Problem wegen Zweitkonto und ALG2

24. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Shiggarito
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem wegen Zweitkonto und ALG2

Hallo Community,

ich habe ein schweres Problem.

Ich habe seit Jahren mein Hauptkonto bei der Volksbank. Auf diesem beziehe ich seit Dezember 2015 ALG2 in Höhe von 720€ für Miete und Leben. Ein sehr enger Freund hat mir hin und wieder mal 100 oder 200€ zugesteckt damit ich besser über die Runden komme.

Seit er im Februar beruflich wegziehen musste, haben wir das anders gemacht. Ich habe ohne dem Jobcenter etwas zu sagen, ein Zweitkonto bei der Sparkasse eröffnet. Auf dieses hat er mir in unregelmäßigen Abständen immer mal wieder zwischen 100 und 200€ überwiesen. Diese habe ich natürlich nie angegeben.

Jetzt hat das Jobcenter das raus bekommen.

Meine Fragen:

Welche Folgen erwarten mich?

Kann man das als Einkommen werten?

Wie konnte das Jobcenter davon Wind bekommen?







-- Editier von Shiggarito am 24.05.2016 01:10

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Diese habe ich natürlich nie angegeben.
Natürlich nicht...

Zitat:
Welche Folgen erwarten mich?
Sie werden dazu angehört werden, das Jobcenter wird die gezahlten Leistungen (teilweise) zurückfordern, als nächstes bekommen Sie dann Post von der Staatsanwaltschaft wegen Betrugs, schließlich prüfen die jetzt natürlich Ihre gesamten Finanzdaten auf Herz und Nieren. Da Sie sich selbstverständlich nicht selber belasten müssen, hier aber dahingehende Gefahr besteht, würde ich doch ganz genau aufpassen, was ich nun aussagen werde. Bestenfalls würde ich natürlich eine Anwaltsberatung in Erwägung ziehen, wobei natürlich die Bezahlung problematisch ist.

Zitat:
Kann man das als Einkommen werten?
Offensichtlich. Insbesondere besteht Grund zu der Annahme, dass dafür Arbeitsleistungen erbracht wurden, da dauerhafte Zahlungen eines "Freundes" ohne Gegenleistung irgendeiner Art eher unüblich sind. Zumal es offenbar seit Februar (3 Monate!) "immer mal wieder" dreistellige Beträge waren, wodurch schnell ein signifikantes Sümmchen zusammen kommt. Mit diesen Zuwendungen, die anscheinend gerade dazu gedacht waren "über die Runden zu kommen" (also den Unterhalt decken sollten), sind Sie dann ja quasi sofort bei einem nennenswerten Bruchteil des Regelbedarfs. Schießen Sie mal los und verraten uns, wie viele Überweisungen das jeweils waren, welche Höhe die jeweils hatten, wie der Verwendungszweck ausgewiesen war und wofür das Geld tatsächlich gezahlt wurde.

Verraten Sie uns noch Ihr Geschlecht und ob Sie oder der Freund Kinder haben?

Zitat:
Wie konnte das Jobcenter davon Wind bekommen?
Sie haben das Konto bei der Sparkasse errichtet und nicht in der Schweiz! Die Entdeckungswahrscheinlichkeit lag bei nahezu 100% und es ist auch vollkommen klar, wie das Jobcenter davon "Wind bekommen" hat. Das kann Ihnen jetzt aber auch egal sein, nun ist es nunmal passiert. Ich habe auch irgendwie wenig Lust, hier weiter über Entdeckungsrisiken zu informieren und damit schlechtestenfalls Beihilfe zum Sozialbetrug zu leisten. Für eine Betrugsabsicht spricht hier schon das verdeckerische Vorgehen inklusive Einrichtung eines Zweitkontos, was weder wirtschftlich noch buchungstechnisch erklärt werden kann. Solch planvolles Vorgehen kann dann auch strafschärfend wirken.

-- Editiert von Rechtschreibung am 24.05.2016 07:38

3x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat:
Welche Folgen erwarten mich?

Rückzahlungen der entsprechenden Leistungen
Sperre der Leistungen bis die tatsächliche Höhe der Einkünfte geklärt ist
Strafverfahren wegen des Soial betruges (da sind Gericht übrigens mit recht niedriger Tolereanz ausgestattet)



Zitat:
Kann man das als Einkommen werten?

Man kann und wird.



Zitat:
Wie konnte das Jobcenter davon Wind bekommen?

Ganz einfach: die machen 3 Mausklicks und bekommen alle Kontendaten des Bedürftigen auf den Bildschirm.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Das Löschen von Fidschis Beitrag war schon gut so.
Aber die Anleitung an sich war auch schon dämlich: Damit begeht nicht nur der Sozialhilfeempfänger Betrug, sondern es wird auch gleich noch jemand anderes in die Fänge des Geldwäschegesetzes geraten - da schauen die Banken nämlich heute schon selbst ganz gut hin, insofern kann ich die Aussage, dass das nicht auffliegt, auch nicht so recht glauben.

Zu den Fragen wurde ja bereits geantwortet.
Wobei die Frage, ob man das als Einkommen "werten" kann, ziemlich naiv ist. Das ist einem beim ALGII - Antrag garantiert so gesagt worden.

Aber die Idee der Vorredner mit der Schwarzarbeit ist interessant. Da könnte noch ein Hinweis vom Jobcenter an den Zoll gegeben sein, dann hat der edle Schenker immerhin auch etwas von dem ganzen Stress.

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Shiggarito
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch weitere Antworten?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Shiggarito:

Zitat:
Noch weitere Antworten?


Warum? Deine Fragen sind doch klar beantwortet, oder nicht. Ich meine, dass Dir die Antworten nicht gefallen, kann ich schon nachvollziehen, aber Du hast Dich nunmal ziemlich eindeutig des Betruges strafbar gemacht und mehr gibt es dazu auch schon nicht mehr zu sagen.

Wenn Du noch konkrete weitere Fragen hast, kannst Du die natürlich stellen. Ich weise aber ausdrücklich darauf hin, dass ich sehr genau darauf achten werden, dass hier keine weiteren Anleitungen zu Betrug oder zur Vertuschung von Straftaten gegeben werden. Wenn das passiert, ist der Thread schneller verschwunden, als Du Dir vorstellen kannst.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Shiggarito
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ne ich hab Mist gebaut und muss dazu stehen.

Mich interessiert nur, was für Sanktionen vom Arbeitsamt her auf mich zukommen können und welche Strafe mich außerhalb das Jobcenters erwarten

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Shiggarito:

Zitat:
Mich interessiert nur, was für Sanktionen vom Arbeitsamt her auf mich zukommen können


Die Rückzahlung der bisher erhaltenen Leistungen in Höhe der von Dir plausibel darzulegenden und nachzuweisenden Gesamt-Zuwendungen. Wenn Du - wie Du selbst angibst - übrigens tatsächich ALG II erhälst, ist wohl nich das Arbeitsamt (besser: Agentur für Arbeit) zuständig, sondern das Jobcenter.

Zitat:
und welche Strafe mich außerhalb das Jobcenters erwarten


Sofern eine einschlägige Vorstrafe nicht vorliegt, dürfte im Strafverfahren ein Geldstrafe in Höhe von 30 bis 60 Tagessätzen, wegen der besonderen kriminellen Energie bei dem Versuch die Tat(en) zu vertuschen vielleicht auch 90 Tagessätze.

Sollten Staatsanwaltschaft und Gericht allerdings aufgrund der Häufigkeit der erhaltenen und nicht gemeldeten Zahlungseingänge von einem gewerbsmäßigen Betrug ausgehen, beginnt der Strafrahmen bei 6 Monaten Freiheitsstrafe.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Noch weitere Antworten?
Antworten auf die von mir aufgeworfenen Fragen?

Alter?
Vorstrafen?
Geschlecht und Kinder?
Grund für die Überweisungen?
Verwendungszweck vs. tatsächlicher Zweck?
Anzahl der Überweisungen und deren Höhe?
Familienstand, respektive Ihr eigenes Geschlecht?
Auch interessant: Beruflicher Hintergrund und der des "Freundes"?

Zitat:
Mich interessiert nur, was für Sanktionen vom Arbeitsamt her auf mich zukommen können und welche Strafe mich außerhalb das Jobcenters erwarten.
Ich meine mich erinnern zu können, dass ich dazu schon was geschrieben habe. Vom Jobcenter gibt es keine "Sanktion" im eigentlichen Sinne, vielmehr berechnen die Ihren Anspruch neu und fordern überschüssig gezahlte Beträge zurück. Die Höhe dieser Rückforderung können nur Sie kennen. Zu erwarten ist, dass das Jobcenter seine Ansprüche mit den Ihren verrechnenwollen wird. Zu befürchten ist, dass die auch Ihre zukünftigen Ansprüche um die (unterstellt weiterhin) bezogenen Zuwendungen reduzieren wollen.

Danach gibt das Jobcenter die Akte an den Staatsanwalt, der Sie wegen Betrugs vorladen/anhören wird. Die zu erwartende Strafe kann man nicht vorhersagen und hängt (unter anderem) von den Antworten auf die oben genannten Fragen ab. Aber auch ohne groß zu spekulieren kann man eingrenzen, dass Sie entweder eine hohe (freilich aber an Ihrem "Einkommen" berechnete) Geldstrafe erhalten werden oder eine kurze Haftstrafe, die dann zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Geldstrafe können Sie in (von der Staatsanwaltschaft bestimmten!) Raten abzahlen, mit Glück auf abarbeiten. Sie zahlen die Verfahrenskosten (vergleichsweise gering) und haben keinen Anspruch auf einen bezahlten Verteidiger. Mit einer Erstberatung/Akteneinsicht sieht es möglicherweise anders aus, mit Glück bekommen Sie einen Beratungshilfeschein dafür.

Interessant ist der von quiddje angesprochene Punkt: Die wenigen von Ihnen preisgegebenen Fakten erzeugen nunmal objekitv ein Bild, dass auf Schwarzarbeit schließen lässt. Also wird die Akte möglicherweise nochmals weitergereicht und die Jungs verstehen wirklich gar keinen Spaß. Wenn beruflicher Hintergrund von Ihnen und dem Freund dazu passen wollten, dann sehen die sich ein wenig bei Ihnen/ihm in der Wohnung bzw. im Betrieb um.

Ebenso interessant könnte sein, ob und was der "Freund" dazu aussagen wird.

Ganz besonders hängen die zu erwartenden Folgen aber davon ab, was Sie selber aussagen werden. Insbesondere die Frage nach der Schadenhöhe und der Gewerblichkeit Gewerbsmäßigkeit. Da verbirgt sich meines Erachtens in Ihrer Schilderung ein übler Stolperstein, den Sie möglicherweise übersehen haben und werden, möglicherweise aber auch einfach nicht richtig damit umzugehen wissen werden. Ich möchte darauf auch nicht hinweisen, da ich zum einen keine wahrheitswidrige Aussage nahelegen möchte und zum anderen nicht dazu verhelfen will, die Vorteile aus einer Straftat zu sichern. Wer für sowas zuständig wäre ist ein (im Zweifelsfall selber zu zahlender) Rechtsanwalt. Da eine "ungeschickte" Aussage hier beim Tatvorwurf einen Unterschied von 100% (oder mehr) machen könnte, würde ich die Mandatierung eines solchen weiterhin in Erwägung ziehen. Nur werden Sie vermutlich keinen finden/bekommen.

-- Editiert von Rechtschreibung am 25.05.2016 22:17

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Shiggarito
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Alter? 27
Vorstrafen? Keine
Geschlecht und Kinder? Weiblich / Keine
Grund für die Überweisungen? Geldgeschenk
Verwendungszweck vs. tatsächlicher Zweck? Verwendungszweck stand immer was lustiges wie "Für Prinzessin", Zweck war als Geschenk
Anzahl der Überweisungen und deren Höhe? 6 Stück. 4x 100 Euro 2x 200 Euro
Familienstand, respektive Ihr eigenes Geschlecht? Ledig, Weiblich
Auch interessant: Beruflicher Hintergrund und der des "Freundes"? Arbeitslos / Angestellter bei einer Versicherung

Was für eine Schwarzarbeit überhaupt?

Er ist selbst "nur" Angestellter und wohnt 300km von mir entfernt. Er wollte mir einfach nur helfen. Er weiß auch noch nichts von dem Schlamassel, ich habe ihm nie gesagt das benanntes Sparkassenkonto nicht mein Hauptkonto war / ist. Ich möchte auch nicht das er Schwierigkeiten kriegt.



-- Editiert von Shiggarito am 25.05.2016 23:05

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Was für eine Schwarzarbeit überhaupt?
Wenn der Mann nun kein Versicherungskaufmann (oder sowas) gewesen wäre), sondern namentlich eine Kfz-Werkstatt oder eine Gastronomie betrieben hätte, dann hätte ich Ihnen garantieren können, dass die dem den ganzen Betrieb auseinandergenommen hätten, um diesem sich aufdrängenden Verdacht nachzugehen. Auch als Privater hat er einen Haushalt zu führen und vielleicht auch Kinder zu betreuen, bei dem Sie ihm behilflich gewesen sein könnten. Dennoch gehe ich davon aus, dass dieser Verdacht erstmal weitgehend vom Tisch ist, wenn Sie das mit den "Geschenken" glaubhaft machen können.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Shiggarito
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe nie etwas dafür getan. Er verdient extrem gut und möchte mir nur ermöglichen am Wochenende mal was zu machen und das ich mal kräftig shoppen kann.

Er meinte, das wäre selbstverständlich das man Freunden hilft während sie auf Arbeitssuche sind.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Shiggarito
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten. Wenn jemand noch etwas weiß, bin für jeden Hinweis offen

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Shiggarito:

Zitat:
Danke für eure Antworten. Wenn jemand noch etwas weiß, bin für jeden Hinweis offen


Ich denke, im Wesentlichen ist alles gesagt. Dass Du zuviel erhaltene Leistungen ans Jobcenter zurückzahlen musst, dürfte auch Dir inzwischen klar sein. Darüber hinaus wirst Du dir gefallen lassen müssen, dass das Jobcenter nochmal genau hinschauen wird, ob da noch weitere Zahlungen kommen. Auch wirst Du Dich auf Nachfragen dahingehend einstellen müssen, warum nunmehr keine Zahlungen mehr erfolgen. Würde mich auch nicht wundern, wenn das Jobcenter Name und Anschrift des "edlen Spenders" haben möchte, um dort selbst nachzufragen.

Wie Staatsanwaltschaft und Gericht die Sache strafrechtlich bewertet bleibt mal abzuwarten. Bei insgesamt 6 nicht gemeldeten Zahlungseingängen würde mich in der Tat nicht überraschen, wenn man hier von gewerbsmäßigem Betrug ausgehen würde. Aber wenn Du dazu noch mehr wissen möchtest, stelle diese Frage nochmal gesondert im Unterforum Strafrecht.

Gruß,

Axel

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Shiggarito
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Eben kam ein Brief vom Jobcenter. Ich soll meine Konten und alles offen legen. Wenn ich jetzt direkt alles gestehe, geht es dann harmloser für mich aus?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von Shiggarito):
Eben kam ein Brief vom Jobcenter. Ich soll meine Konten und alles offen legen. Wenn ich jetzt direkt alles gestehe, geht es dann harmloser für mich aus?


Wahrscheinlich schon. Jetzt noch weiter alles weiterhin verschleiern zu wollen, dürfte jedenfalls nicht hilfreich sein. Wär ich an Deiner Stelle, würde ich jedenfalls mitwirken, alles offenlegen, das Geld schnellstmöglich zurückzahlen.
Denn ich sag mal so: ich seh da bei Dir schon viel "kriminelle Energie", wenn ich das mal so nennen darf. Es ist eine Sache, Geldeingänge auf das beim Jobcenter gemeldete Konto nicht zu melden. Auch das ist Betrug. Aber dafür extra ein Zweitkonto zu eröffnen. Das ist für mich nochmal eine ganz andere Hausnummer.Dir war offenbar ohne jeden Zweifel bewusst, dass das illegal ist. Die Zahlungen waren wohl auch für einen längeren Zeitraum geplant.
Und Geschenke zum shoppen gehen? Ich persönlich finde es durchaus nachvollziehbar, wenn Eltern ihrem arbeitslosen Kind bspw. eine Waschmaschine schenken. Aber Geschenke, damit man in "Saus und Braus" leben kann? Meiner Meinung nach sieht es nicht so günstig aus für Dich und ich würde da jetzt nicht auch noch die Mitarbeit verweigern.
Andererseits, Du hast ja Geld. In diesem Fall könnte sich evtl. ein Anwalt wirklich lohnen?

Und (evtl. ein wenig OT); irgendwie ein komischer Freund. Ich würde arbeitslose Freunde unterstützen in einer echten Notlage - Waschmaschine kaputt, Darlehen verweigert (nur als Beispiel) - oder auch mal einladen ins Kino, essen gehen etc. Aber vor allem würde ich sie unterstützen bei der Arbeitssuche und sie nicht finanziell von mir abhängig machen.

-- Editiert von Yogi1 am 03.06.2016 14:05

-- Editiert von Yogi1 am 03.06.2016 14:14

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.788 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.