Hallo liebe Mitglieder.
Bis Februar 2022 war ich beim Jobcenter mit ALG1 und meiner Selbstständigkeit als Hundetrainerin im Nebengewerbe. Habe dann eine Anstellung bei einer Reinigungsfirma in Teilzeit gefunden, welche 6 Wochen brauchten mir meinen Arbeitsvertrag zukommen zu lassen. Da bekam ich natürlich die ersten Probleme mit dem Jobcenter, da sie aus anderer Quelle von meiner Anstellung erfuhren. Da ich März und April nicht auf die im Vertrag vereinbarten Stunden kam, wollte das Jobcenter eine Info der Reinigungsfirma. Jedoch kam dort nichts. Habe ich dann über die Mitarbeiter-App gelöst.
Im Sommer habe ich dann auf Hauptgewerbe gewechselt und Reinigungstätigkeiten mit in meinen Gewerbeschein aufgenommen und mit der Reinigungsfirma auf freie Mitarbeit vereinbart. Jedoch kam dann kein Einsatz mehr zustande. Ich stellte mich zur Verfügung, kam von ihnen nichts und wenn ich mich nicht zur Verfügung stellte wurde sich beschwert.
Die Firma arbeitet nicht mit. Krankenkasse bekommt keine Infos um das Kindkrank von April 2022 (war noch Angestelltenverhältnis) berechnen zu können. Auch für die Übernahme der Betreuungskosten meines Sohnes fehlen die Infos. Auch für meine freiwillige Versicherung bei der Krankenkasse fehlen die Infos dieser Firma.
Ich würde am liebsten die Zusammenarbeit völlig beenden, aber dann bekomm ich (falls es nötig werden sollte) wieder eine Sperrung beim Jobcenter.
Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen, wie ich diese verzwickte Situation gelöst bekommen könnte?
Bis etwa November 2022 waren meine Einnahmen auch insgesamt in Ordnung, aber im Dezember hatte ich (fast) keine Einnahmen und jetzt neigen sich die Reserven dem Ende. Könnt ihr mir vielleicht auch helfen, wo man Unterstützung bekommen könnte als Alleinerziehende mit Selbstständigkeit im Aufbauprozess?
-- Editiert von Moderator topic am 18. Januar 2023 12:44
-- Thema wurde verschoben am 18. Januar 2023 12:44
Probleme Wechsel Angestelltenverhältnis mit Nebengewerbe zu Vollselbstständigkeit
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Meinst du ALG 2 ?
Man hat zumindest mitzuteilen, dass man erwerbstätig ist, die Vorlage eines Arbeitsvertrages ist nicht zwingend.ZitatHabe dann eine Anstellung :
Du bist ab Sommer selbstständige Hundetrainerin UND Reinigungskraft auf 1 Gewerbenummer?ZitatIm Sommer habe ich dann auf Hauptgewerbe gewechselt :
Aber bis November war alles im grünen Bereich?ZitatDie Firma arbeitet nicht mit. :
Arbeitsrechtlich ---willst du die Mitarbeit der R-Firma. Was und wie und wann hast du bisher gefordert ?
Wenn man freier Mitarbeiter ist, holt die Firma nur bei Bedarf, man muss sich nicht anbieten.
Vorher als angestellte R-Kraft fehlen dir *Kindkrank-Tage*. Wieviel Tage bzw. welche Summe?
Betreuungskosten für deinen Sohn soll WER und ab WANN zahlen?
Das ist nicht nötig, wenn keine freie Mitarbeiterin benötigt wird, fließt einfach kein Einkommen. Das erkennt das JC an der aEKS nach 6 Monaten.ZitatIch würde am liebsten die Zusammenarbeit völlig beenden :
Welche Leistungen benötigst du denn überhaupt?
Ergänzendes ALG2/Bürgergeld ?
Das wäre dann besser im Unterforum *Sozialrecht* zu diskutieren.
Mit Arbeitsrecht hat das 0,0 zu tun.
ZitatArbeitsrechtlich ---willst du die Mitarbeit der R-Firma. Was und wie und wann hast du bisher gefordert ? :
Nö.
ZitatDa bekam ich natürlich die ersten Probleme mit dem Jobcenter, da sie aus anderer Quelle von meiner Anstellung erfuhren. :
Das die nicht begeistert sind, wenn sie Anzeichen von Sozialbetrug feststelle dürfte ja klar sein ...
ZitatIch würde am liebsten die Zusammenarbeit völlig beenden :
Kann man machen, Verträge lassen sich kündigen.
Zitataber dann bekomm ich (falls es nötig werden sollte) wieder eine Sperrung beim Jobcenter. :
Das hat einem wer genau mit welchem Wortlaut konkret mitgeteilt?
ZitatKönnt ihr mir vielleicht auch helfen, wo man Unterstützung bekommen könnte als Alleinerziehende mit Selbstständigkeit im Aufbauprozess? :
Ja, das nennt sich "Existenzgründerkurs" - den macht man idealerweise bevor man so unkoordiniert in die Unternehmerische Selbstverwirklichung schliddert ...
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Ich meine ALG1. Mir reicht es zu, wenn ich weiß welche Leistung ich bekomme, ob die sich nun Arbeitsamt, Agentur für Arbeit oder Jobcenter nennen ist mir Wurst (ist bei uns eh das selbe Gebäude).
Ich wollte damals warten bis ich den AV vorlegen kann um auf Nummer sicher zu gehen. Gibt genügend, die dann sagen "wir haben keinen Vertrag also wollen Sie" und zum anderen wollte das Amt einen Vertrag sehen. Die reine Info reichte denen nicht. Ich hab die Firma jede Woche genervt (per Nachricht, Email, Mündlich).
Genau ich habe Hundetrainerin und Reinigung auf einem. Reinigung aber als zusätzlich mit drauf stehen.
Die Reinigungsfirma wurde von mir, dem Amt und der Krankenkasse schon angeschrieben, aber reagiert nirgendwo. Egal ob schriftlich, per Telefon, Email o.ä.
Kindkranktage sind 2 Tage. Ich meine bei der Betreuung die Übernahme der Kita-Beiträge, welche man ja beantragen kann.
@Harry van Sell
(Anpamperei editiert)
2. Das sowas als Sozialbetrug zählt ist mir auch klar und ich bin der Firma sicher nicht ohne Grund auf Dach gestiegen.
3. Das ich eine Sperre vom Amt bekomme ist Erfahrung. Hatte ich nämlich schon mal.
4. Komm mir bitte nicht mit unkoordiniert und unüberlegtem hineinschlittern. 6 Jahre nur Nebengewerbe gehabt und mich in jeglicher Hinsicht informiert und wenn diese Firma mal ordentlich kommunizieren könnte, würde ich jetzt auch anders dastehen!
-- Editiert von Moderator am 18. Januar 2023 16:53
Zitat3. Das ich eine Sperre vom Amt bekomme ist Erfahrung. Hatte ich nämlich schon mal. :
Aber wohl noch war als man Angestellt war?
ZitatDie Reinigungsfirma wurde von mir, dem Amt und der Krankenkasse schon angeschrieben, aber reagiert nirgendwo. Egal ob schriftlich, per Telefon, Email o.ä. :
Dann würde man sie wohl entsprechen verklagen müssen.
-- Editiert von User am 18. Januar 2023 14:38
ZitatDie Reinigungsfirma wurde von mir, dem Amt und der Krankenkasse schon angeschrieben, aber reagiert nirgendwo. Egal ob schriftlich, per Telefon, Email o.ä. :
Deine Krankenkassenbeiträge haben doch nichts mit dieser Firma zu tun. Du bist selbstständig, also hast Du selbst Deine Einnahmen gegenüber der Krankenkasse zu prognostizieren.ZitatAuch für meine freiwillige Versicherung bei der Krankenkasse fehlen die Infos dieser Firma. :
Das ist nun mal so, wenn man nicht mehr angestellt ist. Die Reinigungsfirma kann auch jemand anderes beauftragen. Ist nun mal Dein Risiko.ZitatIm Sommer habe ich dann auf Hauptgewerbe gewechselt und Reinigungstätigkeiten mit in meinen Gewerbeschein aufgenommen und mit der Reinigungsfirma auf freie Mitarbeit vereinbart. Jedoch kam dann kein Einsatz mehr zustande. :
Das hat nichts mit Besserwisserei zu tun. An Deinen Ausführungen sieht man, dass Dir Basiswissen des Unternehmertums fehlt.ZitatWusste ich nicht, dass solche Besserwisser hier vorm Rechner sitzen, die einen so wunderbar (NICHT) aufbauen können. Am besten ich lass die Selbstständigkeit, häng beim Amt und lass mir von euch mein Leben finanzieren :
Du hättest die Anstellung der Agentur für Arbeit mitteilen müssen. Ob mit oder ohne schriftlichen Arbeitsvertrag. Also auch alleine Dein Fehler.ZitatDas sowas als Sozialbetrug zählt ist mir auch klar und ich bin der Firma sicher nicht ohne Grund auf Dach gestiegen. :
Was hat diese Reinigungsfirma mit Deiner Selbstständigkeit zu tun? Warum hast Du keinen anderen Auftraggeber?ZitatKomm mir bitte nicht mit unkoordiniert und unüberlegtem hineinschlittern. 6 Jahre nur Nebengewerbe gehabt und mich in jeglicher Hinsicht informiert und wenn diese Firma mal ordentlich kommunizieren könnte, würde ich jetzt auch anders dastehen! :
ZitatMir reicht es zu, wenn ich weiß welche Leistung ich bekomme :
Dummerweise sitzen hier aber keine Hellseher ...
Man ist also im ALG I Bezug trotz Selbständigkeit.
In der Regel ist das ja ein Widerspruch. Kann man aber unter Bestimmen Bedingungen machen, in der Regel gibt es da entsprechende Vereinbarungen zu, gibt es diese hier auch?
Wenn ja, welche und in welcher Form, mit welchem Inhalt?
ZitatDas sowas als Sozialbetrug zählt ist mir auch klar :
Und macht es dennoch ... hmmm ...
Zitatdie einen so wunderbar (NICHT) aufbauen können. :
Steichelzoo gibt es neben an.
Weder das Leben noch die Ämter fahren einen Kuschelkurs, die legen den Maßstab bei "Unternehmer" an und fertig.
Zitatund mich in jeglicher Hinsicht informiert :
Hätte man das, wäre man jetzt nicht in der Situation, sondern hätte schon entsprechende erfolgreiche Maßnahmen eingeleitet.
Insofern nützt schönreden nicht so viel ...
Vom Jobcenter? Dann würdest du dich mit dem falschen Amt anlegen. Wenn ALG 1, dann von der Arbeitsagentur. Selbstständig kann man da auch sein und hat sein Nebeneinkommen nachzuweisen. Man ist aber im Zeitaufwand begrenzt auf unter 15 Wochenstunden.ZitatIch meine ALG1. :
Trotzdem ist es nicht zwingend notwendig, einen AV vorzulegen. Manchmal legt einer den AV sofort vor und trotzdem fließt kein Lohn? Aua...ZitatIch wollte damals warten bis ich den AV vorlegen kann um auf Nummer sicher zu gehen :
Es fehlen dir also 2 Tage Kindkrank-Geld.ZitatKindkranktage sind 2 Tage. Ich meine bei der Betreuung die Übernahme der Kita-Beiträge, welche man ja beantragen kann. :
Für Kitakostenübernahme gibts welches Amt bei dir? Hier bei uns ist es das JC, nie die Arbeitsagentur bei ALG1.
Mein Vorschlag: Lass dich von einer Reinigungsfirma in Teilzeit anstellen.ZitatAm besten ich lass die Selbstständigkeit, :
Und was ist dein Hauptgewerbe gewesen?Zitat6 Jahre nur Nebengewerbe gehabt :
Wann endet dein ALG1-Anspruch ?
---> Wenn das Einkommen aus der hauptgewerblichen Vollselbstständigkeit UND dem ALG1 nicht ausreicht, kannst du Wohngeld beantragen. Aber NICHT, wenn du Geld vom Jobcenter bekommst.
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Ja, sogar auch ohne besondere Vereinbarungen geht das.Zitatin der Regel gibt es da entsprechende Vereinbarungen zu, gibt es diese hier auch? :
§ 155 SGB III.
ZitatMan ist aber im Zeitaufwand begrenzt auf unter 15 Wochenstunden. :
Nö, nicht wenn man eine der Ausnahmen ist.
Welche Ausnahme träfe hier ggfl. zu?Zitatnicht wenn man eine der Ausnahmen ist. :
Welche Vereinbarung mit wem über was müsste man haben?
Lässt du mich an deinem Wissen teilhaben?
Die TE evtl. auch?
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