon ausgehen, dass der AG tatsächlich so ein wohlbekannter Pappenheimer ist, von dem ich weiter oben sprach bzw schrieb.

Das mit den Fahrkosten ist allerdings ein Unding, die müssen unverzüglich überwiesen, im Notfall eben schon mal bar ausgezahlt werden. 4-5 Wochen sind ein absolutes Unding.
Für Fahrgeld zu Probearbeiten (genau wie für Maßnahmen usw) ist kein Cent im Regelsatz enthalten, so dass auch nicht verlangt werden kann, das Geld vorzuschiessen. Der Regelsatz ist aufgrund seiner Höhe schon am Monatsersten verplant, also quasi ausgegeben.
Wenn jetzt durch das Fahrgeld wochenlang, sogar einen Monat oder noch mehr, eine Lücke im Bezug klafft, kann man es tatsächlich ablehnen und zwar mit der Begründung, dass es finanziell eben nicht möglich ist, den Arbeitsplatz zu erreichen.



-----------------
"Vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

@ meri:

Mitnichten ist es die Aufgabe des AGs, Arbeitslose wieder an einen geregelten Tagesablauf zu gewöhnen (das ist - unter anderem - ein Ziel von Wiedereingliederungsmaßnahmen des Jobcenters) - und es darf auch stark bezweifelt werden, dass das seine Absicht ist.

Das sogenannte Probearbeiten ist nichts weiter als eine Verlängerung der Probezeit - mit dem Vorteil für den AG, dass es ihn nichts kostet (bis auf ein paar Minuten Arbeitszeit eines Mitarbeiters, der den Neuen kurz einweist) und er sich zu absolut nichts verpflichtet.
Wenn am Ende eine Festanstellung rausspringt, ist das noch in Ordnung, aber leider gibt es nun mal viele AGs, die das gerne ausnutzen.



-----------------
"Vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sunshine 2013
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 68x hilfreich)

@meri:
Wo steht bitte das es darum geht mich an das zeitige Aufstehen zu gehen
gewöhnen? Also bitte.ich habe damit bestimmt kein Problem 6uhr aufzustehen u zur Arbeit zu gehen aber halt nur wenn ich dafür entlohnt werde.
Tja so ist das neunmal mit den Fahrtkosten. 14Werktage reine bearbeitungszeit plus banklaufzeit haben die zeit. Meine Sb genehmigt es sofort u dann liegt es mindestens 10werktage in der Leistung

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

2wöchiges Probearbeiten ohne Bezahlung ist (ggfls. noch staatlich subventionierte) Schwarzarbeit.

Dafür gibt es schließlich die Möglichkeit der Vereinbarung einer Probezeit.

Eigentlich sollte unbezahltes Probearbeiten generell verboten werden, als Kompromiss maximal 1-2 Tage.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Schnebi:

quote:
2 Wochen Probearbeit sind absolut üblich!


Wenn 2 Wochen kostenlose Probearbeit mittlerweile wirklich üblich sind, dann frage ich mich aber schon, wo wir eigentlich inzwischen gelandet sind. Arbeitgeber scheinen sich ihrer Verantwortung gegenüber (zukünftigen) Mitarbeitern allerdings immer weniger bewusst zu sein und gehen immer mehr dazu aus, die Not der Arbeitsuchenden, die auch aus dem permanenten Druck seitens der Jobcenter resultiert, schamlos auszunutzen.

quote:
Die Fahrtkosten müssen im vornherein vom Jobcenter gezahlt werden.


Wieso eigentlich das Jobcenter? Wenn der Arbeitgeber schon eine zweiwöchigen kostenlose Probearbeit verlangt, dann soll er als Gegenleistung gefälligst wenigstens die dem Bewerber entsprechenden Kosten erstatten. Und zwar durchaus auch vorschüssig; im Zweifelsfall halt tageweise.

@hipphappy:

Volle Zustimmung.

Gruß,

Axel

-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sunshine 2013
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 68x hilfreich)

Wenn es verboten ist u unter schwarzarbeit zählt könnte ich das Unternehmen ja noch anscgwärtzen wenn ich wöllte

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

@ Axel:

Persönlich gebe ich dir recht, dass man in den meisten Fällen wohl mit einigen Tagen Probearbeit auskommen sollte, um die Eignung zu prüfen.
Das SGBIII sieht aber ja ausdrücklich Maßnahmen beim Arbeitgeber mit einer Dauer von bis zu 8 Wochen vor. Was das SGBII da sagt weißich nciht, aber vemrutlich das Gleiche oder Ähnliches. Die 2 Wochen sind also nicht so realitätsfremd.

-----------------
" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.986 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.