Probleme Wechsel Angestelltenverhältnis mit Nebengewerbe zu Vollselbstständigkeit

18. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Steffchen92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme Wechsel Angestelltenverhältnis mit Nebengewerbe zu Vollselbstständigkeit

Hallo liebe Mitglieder.
Bis Februar 2022 war ich beim Jobcenter mit ALG1 und meiner Selbstständigkeit als Hundetrainerin im Nebengewerbe. Habe dann eine Anstellung bei einer Reinigungsfirma in Teilzeit gefunden, welche 6 Wochen brauchten mir meinen Arbeitsvertrag zukommen zu lassen. Da bekam ich natürlich die ersten Probleme mit dem Jobcenter, da sie aus anderer Quelle von meiner Anstellung erfuhren. Da ich März und April nicht auf die im Vertrag vereinbarten Stunden kam, wollte das Jobcenter eine Info der Reinigungsfirma. Jedoch kam dort nichts. Habe ich dann über die Mitarbeiter-App gelöst.

Im Sommer habe ich dann auf Hauptgewerbe gewechselt und Reinigungstätigkeiten mit in meinen Gewerbeschein aufgenommen und mit der Reinigungsfirma auf freie Mitarbeit vereinbart. Jedoch kam dann kein Einsatz mehr zustande. Ich stellte mich zur Verfügung, kam von ihnen nichts und wenn ich mich nicht zur Verfügung stellte wurde sich beschwert.

Die Firma arbeitet nicht mit. Krankenkasse bekommt keine Infos um das Kindkrank von April 2022 (war noch Angestelltenverhältnis) berechnen zu können. Auch für die Übernahme der Betreuungskosten meines Sohnes fehlen die Infos. Auch für meine freiwillige Versicherung bei der Krankenkasse fehlen die Infos dieser Firma.

Ich würde am liebsten die Zusammenarbeit völlig beenden, aber dann bekomm ich (falls es nötig werden sollte) wieder eine Sperrung beim Jobcenter.

Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen, wie ich diese verzwickte Situation gelöst bekommen könnte?

Bis etwa November 2022 waren meine Einnahmen auch insgesamt in Ordnung, aber im Dezember hatte ich (fast) keine Einnahmen und jetzt neigen sich die Reserven dem Ende. Könnt ihr mir vielleicht auch helfen, wo man Unterstützung bekommen könnte als Alleinerziehende mit Selbstständigkeit im Aufbauprozess?

-- Editiert von Moderator topic am 18. Januar 2023 12:44

-- Thema wurde verschoben am 18. Januar 2023 12:44

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9 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32216 Beiträge, 5660x hilfreich)

Meinst du ALG 2 ?

Zitat (von Steffchen92):
Habe dann eine Anstellung
Man hat zumindest mitzuteilen, dass man erwerbstätig ist, die Vorlage eines Arbeitsvertrages ist nicht zwingend.
Zitat (von Steffchen92):
Im Sommer habe ich dann auf Hauptgewerbe gewechselt
Du bist ab Sommer selbstständige Hundetrainerin UND Reinigungskraft auf 1 Gewerbenummer?
Zitat (von Steffchen92):
Die Firma arbeitet nicht mit.
Aber bis November war alles im grünen Bereich?

Arbeitsrechtlich ---willst du die Mitarbeit der R-Firma. Was und wie und wann hast du bisher gefordert ?
Wenn man freier Mitarbeiter ist, holt die Firma nur bei Bedarf, man muss sich nicht anbieten.

Vorher als angestellte R-Kraft fehlen dir *Kindkrank-Tage*. Wieviel Tage bzw. welche Summe?
Betreuungskosten für deinen Sohn soll WER und ab WANN zahlen?

Zitat (von Steffchen92):
Ich würde am liebsten die Zusammenarbeit völlig beenden
Das ist nicht nötig, wenn keine freie Mitarbeiterin benötigt wird, fließt einfach kein Einkommen. Das erkennt das JC an der aEKS nach 6 Monaten.

Welche Leistungen benötigst du denn überhaupt?
Ergänzendes ALG2/Bürgergeld ?
Das wäre dann besser im Unterforum *Sozialrecht* zu diskutieren.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120199 Beiträge, 39848x hilfreich)

:forum:

Mit Arbeitsrecht hat das 0,0 zu tun.



Zitat (von Anami):
Arbeitsrechtlich ---willst du die Mitarbeit der R-Firma. Was und wie und wann hast du bisher gefordert ?

Nö.



Zitat (von Steffchen92):
Da bekam ich natürlich die ersten Probleme mit dem Jobcenter, da sie aus anderer Quelle von meiner Anstellung erfuhren.

Das die nicht begeistert sind, wenn sie Anzeichen von Sozialbetrug feststelle dürfte ja klar sein ...



Zitat (von Steffchen92):
Ich würde am liebsten die Zusammenarbeit völlig beenden

Kann man machen, Verträge lassen sich kündigen.



Zitat (von Steffchen92):
aber dann bekomm ich (falls es nötig werden sollte) wieder eine Sperrung beim Jobcenter.

Das hat einem wer genau mit welchem Wortlaut konkret mitgeteilt?



Zitat (von Steffchen92):
Könnt ihr mir vielleicht auch helfen, wo man Unterstützung bekommen könnte als Alleinerziehende mit Selbstständigkeit im Aufbauprozess?

Ja, das nennt sich "Existenzgründerkurs" - den macht man idealerweise bevor man so unkoordiniert in die Unternehmerische Selbstverwirklichung schliddert ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Steffchen92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich meine ALG1. Mir reicht es zu, wenn ich weiß welche Leistung ich bekomme, ob die sich nun Arbeitsamt, Agentur für Arbeit oder Jobcenter nennen ist mir Wurst (ist bei uns eh das selbe Gebäude).

Ich wollte damals warten bis ich den AV vorlegen kann um auf Nummer sicher zu gehen. Gibt genügend, die dann sagen "wir haben keinen Vertrag also wollen Sie" und zum anderen wollte das Amt einen Vertrag sehen. Die reine Info reichte denen nicht. Ich hab die Firma jede Woche genervt (per Nachricht, Email, Mündlich).

Genau ich habe Hundetrainerin und Reinigung auf einem. Reinigung aber als zusätzlich mit drauf stehen.

Die Reinigungsfirma wurde von mir, dem Amt und der Krankenkasse schon angeschrieben, aber reagiert nirgendwo. Egal ob schriftlich, per Telefon, Email o.ä.

Kindkranktage sind 2 Tage. Ich meine bei der Betreuung die Übernahme der Kita-Beiträge, welche man ja beantragen kann.

@Harry van Sell

(Anpamperei editiert)

2. Das sowas als Sozialbetrug zählt ist mir auch klar und ich bin der Firma sicher nicht ohne Grund auf Dach gestiegen.

3. Das ich eine Sperre vom Amt bekomme ist Erfahrung. Hatte ich nämlich schon mal.

4. Komm mir bitte nicht mit unkoordiniert und unüberlegtem hineinschlittern. 6 Jahre nur Nebengewerbe gehabt und mich in jeglicher Hinsicht informiert und wenn diese Firma mal ordentlich kommunizieren könnte, würde ich jetzt auch anders dastehen!

-- Editiert von Moderator am 18. Januar 2023 16:53

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120199 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von Steffchen92):
3. Das ich eine Sperre vom Amt bekomme ist Erfahrung. Hatte ich nämlich schon mal.

Aber wohl noch war als man Angestellt war?



Zitat (von Steffchen92):
Die Reinigungsfirma wurde von mir, dem Amt und der Krankenkasse schon angeschrieben, aber reagiert nirgendwo. Egal ob schriftlich, per Telefon, Email o.ä.

Dann würde man sie wohl entsprechen verklagen müssen.




-- Editiert von User am 18. Januar 2023 14:38

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Steffchen92):
Die Reinigungsfirma wurde von mir, dem Amt und der Krankenkasse schon angeschrieben, aber reagiert nirgendwo. Egal ob schriftlich, per Telefon, Email o.ä.
Zitat (von Steffchen92):
Auch für meine freiwillige Versicherung bei der Krankenkasse fehlen die Infos dieser Firma.
Deine Krankenkassenbeiträge haben doch nichts mit dieser Firma zu tun. Du bist selbstständig, also hast Du selbst Deine Einnahmen gegenüber der Krankenkasse zu prognostizieren.

Zitat (von Steffchen92):
Im Sommer habe ich dann auf Hauptgewerbe gewechselt und Reinigungstätigkeiten mit in meinen Gewerbeschein aufgenommen und mit der Reinigungsfirma auf freie Mitarbeit vereinbart. Jedoch kam dann kein Einsatz mehr zustande.
Das ist nun mal so, wenn man nicht mehr angestellt ist. Die Reinigungsfirma kann auch jemand anderes beauftragen. Ist nun mal Dein Risiko.


Zitat (von Steffchen92):
Wusste ich nicht, dass solche Besserwisser hier vorm Rechner sitzen, die einen so wunderbar (NICHT) aufbauen können. Am besten ich lass die Selbstständigkeit, häng beim Amt und lass mir von euch mein Leben finanzieren
Das hat nichts mit Besserwisserei zu tun. An Deinen Ausführungen sieht man, dass Dir Basiswissen des Unternehmertums fehlt.

Zitat (von Steffchen92):
Das sowas als Sozialbetrug zählt ist mir auch klar und ich bin der Firma sicher nicht ohne Grund auf Dach gestiegen.
Du hättest die Anstellung der Agentur für Arbeit mitteilen müssen. Ob mit oder ohne schriftlichen Arbeitsvertrag. Also auch alleine Dein Fehler.

Zitat (von Steffchen92):
Komm mir bitte nicht mit unkoordiniert und unüberlegtem hineinschlittern. 6 Jahre nur Nebengewerbe gehabt und mich in jeglicher Hinsicht informiert und wenn diese Firma mal ordentlich kommunizieren könnte, würde ich jetzt auch anders dastehen!
Was hat diese Reinigungsfirma mit Deiner Selbstständigkeit zu tun? Warum hast Du keinen anderen Auftraggeber?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120199 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von Steffchen92):
Mir reicht es zu, wenn ich weiß welche Leistung ich bekomme

Dummerweise sitzen hier aber keine Hellseher ...

Man ist also im ALG I Bezug trotz Selbständigkeit.
In der Regel ist das ja ein Widerspruch. Kann man aber unter Bestimmen Bedingungen machen, in der Regel gibt es da entsprechende Vereinbarungen zu, gibt es diese hier auch?
Wenn ja, welche und in welcher Form, mit welchem Inhalt?



Zitat (von Steffchen92):
Das sowas als Sozialbetrug zählt ist mir auch klar

Und macht es dennoch ... hmmm ...



Zitat (von Steffchen92):
die einen so wunderbar (NICHT) aufbauen können.

Steichelzoo gibt es neben an.
Weder das Leben noch die Ämter fahren einen Kuschelkurs, die legen den Maßstab bei "Unternehmer" an und fertig.



Zitat (von Steffchen92):
und mich in jeglicher Hinsicht informiert

Hätte man das, wäre man jetzt nicht in der Situation, sondern hätte schon entsprechende erfolgreiche Maßnahmen eingeleitet.
Insofern nützt schönreden nicht so viel ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32216 Beiträge, 5660x hilfreich)

Zitat (von Steffchen92):
Ich meine ALG1.
Vom Jobcenter? Dann würdest du dich mit dem falschen Amt anlegen. Wenn ALG 1, dann von der Arbeitsagentur. Selbstständig kann man da auch sein und hat sein Nebeneinkommen nachzuweisen. Man ist aber im Zeitaufwand begrenzt auf unter 15 Wochenstunden.
Zitat (von Steffchen92):
Ich wollte damals warten bis ich den AV vorlegen kann um auf Nummer sicher zu gehen
Trotzdem ist es nicht zwingend notwendig, einen AV vorzulegen. Manchmal legt einer den AV sofort vor und trotzdem fließt kein Lohn? Aua...
Zitat (von Steffchen92):
Kindkranktage sind 2 Tage. Ich meine bei der Betreuung die Übernahme der Kita-Beiträge, welche man ja beantragen kann.
Es fehlen dir also 2 Tage Kindkrank-Geld.
Für Kitakostenübernahme gibts welches Amt bei dir? Hier bei uns ist es das JC, nie die Arbeitsagentur bei ALG1.
Zitat (von Steffchen92):
Am besten ich lass die Selbstständigkeit,
Mein Vorschlag: Lass dich von einer Reinigungsfirma in Teilzeit anstellen.
Zitat (von Steffchen92):
6 Jahre nur Nebengewerbe gehabt
Und was ist dein Hauptgewerbe gewesen?
Wann endet dein ALG1-Anspruch ?

---> Wenn das Einkommen aus der hauptgewerblichen Vollselbstständigkeit UND dem ALG1 nicht ausreicht, kannst du Wohngeld beantragen. Aber NICHT, wenn du Geld vom Jobcenter bekommst.
---------------------------------
Zitat (von Harry van Sell):
in der Regel gibt es da entsprechende Vereinbarungen zu, gibt es diese hier auch?
Ja, sogar auch ohne besondere Vereinbarungen geht das.
§ 155 SGB III.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120199 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Man ist aber im Zeitaufwand begrenzt auf unter 15 Wochenstunden.

Nö, nicht wenn man eine der Ausnahmen ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32216 Beiträge, 5660x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
nicht wenn man eine der Ausnahmen ist.
Welche Ausnahme träfe hier ggfl. zu?
Welche Vereinbarung mit wem über was müsste man haben?
Lässt du mich an deinem Wissen teilhaben?
Die TE evtl. auch?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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