Problem mit Krankenkasse nach Unfall Anfang des Jahres

28. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.05.2019 10:12:58
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Schüler
(184 Beiträge, 31x hilfreich)
Problem mit Krankenkasse nach Unfall Anfang des Jahres

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem...doch zum besseren Verständnis eine kleine Vorgeschichte:

Im März dieses Jahres kam es zu einem kleinen Zwischenfall mit dem Hund meiner Freundin (offiziell angemeldet als Hund der Eltern). Dabei kam es zu einer Bissverletzung mit Blutung.
Da die Blutung doch ziemlich stark war, wurde beschlossen den Notruf anzurufen. Letztendlich habe ich dann eine Woche im Krankenhaus verbracht. Opieriert oder ähnliches wurde nicht, da sich rausgestellt hat, dass es doch zum Glück eine relativ harmlose Sache war und nur noch 1-2 mal Nachuntersucht wurde.
Danach war dann nur noch eine Nachkontrolle nach 1 Woche beim Arzt.

Wegen dem Unfall, an dem offensichtlich auch der Hund meiner Freundin (bzw. den Eltern meiner Freundin) beteiligt war, kam ca. 1 Monat später ein Schreiben der TKK mit Aufforderung den Unfall zu Schildern (je ein Schreiben an mich persönlich und an die Eltern meiner Freundin).

In dem Schreiben wurde anhand der Fragen erklärt, dass der Unfall entstanden ist, da ich mich versehentlich auf den Hund gesetzt hatte (im dunkeln...)
Bede Seiten haben dies bestätigt (also ich in mienem Schreiben und ebenso die Eltern).

Ein weiterer ähnlicher Fragebogen u.a. mit Frage, ob der Hund eine Versicherung hat, folgten ca. 3 Wochen später. Dort wurde erklärt, dass z.zT. keine Haftpflichtversicherung für den Hund besteht. Nach diesem Schreiben haben wir nichts mehr von der Versicherung gehört. Da ich im Rahmen einer angefangenen Ausbildung zur TKK gewechselt war und diese (aus anderen Gründen, die nichts mit dem Vorfall zu tun hatten) abgebrochen habe, war ich wieder über meine Eltern versichert.

Als ich dann am 15. September für eine neue Ausbildung entschlossen habe zur TKK zu wechseln, kam Anfang dieses Monats ein Schreiben an die Eltern meiner Freundin.

Dort heißt es:

Sehr geehrte Damen und Herren
Unser Versicherter wurde von Ihrem Hund...
[...]
Unseren Ersatzanspruch melden wir hiermit bei Ihnen an. Sie haften gemäß §833 BGB in Verbindung mit §116 Soz.Gesetzbuch 10 (SGB X).

Bitte bestätigen Sie Ihre Einsatzpflicht oder erklären Sie uns, weshalb Sie diese nicht anerkennen.
[...]

------------------

Eine Rechnung der Forderung soll nun in nächster Zeit folgen lt. Schreiben.

Meine Frage:
Kann die Versicherung "plötzlich" nach fast einem halben Jahr mit solchen Forderungen kommen? Nach den 2 Klärungsschreiben, kam kein(!) Schreiben (z.B. in der Art "Wir werden den Vorfall innerhalb der nä. Wochen/Monate klären etc.).

Kann die Versicherung dennoch nach so langer Zeit noch die geltend Forderungen machen?


Würde mich über Hilfe freuen und Tipps!
Immerhin bleibt noch die möglichkeit, Widerspruch einzulegen laut Schreiben.

Grüße
Gabriel

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5 Antworten
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#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Hallo!

Deiner Krankenversicherung ist durch den Unfall ein Schaden entstanden ( Krankenhaus, Behandlung etc.... ).

Diese Kosten wurden durch den Hund verursacht.

Nun will man die entstandenen Kosten vom Halter des Hundes wiederhaben ( die Eltern deiner Freundin ). Das keine Haftpflichtversicherung für diesen Hund vorliegt wird man nun bereuen! ;-(

Ihre Chance besteht vielleicht daran Widerspruch einzulegen, mit der Begründung du hast dich auf den Hund ja gesetzt und deswegen kam es erst dazu. Also ist der Halter nur bereit 50 % der entstandenen Kosten zu tragen...

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#2
 Von 
guest-12328.05.2019 10:12:58
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo,

soweit verstehe ich das ja schon. Ist auch mehr als Ärgerlich - die Sache mit dem Hund und dass keine Versicherung da ist.

Aber kann die Krankenkasse jetzt nach einem halben Jahr auch noch plötzlich diese Forderungen machen? Das ist ja die Frage!

Immerhin hätte die TKK das schon längst machen können?

Grüße
Gabriel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Die mußten ja erst ermitteln. Die ganzen Schreiben die euch geschickt wurden müssen ausgewertet werden etc. Das dauert halt!

Ist doch im März diesen Jahres erst geschehen! Das ist nicht mal nen 3/4 Jahr. Da war die Kasse sogar ziemlich schnell! ;-)

Entweder Sie legen Widerspruch ( Begründung s.o. ) ein oder warten die Rechnung ab und dann zahlen.

Ggf. Ratenzahlung anbieten -> Krankenwagen pi mal Daumen!! 400,- EUR , 1 Woche Krankenhaus ab 800 EUR, dazu die Nachuntersuchungen etc. Nun werden Sie es bereuen keine Versicherung gehabt zu haben.

-- Editiert von Jogibear am 28.10.2004 11:25:24

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#4
 Von 
guest-12328.05.2019 10:12:58
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo,

danke erstmal für die Ratschläge

Ich brauche garnix zu bereuen. Ist ja nicht mein Hund - aber da es die Eltern meiner Freundin sind, ist es schon blöd.

Hmm...eine Frage hab ich nun leider noch:
Sofern es klappen sollte seitens den Eltern meiner Freundin (=Hundehalter), dass sie nur 50% zu zahlen haben, muss ich dann die andere hälfte tragen oder tut dies die Krankenkasse?


Gruß
Gabriel



-- Editiert von d-angel am 28.10.2004 12:07:01

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#5
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Das trägt dann die Kasse.

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